Sitzung: 22.06.2021 Kreistag
Landrat
Pusch berichtet wie folgt:
„Nach § 2 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz berichtet der Kämmerer dem Kreistag vierteljährlich über
die finanzielle Lage. Da die Besetzung des Kämmerers zum derzeitigen Zeitpunkt
noch vakant ist, schlage ich vor, dass der Leiter des Amtes für
Finanzwirtschaft und Beteiligungen, Herr Siegbert Heinrichs, zur finanziellen
Lage ausführt.“
Da
die Kreistagsmitglieder hiermit einverstanden sind, führt Herr Heinrichs
folgendermaßen aus:
„Bericht über die finanzielle
Lage des Kreises Heinsberg
Aufgrund der Corona-Pandemie
und der hierzu ergangenen haushaltsrechtlichen Bestimmungen wird der Kreistag
vierteljährlich über die finanzielle Lage des Kreises informiert.
Die letzten Berichterstattungen
über die Haushaltsverläufe 2020 und 2021 erfolgten am 21.01.2021 im
Finanzausschuss und am 23.03.2021 im Kreistag. Aus heutiger Sicht stellt sich
die finanzielle Lage des Kreises wie folgt dar:
1.
Haushaltsjahr 2020
1.1.
Coronabedingte Haushaltsauswirkungen
Die coronabedingte
Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2020 liegt nach derzeitigem Zwischenstand
bei 7,4 Mio. Euro. Gegenüber der Berichterstattung vom 23.03.2021 kommt es hier
zu einer um 200.000 Euro erhöhten Mehrbelastung. Diese resultiert zum größten
Teil aus Aufwendungen im Bereich der primär coronabedingten Sachaufwendungen,
z. B. Labor- und Materialkosten.
Auch in der jetzigen Phase kann
sich die Gesamthöhe der coronabedingten Belastungen im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten 2020 noch ändern. Der endgültige Wert wird dann nach
den Haushaltsvorschriften isoliert, d.h. es findet keine Ergebnisbelastung des
Haushaltsjahres 2020 statt.
1.2.
Haushaltsentwicklung (ohne Corona-Sachverhalte)
Erfreulich ist, dass der
prognostizierte Jahresüberschuss 2020 in Höhe von rund 2 Mio. Euro aus der
Berichterstattung im letzten Kreistag auch weiterhin der Ergebnisprognose nach
heutigem Stand entspricht.
Die aktuelle Ergebnisprognose
kann jedoch noch durch die großen Jahresabschlussbuchungen (u. a.
Rückstellungs- und Abschreibungssachverhalte), die in den nächsten Tagen und
Wochen anstehen, Veränderungen in beide Richtungen erfahren.
2.
Haushaltsjahr 2021
Coronabedingte
Haushaltsauswirkungen sowie Haushaltsentwicklung ohne Corona-Sachverhalte
In der Haushaltsplanung 2021
sind insgesamt rund 3,8 Mio. Euro als Kompensation für coronabedingte
Belastungen veranschlagt.
In der letzten Kreistagssitzung
am 23.03.2021 wurden zwei Sachverhalte durch den Kämmerer näher beleuchtet:
Die Kosten für die erfolgte
Beschaffung der Laien-Antigen-Schnelltests in Höhe von aktuell 1,4 Mio. €
(+200.000 Euro Veränderung zum letzten Berichtstermin) können größtenteils über
den Haushaltsansatz des Gesundheitsamtes finanziert werden, der ursprünglich
für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen eingeplant war, da feststeht, dass
diese Ausgaben für den Impfstoff nicht über den Kreishaushalt abgewickelt
werden.
Über den von hier aus am
21.03.2021 beim zuständigen Ministerium gestellten Antrag auf Kostenerstattung
für die Schnelltests wurde bislang noch nicht entschieden. Die Chance auf Kostenerstattung wird von
Seiten der Verwaltung in der Zwischenzeit eher kritisch gesehen, sodass die
Aufwendungen für diese Schnelltests die coronabedingten Belastungen aller
Voraussicht nach erhöhen werden.
Eine positive Rückmeldung habe
ich seitens des Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung für den Bereich des ÖPNV
hinsichtlich der Ausweitung des ÖPNV-Rettungsschirms auf das Jahr 2021
erhalten. In welcher Höhe hier coronabedingte Belastungen gemindert werden
können, konnte das Fachamt noch nicht abschließend klären.
Sollte sich der positive Trend
der letzten Wochen bei den Corona-Zahlen hier im Kreis Heinsberg fortsetzen und
die Corona-Mutationen kontrollierbar sein, bin ich optimistisch, die
Kompensationsleistungen von rund 3,8 Mio. Euro nicht ausschöpfen zu
müssen.
In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass am 08.06.2021 die Landesregierung
den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“
beschlossen hat. U. a. ist hierin eine Änderung des
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes enthalten, das vor allem eine Verlängerung der
Isolierungspflicht bis einschließlich zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2022 umfasst.
Weitere wesentliche
Veränderungen für das Haushaltsjahr 2021, sowohl coronabedingte als auch nicht
coronabedingte, werde ich in der Finanzausschusssitzung am kommenden Dienstag,
den 29.06.2021, vorstellen können. Wir sind gerade dabei, die Rückmeldungen der
Fachämter entsprechend auszuwerten und für diese Sitzung vorzubereiten.“
Landrat Pusch bringt nach
diesen Ausführungen seine Verärgerung darüber zum Ausdruck, dass das Land NRW
bis heute keine Rückmeldung zur Erstattung der Kosten für Corona-Selbsttests
gegeben hat. Die Möglichkeit der Kostenerstattung werde hausintern rechtlich
geprüft werden.