Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreistages ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO zur Förderung von Familiengrundschulzentren vom 16.06.2021 verwiesen.

 

Landrat Pusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Frage 1. Wurde seitens des Jugendamtes in den Grundschulen auf dieses Angebot hingewiesen? In welcher Form?

 

Antwort: Eine Information seitens des Kreisjugendamtes ist nicht erfolgt. Inwieweit es im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Hinweise auf das Programm und seine Fördermodalitäten seitens der kommunalen Schulträger der Grundschulen gegeben hat, ist nicht bekannt; der Kreis Heinsberg selbst ist nicht Träger von Grundschulen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die zuständigen Ministerien im Rahmen ihrer breit angelegten Informationskampagne auf das Potential des Förderprogrammes für Grundschulen hingewiesen haben. Die für die Grundschulen zuständige untere Schulaufsicht ist über das Thema informiert.

 

 

Frage 2. Wie viele Grundschulen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes haben ihr Interesse bekundet?

 

Antwort: Bis jetzt hat sich lediglich die Westzipfelschule im Selfkant an das Kreisjugendamt gewandt mit dem Ziel, Familiengrundschulzentrum zu werden. Erste Gespräche hierzu gab es bereits im vergangenen Jahr, diese gerieten jedoch infolge der Corona-Pandemie ins Stocken.

Weitere Interessensbekundungen auf eine Realisierung von Familiengrundschulzentren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes liegen aktuell nicht vor.

 

 

Frage 3. Wurde seitens des Kreisjugendamtes bereits die Förderung von Familiengrundschulzentren beantragt?

 

Antwort: Die Verwaltung des Kreisjugendamtes steht mit dem LVR in Kontakt; ein Antrag wurde aber noch nicht gestellt. Hintergrund ist, dass aktuell noch nicht alle Zuwendungsvoraussetzungen des Förderaufrufs zum Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ vorliegen. Sobald dies der Fall ist, kann der Antrag gestellt werden.

 

 

Frage 4. Ist daran gedacht, weitere Maßnahmen vorzunehmen, um den Aufbau von Familiengrundschulzentren zu fördern?

 

Antwort: Die Verwaltung des Jugendamtes sieht eine große Chance im Aufbau von Familiengrundschulzentren und ist daher bestrebt, diesen Prozess qualitativ hochwertig zu gestalten und im Rahmen der Netzwerkarbeit zu nutzen. Geplant ist, zunächst gemeinsam mit der Westzipfelschule im Selfkant modellhaft das dortige Familiengrundschulzentrum aufzubauen und im Kreisjugendamt die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Familienzentrum fachlich zu begleiten. Hierzu soll gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie eine kommunale Koordinierungsstelle im Jugendamt initiiert werden. Über diese fachübergreifende Koordinierungsstelle sollen u. a. weitere Bedarfe im Fördersinne des Programms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ geplant und der Auf- und Ausbau von Präventionsketten im Sozialraum des Zuständigkeitsbereichs des Kreisjugendamtes sukzessive im Einklang mit den vorhandenen Hilfestrukturen konsequent weiterentwickelt werden.

 

 

Frage 5. Hat die Verwaltung Kenntnis, ob Anträge von Jugendämtern der kreisangehörigen Kommunen mit eigenem Jugendamt gestellt wurden? Falls ja, wie viele Grundschulen beteiligen sich am Projekt?

 

Antwort: Dem Kreisjugendamt ist aktuell kein Antrag eines Jugendamtes der kreisangehörigen Kommunen bekannt. Allerdings handelt es sich beim Aufbau von Familiengrundschulzentren noch um ein recht junges Thema, welches in der Wahrnehmung von Grundschulen und deren Schulträgern erst allmählich Beachtung findet.“