Landrat Pusch berichtet wie folgt:

„Nach § 2 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz berichtet der Kämmerer dem Kreistag vierteljährlich über die finanzielle Lage. Da die Besetzung des Kämmerers zum derzeitigen Zeitpunkt noch vakant ist, schlage ich vor, dass der Leiter des Amtes für Finanzwirtschaft und Beteiligungen, Herr Siegbert Heinrichs, zur finanziellen Lage ausführt.“

 

Da die Kreistagsmitglieder hiermit einverstanden sind, führt Herr Heinrichs folgendermaßen aus:

 

„Bericht über die finanzielle Lage des Kreises Heinsberg

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und der hierzu ergangenen haushaltsrechtlichen Bestimmungen wird der Kreistag vierteljährlich über die finanzielle Lage des Kreises informiert.

 

Die letzten Berichterstattungen über die Haushaltsverläufe 2020 und 2021 erfolgten am 21.01.2021 im Finanzausschuss und am 23.03.2021 im Kreistag. Aus heutiger Sicht stellt sich die finanzielle Lage des Kreises wie folgt dar:

 

 

1.               Haushaltsjahr 2020

 

1.1.         Coronabedingte Haushaltsauswirkungen

 

Die coronabedingte Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2020 liegt nach derzeitigem Zwischenstand bei 7,4 Mio. Euro. Gegenüber der Berichterstattung vom 23.03.2021 kommt es hier zu einer um 200.000 Euro erhöhten Mehrbelastung. Diese resultiert zum größten Teil aus Aufwendungen im Bereich der primär coronabedingten Sachaufwendungen, z. B. Labor- und Materialkosten.

 

Auch in der jetzigen Phase kann sich die Gesamthöhe der coronabedingten Belastungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2020 noch ändern. Der endgültige Wert wird dann nach den Haushaltsvorschriften isoliert, d.h. es findet keine Ergebnisbelastung des Haushaltsjahres 2020 statt.

 

 

1.2.         Haushaltsentwicklung (ohne Corona-Sachverhalte)

 

Erfreulich ist, dass der prognostizierte Jahresüberschuss 2020 in Höhe von rund 2 Mio. Euro aus der Berichterstattung im letzten Kreistag auch weiterhin der Ergebnisprognose nach heutigem Stand entspricht.

 

Die aktuelle Ergebnisprognose kann jedoch noch durch die großen Jahresabschlussbuchungen (u. a. Rückstellungs- und Abschreibungssachverhalte), die in den nächsten Tagen und Wochen anstehen, Veränderungen in beide Richtungen erfahren.

 

 

2.               Haushaltsjahr 2021

 

Coronabedingte Haushaltsauswirkungen sowie Haushaltsentwicklung ohne Corona-Sachverhalte

 

In der Haushaltsplanung 2021 sind insgesamt rund 3,8 Mio. Euro als Kompensation für coronabedingte Belastungen veranschlagt.

 

In der letzten Kreistagssitzung am 23.03.2021 wurden zwei Sachverhalte durch den Kämmerer näher beleuchtet:

 

Die Kosten für die erfolgte Beschaffung der Laien-Antigen-Schnelltests in Höhe von aktuell 1,4 Mio. € (+200.000 Euro Veränderung zum letzten Berichtstermin) können größtenteils über den Haushaltsansatz des Gesundheitsamtes finanziert werden, der ursprünglich für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen eingeplant war, da feststeht, dass diese Ausgaben für den Impfstoff nicht über den Kreishaushalt abgewickelt werden.

 

Über den von hier aus am 21.03.2021 beim zuständigen Ministerium gestellten Antrag auf Kostenerstattung für die Schnelltests wurde bislang noch nicht entschieden.  Die Chance auf Kostenerstattung wird von Seiten der Verwaltung in der Zwischenzeit eher kritisch gesehen, sodass die Aufwendungen für diese Schnelltests die coronabedingten Belastungen aller Voraussicht nach erhöhen werden. 

 

Eine positive Rückmeldung habe ich seitens des Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung für den Bereich des ÖPNV hinsichtlich der Ausweitung des ÖPNV-Rettungsschirms auf das Jahr 2021 erhalten. In welcher Höhe hier coronabedingte Belastungen gemindert werden können, konnte das Fachamt noch nicht abschließend klären. 

 

Sollte sich der positive Trend der letzten Wochen bei den Corona-Zahlen hier im Kreis Heinsberg fortsetzen und die Corona-Mutationen kontrollierbar sein, bin ich optimistisch, die Kompensationsleistungen von rund 3,8 Mio. Euro nicht ausschöpfen zu müssen.  

 

In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass am 08.06.2021 die Landesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen hat. U. a. ist hierin eine Änderung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes enthalten, das vor allem eine Verlängerung der Isolierungspflicht bis einschließlich zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 umfasst.

Weitere wesentliche Veränderungen für das Haushaltsjahr 2021, sowohl coronabedingte als auch nicht coronabedingte, werde ich in der Finanzausschusssitzung am kommenden Dienstag, den 29.06.2021, vorstellen können. Wir sind gerade dabei, die Rückmeldungen der Fachämter entsprechend auszuwerten und für diese Sitzung vorzubereiten.“

 

 

Landrat Pusch bringt nach diesen Ausführungen seine Verärgerung darüber zum Ausdruck, dass das Land NRW bis heute keine Rückmeldung zur Erstattung der Kosten für Corona-Selbsttests gegeben hat. Die Möglichkeit der Kostenerstattung werde hausintern rechtlich geprüft werden.