Sitzung: 09.08.2021 Schulausschuss
Beschluss: keine Beschlussfassung
Bericht der
Verwaltung
Aufgrund der durch das Coronavirus bedingten Krisenlage und Einschränkungen wird auf die Berichterstattung der Verwaltung in der Sitzung verzichtet und der Bericht stattdessen der Niederschrift beigefügt.
1. Entfristung der
Beschäftigungsverhältnisse der Schulsozialarbeiter/-innen an kreiseigenen
Schulen
Der Jugendhilfeausschuss wird sich in seiner Sitzung am 10.08.2021 mit der Entfristung der Beschäftigungsverhältnisse der Schulsozialarbeiter/-innen an kreiseigenen Schulen befassen.
In den Erläuterungen zur Sitzung wird wie folgt ausgeführt:
„… Das Land NRW (ab 2021 in Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB)) finanziert mit Eigenbeteiligung der Kommunen über ein Landesprogramm – ehemals „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ – Beschäftigungsverhältnisse für Schulsozialarbeiter/-innen. Im Kreis Heinsberg wurden die hierunter fallenden Teile der Schulsozialarbeit zu 60 % durch das Land und zu 40 % aus Kreismitteln finanziert.
In den Jahren 2015 bis 2021 wurden vom Land die Haushaltsmittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit immer für einen begrenzten Förderzeitraum von einem bis maximal zwei Jahren bewilligt. Dies hat dazu geführt, dass die in der Schulsozialarbeit tätigen Fachkräfte analog zu den Bewilligungszeiträumen der Fördermittel befristete Arbeitsverträge erhalten haben. In seiner Sitzung am 08.09.2020 hat der Kreistag beschlossen, für 2021 und 2022 Kreismittel zur Finanzierung für die befristet eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen an kreiseigenen Schulen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend sind die Verträge dieser Fachkräfte (mit einer Ausnahme, vgl. Tabelle) bis zum 31.12.2022 befristet.
Beim Kreisjugendamt sind für diesen Bereich der Schulsozialarbeit derzeit fünf sozialpädagogische Fachkräfte mit einem Stellenanteil von insgesamt 3,9 VZÄ wie folgt an kreiseigenen Schulen tätig:
Schule |
Stellenanteil
Schulsozialarbeit |
Befristung |
Rurtalschule |
0,4 |
31.12.2021 |
Berufskolleg
EST GK |
0,75 |
31.12.2022 |
Kreisgymnasium
Heinsberg |
0,75 |
31.12.2022 |
Berufskolleg
Erkelenz |
1,0 |
31.12.2022 |
Berufskolleg
Wirtschaft GK |
1,0 |
31.12.2022 |
Die Landesmittel werden nach Kabinettsbeschluss vom September 2020 in bisheriger Höhe von 47,7 Mio. € dauerhaft zur Verfügung gestellt. Mit ihrer Entscheidung zur dauerhaften Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen hat die Landesregierung zugesagt, dass damit auch die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung des MSB und des MKFFI erfolgen wird.
Nicht zuletzt mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat Herr Landrat Pusch – vorbehaltlich der Entscheidungen der politischen Gremien des Kreises Heinsberg – entschieden, die Beschäftigungsverhältnisse der aufgeführten sozialpädagogischen Fachkräfte über die vorgenannten Befristungen hinaus unbefristet fortzuführen.
Es besteht unter allen Fachleuten - auch institutionsübergreifend - Einigkeit darüber, dass heute nicht mehr auf Schulsozialarbeit verzichtet werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und notwendig, die vorhandenen Fachkräfte zu binden, um durch die Konstanz in der Personalplanung auch die Qualität der Arbeit zu sichern. Die Entfristung der Arbeitsverträge erscheint als effektives Mittel, um einer möglichen Fluktuation entgegenzuwirken. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Bindung guten Personals wichtig. Als familienfreundlicher Arbeitgeber fühlt sich der Kreis Heinsberg aber auch verpflichtet, seinen Beschäftigten berufliche und finanzielle Sicherheit zu geben.“
Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
Der Entfristung der vorgenannten Beschäftigungsverhältnisse wird zugestimmt. Der Kreis Heinsberg stellt Kreismittel zur Finanzierung der bisher befristet eingerichteten Stellen für Schulsozialarbeiter/-innen an kreiseigenen Schulen in dem Umfang zur Verfügung, dass die Beschäftigungsverhältnisse mit diesen unbefristet fortgeführt werden können.
