Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion und der FW-Fraktion gem. § 12 GeschO vom 31.05.2021 verwiesen.
Landrat Pusch gibt hierzu folgende Antworten:
„Frage 1. Wie stellt sich die personelle Situation im
Gesundheitsamt aktuell dar?
a) Wie viele Stellen gibt es derzeit im
Gesundheitsamt?
Antwort: Im Gesundheitsamt
gibt es zum Stand 1. Juni 59,56 Vollzeitäquivalent-Stellen. Hinzu kommen 16,5
Stellen VZÄ, die mit Personal des Bundesverwaltungsamtes im Rahmen eines
Unterstützungsprogramms des Robert-Koch-Instituts zur Kontaktnachverfolgung
besetzt sind. Die Bediensteten, die im Bürgertelefon eingesetzt werden, sind
hierbei nicht berücksichtigt.
b) Wie viele Stellen sind vakant?
Antwort: Stand 1. Juni sind
keine Stellen vakant.
c) Wie viele Stellen sind ausgeschrieben? Wie ist
die Resonanz auf Ausschreibungen im Bereich des Gesundheitsamtes?
Antwort: Stand 1. Juni ist
keine Stelle ausgeschrieben.
d) Sind Stellenmehrungen beabsichtigt?
Antwort: Es sind aktuell
keine Stellenmehrungen beabsichtigt.
e) Wie ist der Krankenstand bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern im Gesundheitsamt?
Antwort: Stand 1. Juni sind
6 Mitarbeiter/innen erkrankt.
f) Wie viele Überstunden/ wieviel Mehrarbeit haben
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet?
Antwort: Stand 1. Juni
belaufen sich die Überstunden der Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes auf
4.582 Stunden und 36 Minuten.
g) Werden derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
anderer Ämter im Gesundheitsamt eingesetzt?
Antwort: Im Gesundheitsamt
sind Stand 1. Juni 5 Mitarbeiter/innen aus anderen Ämtern eingesetzt. Die
Bediensteten, die im Bürgertelefon eingesetzt werden, sind in den v. g.
Ausführungen nicht berücksichtigt.
Frage 2. Welche regulären Aufgaben des
Gesundheitsamtes können derzeit nicht oder nur in geringerem Umfang ausgeführt werden?
Antwort:
Außerhalb der Arbeit zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie erfolgen derzeit
in weitgehend normalem Umfang:
- Suchtberatung in Einzel- und Kleingruppenbetreuung
- Hilfen des Sozialpsychiatrischen Dienstes,
teilweise aufsuchend
- Ortsbegehungen in Bürgertestzentren
in reduziertem Umfang:
- amtsärztliche Gutachten mit Untersuchung
(Einstellung, Dienstfähigkeit)
- amtsärztliche Gutachten nach Aktenlage (Anträge
für Maßnahmen, Zuschüsse, Behandlungen)
- schulärztliche Untersuchungen bei Kindern mit
Förderbedarf
- Tuberkuloseaufsicht
- Trinkwasseraufsicht nur nach Aktenlagen, keine
Ortsbegehungen
- Hygienekontrollen in Gaststätte, Praxen oder
anderen med. Einrichtungen
- Badewasserkontrollen
- BGM
- Überwachung nach Apothekenrecht
- Belehrung nach § 43 IfSG („Gesundheitszeugnis“)
nicht:
- Schuleingangsuntersuchungen
- Untersuchung der Schul-Quereinsteiger
(zugewanderte Kinder)
- Impfstatuskontrollen in Schulen
- Gutachten zur Erwerbsfähigkeit oder Fahreignung
- TBC-Screening bei Menschen aus
Hochprävalenzgebieten
- Krankenhausbegehungen
- Wasserwerksbegehungen
- Schulbegehungen
- Beratungen nach ProstSchG
- Impfberatung und Gelbfieberimpfungen
- Abstinenzprogramme für Behörden oder Privatleute
zur Vorbereitung auf eine MPU
- Abstammungsgutachten
- kostenlose HIV- und Syphilistestungen
- Netzwerk- und Projektarbeit jeglicher Art
- zahnärztliche Reihenuntersuchungen
- Zahnprophylaxe in Kitas und Schulen
- Suchtprävention in Schulen
- psychosozialen Beratung nach § 16a SGB II in
Jobcentern
- Chemikalienaufsicht“