Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 


Die Entsorgung der Abfälle liegt in der Verantwortung des Kreises und ist Teil der gesetzlich festgelegten Zuständigkeit als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen.

Die kreisangehörigen Kommunen sind für die Sammlung zuständig und organisieren somit die Erfassung der Abfälle in ihrem Gebiet. Der Kreis übernimmt diese Abfälle und führt diese einer geordneten Verwertung oder Beseitigung zu.

 

Daneben obliegt dem Kreis die Stilllegung und Nachsorge der ehemaligen Kreismülldeponien in Wassenberg-Rothenbach und Gangelt-Hahnbusch.

 

In der Ausschusssitzung wird über den aktuellen Sachstand der Aufgabenwahrnehmung berichtet.

 

In der Sitzung XXX