Soweit die Möglichkeit der Beantragung einer Landesförderung besteht, wird der Kreis hiervon vorrangig Gebrauch machen und lediglich den auf ihn entfallenden kommunalen Anteil ergänzen.
Die Beratungsfolge sieht eine Beschlussfassung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.08.2021, des Kreisausschusses am 31.08.2021 und des Kreistages am 14.09.2021 vor. Die Abstimmungsergebnisse sind zu gegebener Zeit den Niederschriften der o. a. Sitzungen zu entnehmen.
2. Anschlussqualifizierung
Kita-Helfer/-innen
Mit dem Kita-Helfer-Programm #ichhelfemit unterstützt und entlastet die Landesregierung pädagogische Kräfte in den Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Im Anschluss an das Programm sollen die Kita-Helferinnen und -Helfer Angebote zur Weiterqualifizierung erhalten. Hierauf machte das Land mit einer Presseerklärung vom 13.04.2021 aufmerksam.
Ziel der Landesregierung ist es, die Qualität der Kitas in Nordrhein-Westfalen durch gut ausgebildetes Personal auch in Zukunft aufrechtzuerhalten, um Bildung, Betreuung und Erziehung für die Kleinsten bestmöglich zu gewährleisten.
Das Anschluss-Konzept für Kita-Helferinnen und -Helfer besteht aus insgesamt drei Säulen:
·
Erzieher/-in
in praxisorientierter Form (PiA-E)
·
Kinderpfleger/-in
in praxisorientierter Form (PiA-K)
·
Assistenzkraft
in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen im nicht-pädagogischen
Bereich
Auch im Kreis Heinsberg ist die Sicherung des Bedarfs an pädagogischen Fachkräften ein wichtiges Thema.
Aus diesem Grund hat der Schulträger Kreis Heinsberg gemeinsam mit dem Berufskolleg Erkelenz sowie dem Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen unter Beifügung ausführlicher Informationsmaterialien in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln über die Jugendämter im Kreis Heinsberg zwei Abfragen durchgeführt, um das Interesse der Kita-Helferinnen und -Helfer im Kreis Heinsberg an einer Weiterqualifizierung zur Erzieher/-in bzw. Kinderpfleger/-in in praxisorientierter Form zu ermitteln und zügig bedarfsgerecht planen zu können.
Nach Auswertung der Rückmeldungen kann die neue Anschlussqualifizierung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger in der besonderen praxisintegrierten Organisationsform des Bildungsganges mangels einer ausreichenden Anzahl an Interessierten nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zum Schuljahresbeginn 2021/22 leider nicht im Kreis Heinsberg angeboten werden. Eine Ursache dürfte darin zu finden sein, dass erstmals Mitte April 2021 über das Programm zur Anschlussqualifizierung informiert wurde, als Voraussetzung hierfür aber u. a. ein Beschäftigungsverhältnis in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung vorgewiesen werden muss; Stellen werden jedoch regelmäßig bereits im Vorjahr vergeben.
Für alle Interessierten besteht die Möglichkeit, diese Qualifizierungsmaßnahme nun am Berufskolleg Simmerath/Stolberg zu besuchen.
Abhängig von der weiteren Entwicklung des Programms sowie der Anzahl der Interessenten/ Interessentinnen kann gegebenenfalls zum Schuljahr 2022/23 eine Qualifizierung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger in praxisintegrierter Form auch im Kreis Heinsberg angeboten werden.
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher sowie zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger ist auch weiterhin am Berufskolleg Erkelenz sowie Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen möglich.
Die Träger wurden mit E-Mail vom 23.06.2021 entsprechend informiert.
