Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 25.03.2021 wurde hinsichtlich des Antrages der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.12.2020 zum Thema „AgroPhotovoltaik“ beschlossen, dass die Verwaltung die Möglichkeiten für den Einsatz dieser Technik im Kreis Heinsberg prüft.

 

Entsprechend dem Antrag wurde das Thema aus dem Blickwinkel verschiedenster Umweltbereiche beleuchtet und auch die Landwirtschaftskammer kontaktiert. Außerdem wurde ein Gespräch mit einem in diesem Segment tätigen renommierten Unternehmen geführt, das auch über internationale Erfahrungen verfügt.

 

In der Summe kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass Agro-PV in der Tendenz vorrangig in Kombination mit Sonderkulturen möglich sein wird und wohl eher die Ausnahme bleiben wird.

 

Die Landwirtschaftskammer NRW (Kreisstelle Heinsberg-Viersen) weist auf die deutlich höhere Wertschöpfung aus der Photovoltaik gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzung hin und auch darauf, dass die Bewirtschafter in weniger als der Hälfte der Fälle Eigentümer der Flächen sind. Profitieren würden in der Regel die Eigentümer und die Betreiber der PV-Anlagen, die meist ebenfalls keine aktiven Landwirte sind. Man sieht es nicht als generelle Win-Win-Situation an, wenn man landwirtschaftliche Flächen vergleichsweise extensiv mit PV-Modulen bestückt, um eine hybride Nutzung zu ermöglichen, sondern favorisiert reine und damit intensivere Nutzungsformen. Es stelle sich doch die Frage, warum man eine Fläche mit weniger PV-Modulen als möglich bestücken solle, bei gleichem Erschließungsaufwand, wenn die Wertschöpfung aus der Stromproduktion doch die aus der Landwirtschaft bei weitem überwiege. Viele Kulturen bedürfen auch der vollen Besonnung, um die entsprechenden Qualitäten für den Markt zu produzieren. Grundsätzlich ablehnend steht die Landwirtschaft der Bestückung von Ackerflächen gegenüber. Hier würden die Nachteile für den Bewirtschafter überwiegen, durch Mindererträge und auch durch die vielen Hindernisse, die es mit Erntemaschinen zu umfahren gilt. Denkbar sei allerdings Agro-PV bei Dauerkulturen, wie z. B. Obstplantagen, bei denen ohnehin teilweise Beschattungen erforderlich sind. Der Landwirtschaftskammer NRW ist also eine differenzierte Betrachtung nach landwirtschaftlichen Nutzungsformen der Flächen wichtig. Aufgrund vielfacher Standortalternativen außerhalb landwirtschaftlicher Flächen werden Agro-PV grundsätzlich kritisch gesehen.

 

Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird auch hier die Notwendigkeit gesehen, ähnlich wie bei der Windenergie, Bereiche als Tabuflächen zu definieren. Die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Leistung von 1 Gigawatt im Bereich des rheinischen Reviers hätte bei intensiver Bestückung von Freiflächen mit PV-Modulen bereits ein Flächenerfordernis von ca. 10 km². Für Agro-PV fehlt es derzeit auch an einem rechtlichen Rahmen etwa hinsichtlich der Landesplanung. Es sollte eine Priorisierung geben, die zuerst bereits versiegelte Flächen, insbesondere Dachflächen erfasst, danach Konversionsflächen wie z. B. die ehemaligen Deponien. Auch die teilweise Bestückung mit PV von im Kreis vielfach vorhandenen Baggerseen wäre grundsätzlich denkbar und auch mit dem Naturschutz in Übereinstimmung zu bringen.

 

Auch aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit ist die vorrangige Bestückung von bereits versiegelten Flächen oder Dachflächen ebenfalls sinnvoller, da landwirtschaftliche Nutzflächen in Deutschland ein knappes Gut sind. Jedes durch die Beschattung von Agrarflächen hier nicht produzierte Megajoule an Energie muss letztlich in der globalisierten Welt anderswo produziert werden, was nicht zuletzt am anderen Ende der Kette die Umwandlung nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen - wie Regenwälder -  in landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Folge haben könnte. Es sprechen also viele Aspekte dafür, Agro-PV hinsichtlich der Nachhaltigkeit zu hinterfragen.

 

Was die kreiseigenen Flächen betrifft, so beabsichtigt die Verwaltung, Möglichkeiten zu      skizzieren, welche Flächen z. B. für Freiflächen-PV unter Einhaltung der o. g. Kriterien unter Umständen zur Verfügung gestellt werden könnten. Neben den ehemaligen Deponien wären   z. B. Retentionsflächen entlang der EK 5 OU Kirchhoven auf ihre Geeignetheit zu überprüfen.

 

Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.

In der Sitzung XXX