Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Maßnahmenliste zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Bereich Photovoltaik wird zugestimmt.

 


Der Kreistag gab in seiner Sitzung am 03.03.2016 seine Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung des KInvFG und zur Verwendung der bewilligten Fördermittel. Die beschlossene Maßnahmenliste wurde unter Berücksichtigung des konkreten Bedarfs erstellt, d. h. Maßnahmen, die ohnehin zur Umsetzung vorgesehen waren, sollten – sofern förderfähig – durch das KInvFG gefördert werden, um eine Entlastung für den Kreishaushalt zu erwirken.

 

Fördermittel in Höhe von 211.582,00 €, die der Maßnahme „Errichtung Johanniter Kindertagesstätte Wassenberg-Orsbeck“ zugeordnet werden sollten, konnten nicht zweckentsprechend verwendet werden. Diese Fördermittel wurden durch die Bezirksregierung Köln zurückgefordert und stehen dem Kreis bis Ende des Jahres 2021 für weitere Fördermaßnahmen im Bereich KInvFG 1. Kapitel wieder zur Verfügung.

 

Es wird nun vorgeschlagen, diese frei gewordenen Fördermittel für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden des Kreises Heinsberg zu verwenden.

 

Im Rahmen des 1. Kapitels des KInvFG können u. a. energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Als energetische Sanierung ist die Durchführung von Maßnahmen mit dem Ziel der nachhaltigen Senkung des Energiebedarfes bzw. der Energiekosten zu verstehen. Hierzu zählt auch die Installation von PV-Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfs.

 

Im Bauausschuss vom 16.03.2021 wurde nach Darlegung einer langfristigen Wirtschaftlichkeitsprognose beschlossen, dass die Verwaltung dazu beauftragt wird, die Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaik-Dachflächenanlagen auf kreiseigenen Gebäuden in Eigenregie zu schaffen.

 

Aufgrund der Voraussetzung, dass die Photovoltaikanlagen nach dem 1. Kapitel KInvFG im Jahr 2021 fertiggestellt werden müssen und der von den diesen Anlagen produzierte Strom in erheblichem Anteil zum Eigenverbrauch genutzt werden muss, kommen drei kreiseigene Gebäude für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen in Frage:

 

 

 

 

Gebäude

kWp

Prognostizierter

Jahresertrag (in kWh)

Eigenverbrauchs-quote

Kreisleitstelle Erkelenz

99

88.300

Ca. 76 %

Bildungshaus Kreis

Heinsberg

17,46

16.210

Ca. 67 %

VHS des Kreises Heinsberg

12

10.525

Ca. 69 %

 

 

Gebäude

Gesamtes

Investitionsvolumen

Förderfähige

Kosten der

Maßnahme

Bundesbeteiligung

(max. 90 % der förderfähigen Kosten)

Kreisleitstelle Erkelenz

168.000,00 €

168.000,00 €

151.200,00 €

Bildungshaus

Kreis Heinsberg

30.200,00 €

30.200,00 €

27.180,00 €

VHS des Kreises Heinsberg

20.400,00 €

20.400,00 €

18.360,00 €

Summe

218.600,00 €

218.600,00 €

196.740,00 €

 

 

Das voraussichtliche, gesamte Investitionsvolumen der Maßnahmen beträgt 218.600,00 € und umfasst Baukosten und Ingenieursleistungen. Der maximal nach dem 1. Kapitel KInvFG förderfähige Betrag ist demnach 196.740,00 € (90 % des Gesamtvolumens ist maximal förderbar).

 

Landrat Pusch berichtet in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:

 

Neben den drei genannten Maßnahmen besteht laut Auskunft des beauftragten Planungsbüros die Möglichkeit, auf dem Dach des Kreisgymnasiums Heinsberg eine Photovoltaikanlage bis Ende November 2021 zu errichten.

 

Nach aktueller Planung hat diese Anlage einen prognostizierten Jahresertrag von ca. 88.000 Kilowattstunden (kWh) sowie eine Eigenverbrauchsquote von ca. 79 %. 

 

Durch das Hinzufügen dieser Maßnahme erhöht sich das Investitionsvolumen von 218.600 € auf insgesamt 339.100 €. Der nach dem 1. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes förderfähige Betrag steigt auf 211.582 €. Hiermit wäre der Maximalbetrag, der noch bis November 2021 aus dem Förderprogramm abgerufen werden kann, erreicht.

 

Es wird vorgeschlagen, die Änderung der Maßnahmenliste um die Errichtung einer Photo-voltaikanlage auf dem Dach des Kreisgymnasiums Heinsberg zu erweitern.“

 

Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen, dem der Kreisausschuss einstimmig bei einer Enthaltung folgt.

 

 

Zur Historie der Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen kreiseigener Gebäude ist festzuhalten, dass zunächst der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in seiner Sitzung am 13.08.2020 unter dem TOP „Verwendung der Haushaltsmittel im Bereich Energie sowie Klima- und Naturschutz“ ein Fremdbetreibermodell für Photovoltaikanlagen empfohlen hatte, bei dem die NEW die Kosten für Installation, Wartung und Instandhaltung der PV-Anlagen übernimmt. Ein Eigenbetriebsmodell war seinerzeit nicht möglich, da die Haushaltsmittel nicht vorhanden waren.

In den anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses am 25.08.2020 und des Kreistages am 08.09.2020 wurde das Fremdbetreibermodell jedoch zunächst verworfen, da auch Verpflichtungen für die künftigen Haushaltsjahre nicht eingegangen werden konnten. Stattdessen wurde beschlossen, dem Bauausschuss als zuständigem Fachausschuss für Bauten an kreiseigenen Liegenschaften die verschiedenen Alternativen vorzustellen und dann eine Entscheidung über die Ausgestaltung der Stromgewinnung und -versorgung zu treffen.

 

In der 1. Sitzung des Bauausschusses der neuen Wahlperiode am 16.03.2021 wurde ein Eigenbetriebsmodell als wirtschaftlichste Alternative vorgestellt. Der Bauausschuss hat die Verwaltung daraufhin wie oben dargestellt beauftragt, die Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Flächen in Eigenregie zu schaffen.

Da nun die konkrete Umsetzung der PV-Anlagen auf vier Kreisgebäuden auf der Tagesordnung steht - entgegen des abstrakten Beschlusses zur Einrichtung der PV-Anlagen in Eigenregie im Fachausschuss - ist der Bauausschuss nicht in der Beratungsfolge angegeben.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 10.05.2021 wurde darüber hinaus noch einmal über das Thema berichtet. Hierbei wurde mitgeteilt, dass die PV-Anlagen zwecks Förderfähigkeit kleiner ausgelegt werden müssen als zunächst geplant.