3. Unterstützungsangebote
für Schüler/-innen
Das Schulministerium unterstützt die Arbeit in den
Schulen zur Schließung pandemiebedingter Lernlücken mit dem Programm Extra-Zeit
zum Lernen in NRW durch außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme. Nach dem
Start des Sommerferienprogramms 2020 und der Fortsetzung der besonderen
Unterstützung für Schülerinnen und Schüler auch im Herbst 2020 wird das
Unterstützungspaket bis zum Sommer 2022 weiter ausgeweitet: Für den Zeitraum
März 2021 bis Sommer 2022 hat die Landesregierung 36 Mio. € an Fördermitteln
für das Programm Extra-Zeit zur Verfügung gestellt. Das Land wird die
Gesamtfördersumme auf bis zu 60 Mio. € bedarfsgerecht erhöhen.
Die weiterhin flexible Gestaltung der Programme
erlaubt es, die außerschulischen Bildungsangebote auch außerhalb der
Schulferien zum Beispiel an Wochenenden durchzuführen. Zudem sind die Angebote
offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen
und aller Jahrgänge.
Das Programm wird insgesamt im Kreis Heinsberg gut
angenommen. Eine gemeinsame Besprechung mit den weiteren Schulträgern im Kreis
Heinsberg verdeutlichte, dass die Mehrheit der Schulträger das Förderprogramm
nutzt. Die WestVerkehr GmbH hat sich auf Anfrage bereiterklärt, den
Schülerinnen und Schülern, die eine Schülerjahreskarte besitzen und an dem
außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebot teilnehmen, ein Fun-Ticket zur
Verfügung zu stellen, sodass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird,
auch in den Ferienzeiten sowie an den Wochenenden den ÖPNV kostenfrei zu
nutzen.
Derzeit sehen die aktuellen Planungen der Schulen in Kreisträgerschaft die Umsetzung folgender Projekte vor:
Aktuelle Planungen/Laufende Projekte |
|
Berufskolleg
Erkelenz |
1. - Bereitschaft von
zwei Lehrkräften, Projekte im Rahmen des Programms Extra-Zeit durchzuführen: ·
Versorgungstechnik, schuljahresbegleitend ·
Leseförderung/Aufarbeitung Mathematik, während der
Sommerferien; Förderzusage vom 29.07.2021 über 2.184,00 € 2. - Projekte über den
Maßnahmenträger Fortbildungsakademie der Wirtschaft |
Berufskolleg
EST |
Projekte
über den Maßnahmenträger Fortbildungsakademie der Wirtschaft |
Berufskolleg
Wirtschaft |
grundsätzliches
Interesse |
Jakob-Muth-Schule,
Gangelt |
Interesse
am Zirkusprojekt bekundet |
Jakob-Muth-Schule,
Oberbruch |
1. - Kooperation mit
der Evangelischen Kirchengemeinde; 2. Förderzusage vom
05.07.2021 über 2.000 € 3. - evtl. Schülerhilfe 4. - möglicherweise
Angebote über Lehrkräfte im kommenden Schuljahr |
Janusz-Korczak-Schule |
keine
Rückmeldung über Angebote |
Kreisgymnasium |
aktuell
keine Angebote |
Rurtal-Schule |
keine
Rückmeldung über Angebote |
Darüber hinaus wurde ein weiteres Programm angekündigt:
Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Dieses Förderprogramm gliedert sich in drei Fördersäulen.
Über die Säule 1 des Programms erhalten die Länder insgesamt 1 Mrd. €, um Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern zu begegnen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung soll in einer schulnahen Förderung der Kinder und Jugendlichen liegen. Einbezogen werden sollen hier Lehrkräfte und weitere Bildungsanbieter. Insbesondere soll den Kindern und Jugendlichen zunächst eine Phase des „Ankommens nach Corona“ ermöglicht werden, bevor ein „Aufholen nach Corona“ erfolgt.
Mit den Fördersäulen 2 und 3 stehen für die Länder weitere 290 Mio. € insgesamt zur Unterstützung und Förderung von weiteren Angeboten mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen sowie für Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Zuständig für die Umsetzung des Programms in NRW sind zum einen das MKFFI und zum anderen das MSB. Was die Fördersäule 1 anbelangt, hat das MSB NRW den LKT darüber informiert, dass den Schulträgern rund 180 Mio. € von den zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln über feste Budgets nach einem noch festzulegenden Verteilschlüssel zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung bzw. Mittelverteilung im Rahmen des Förderprogramms liegen noch keine weitergehenden Informationen vor. Zu den Fördersäulen 2 und 3 wird im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.08.2021 berichtet.
