Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und OGS werden für den Monat Februar 2021 erlassen. Das Land NRW beteiligt sich zur Hälfte an den Mindereinnahmen.

Die Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und OGS werden für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021 in Höhe von 50 % erlassen, wobei die Hälfte dieser 50 % vom Land NRW getragen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Leitbildrelevanz:

1. und 2.

 

Inklusionsrelevanz:

 nein

 

 

Es wird auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2021 sowie den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 verwiesen.

 

Nach regem Austausch zwischen den Fraktionen CDU und SPD in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den Umfang der jeweiligen Anträge besteht Einigkeit, dass es unbedingt der Unterstützung der durch die gesamten Begleitumstände der Corona-Pandemie stark belasteten, vielmals auch benachteiligten Familien durch den Kreis bedarf; dabei dürfe eine Differenzierung zwischen Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege nicht erfolgen.

 

Um jedoch den Druck gegenüber dem Land hinsichtlich einer anteiligen Kostenerstattung aufrechtzuerhalten, wird im Ergebnis fraktionsübergreifend Einigkeit erzielt, den Vorbehalt einer Bezuschussung der Mindereinnahmen durch das Land NRW in Höhe von 50 % im Antrag beizubehalten; es wird angekündigt, zu einem späteren Zeitpunkt - abhängig von der finalen Entscheidung des Landes in dieser Angelegenheit – gegebenenfalls einen weitergehenden Antrag auf vollständige Kostenerstattung durch den Kreis zu stellen.

 

In Anbetracht des erzielten Einvernehmens zieht die SPD ihren Antrag zurück.

 

Im Anschluss wird folgender einstimmiger Beschluss im Jugendhilfeausschuss gefasst:

1.      Die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für den Monat Februar 2021 erlassen.

2.      Die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für die Monate Mai und Juni 2021 erlassen, sofern und soweit eine Bezuschussung durch das Land NRW in Höhe von 50 % der Mindereinnahmen erfolgt.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, einen gleichlautenden Beschluss die OGS-Beiträge an kreiseigenen Schulen betreffend zu fassen.“

 

Der Kreisausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 08.06.2021 einstimmig den Beschluss gefasst:

1.      Die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für den Monat Februar 2021 erlassen.

2.      Die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für die Monate Mai und Juni 2021 erlassen, sofern und soweit eine Bezuschussung durch das Land NRW in Höhe von 50 % der Mindereinnahmen erfolgt.

 

Gleichermaßen wird bei den OGS-Beiträgen an kreiseigenen Schulen verfahren.“

 

 

In der Sitzung des Kreistages führt Landrat Pusch wie folgt aus:

 

„Mit Rundschreiben vom 17.06.2021 informierte der Landkreistag NRW darüber, dass nach erneuten Verhandlungen zur pandemiebedingten Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Offenen Ganztagsschulen eine Einigung zwischen Land NRW und den kommunalen Spitzenverbände erzielt werden konnte.

 

Diese sieht folgende Regelung vor:

 

  • Monat Februar 2021:

Erstattung der vollen Elternbeiträge jeweils hälftig durch die Kommunen und das Land

 

  • Monate März, April und Mai 2021:

Erstattung von 50 % der Elternbeiträge jeweils hälftig durch Kommunen und Land

 

Die Voraussetzungen des in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.05.2021 sowie des Kreisausschusses am 08.06.2021 gefassten Beschlusses, dass die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege für die Monate Mai und Juni erlassen werden, sofern und soweit eine Bezuschussung durch das Land NRW in Höhe von 50 % der Mindereinnahmen erfolgt, können damit nicht mehr eintreten. Entsprechendes gilt für die OGS-Beiträge an kreiseigenen Schulen.

Im Sinne einer landeseinheitlichen Regelung sollte die erzielte Einigung für den Kreis Heinsberg übernommen werden. Eine dahin gehende Verständigung mit den übrigen Kommunen im Kreis Heinsberg ist bereits erfolgt.

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung eine Änderung des Beschlusses angeregt.“

 

Sodann lässt Landrat Pusch über den vorgetragenen Beschlussvorschlag abstimmen.