Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion und der FW-Fraktion gem. § 12 GeschO vom 31.05.2021 verwiesen.

 

Landrat Pusch gibt hierzu folgende Antworten:

 

Frage 1. Wie stellt sich die personelle Situation im Gesundheitsamt aktuell dar?

a) Wie viele Stellen gibt es derzeit im Gesundheitsamt?

 

Antwort: Im Gesundheitsamt gibt es zum Stand 1. Juni 59,56 Vollzeitäquivalent-Stellen. Hinzu kommen 16,5 Stellen VZÄ, die mit Personal des Bundesverwaltungsamtes im Rahmen eines Unterstützungsprogramms des Robert-Koch-Instituts zur Kontaktnachverfolgung besetzt sind. Die Bediensteten, die im Bürgertelefon eingesetzt werden, sind hierbei nicht berücksichtigt.

 

 

b) Wie viele Stellen sind vakant?

 

Antwort: Stand 1. Juni sind keine Stellen vakant.

 

 

c) Wie viele Stellen sind ausgeschrieben? Wie ist die Resonanz auf Ausschreibungen im Bereich des Gesundheitsamtes?

 

Antwort: Stand 1. Juni ist keine Stelle ausgeschrieben.

 

 

d) Sind Stellenmehrungen beabsichtigt?

 

Antwort: Es sind aktuell keine Stellenmehrungen beabsichtigt.

 

 

e) Wie ist der Krankenstand bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsamt?

 

Antwort: Stand 1. Juni sind 6 Mitarbeiter/innen erkrankt.

 

 

f) Wie viele Überstunden/ wieviel Mehrarbeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet?

 

Antwort: Stand 1. Juni belaufen sich die Überstunden der Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes auf 4.582 Stunden und 36 Minuten.

 

 

g) Werden derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ämter im Gesundheitsamt eingesetzt?

 

Antwort: Im Gesundheitsamt sind Stand 1. Juni 5 Mitarbeiter/innen aus anderen Ämtern eingesetzt. Die Bediensteten, die im Bürgertelefon eingesetzt werden, sind in den v. g. Ausführungen nicht berücksichtigt.

Frage 2. Welche regulären Aufgaben des Gesundheitsamtes können derzeit nicht oder nur in geringerem Umfang ausgeführt werden?

 

Antwort:
Außerhalb der Arbeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgen derzeit

 

in weitgehend normalem Umfang:

- Suchtberatung in Einzel- und Kleingruppenbetreuung

- Hilfen des Sozialpsychiatrischen Dienstes, teilweise aufsuchend

- Ortsbegehungen in Bürgertestzentren

 

in reduziertem Umfang:

- amtsärztliche Gutachten mit Untersuchung (Einstellung, Dienstfähigkeit)

- amtsärztliche Gutachten nach Aktenlage (Anträge für Maßnahmen, Zuschüsse, Behandlungen)

- schulärztliche Untersuchungen bei Kindern mit Förderbedarf

- Tuberkuloseaufsicht

- Trinkwasseraufsicht nur nach Aktenlagen, keine Ortsbegehungen

- Hygienekontrollen in Gaststätte, Praxen oder anderen med. Einrichtungen

- Badewasserkontrollen

- BGM

- Überwachung nach Apothekenrecht

- Belehrung nach § 43 IfSG („Gesundheitszeugnis“)

 

nicht:

- Schuleingangsuntersuchungen

- Untersuchung der Schul-Quereinsteiger (zugewanderte Kinder)

- Impfstatuskontrollen in Schulen

- Gutachten zur Erwerbsfähigkeit oder Fahreignung

- TBC-Screening bei Menschen aus Hochprävalenzgebieten

- Krankenhausbegehungen

- Wasserwerksbegehungen

- Schulbegehungen

- Beratungen nach ProstSchG

- Impfberatung und Gelbfieberimpfungen

- Abstinenzprogramme für Behörden oder Privatleute zur Vorbereitung auf eine MPU

- Abstammungsgutachten

- kostenlose HIV- und Syphilistestungen

- Netzwerk- und Projektarbeit jeglicher Art

- zahnärztliche Reihenuntersuchungen

- Zahnprophylaxe in Kitas und Schulen

- Suchtprävention in Schulen

- psychosozialen Beratung nach § 16a SGB II in Jobcentern

- Chemikalienaufsicht“