4. Bericht über
Veränderungen in der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist im Dezember 2020 aus dem „Bildungshaus“ in der Oberbrucher Straße in ein angemietetes Objekt (ehemaliges Verwaltungsgebäude der Fa. Frauenrath) in der Max-Planck-Straße 5 in Heinsberg umgezogen. Notwendig wurde dies durch personellen Ausbau (s.u.) sowie durch einen zeitgleich entstandenen Raum-Mehrbedarf anderer Arbeitsbereiche, die im Bildungshaus untergebracht sind. In den neuen Räumlichkeiten stehen dem Aufgabenbereich bedarfsentsprechend sehr ansprechende Büro-/ Beratungsräume sowie auch ein Gruppenraum zur Verfügung.
Im Schuljahr 2020/2021 erfolgte ein personeller Ausbau der Schulpsychologischen Beratungsstelle durch jeweils 0,5 Landesstelle und 0,5 Kreisstelle. Zudem erhielt die Schulpsychologische Beratungsstelle durch einen entsprechenden Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung eine dauerhafte Abordnungsstelle einer Lehrkraft zur Unterstützung im Bereich Systemberatung von Schulen zur Extremismusprävention/Demokratieförderung. Das Land hat weitere Stellen im Bereich Schulpsychologie für das Jahr 2021 angekündigt.
Sobald die Pandemielage es zulässt, wird die Leiterin der Schulpsychologischen Beratungsstelle ausführlicher über die Arbeit der Beratungsstelle - vor allem auch mit Blick auf die besonderen Anforderungen durch die Corona-Pandemie und die zu erwartenden Beratungs- und Unterstützungsbedarfe zur Wiederherstellung der Anschlussfähigkeit im Bereich der Schulleistungen, zur Anbindung an Schule und zur sozial-emotionalen Stabilisierung der Schülerinnen und Schüler - informieren.
5. Förderprogramm für
mobile Luftfiltergeräte für Schulen und Kindertagesbetreuung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, ein weiteres Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung in einer Höhe von bis zu 90,4 Mio. € aufzulegen, um den Präsenzbetrieb von Schulen und der Kindertagesbetreuung nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern. Aus dem NRW-Rettungsschirm sollen 48,2 Mio. € und aus Bundesmitteln 42,2 Mio. € bereitgestellt werden. Unterstützt werden sollen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der sog. „Kategorie 2“ in Schulen und Kindertagesbetreuungen. „Kategorie 2“-Räume sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt). Nach den Vorgaben des Bundes sind Träger von Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren antragsberechtigt.
In einer Videokonferenz am 28.07.2021 von Frau Ministerin Scharrenbach mit den Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen wurde betont, dass die Luftreiniger die Maskenpflicht im Unterricht und auch das Lüften – auch in der kalten Jahreszeit - nicht entfallen lassen.
Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes hinsichtlich mobiler Luftreiniger stellt regelmäßiges Lüften weiterhin die wirksamste Maßnahme zur Reduzierung der Virenlast dar. Wörtlich heißt es auf der Website des Umweltbundesamtes:
„Die Anschaffung mobiler Luftreiniger kann aus Sicht des
Umweltbundesamtes eine sinnvolle Ergänzungsmaßnahme zur Vermeidung indirekter
Infektion im Unterricht sein, wenn nicht ausreichend über Fenster gelüftet
werden kann und auch keine raumlufttechnischen Maßnahmen wie Zu- und
Abluftanlagen zur Verfügung stehen. Der Einsatz ersetzt das regelmäßige Lüften
in den Unterrichtspausen jedoch nicht.“
In der o. a. Videokonferenz wurde verdeutlicht, dass Schulen mit Räumen der Kategorie 1 (Fenster lassen sich öffnen) ein sicherer Ort sind.
Der Schulträger Kreis Heinsberg hat in allen Klassenräumen „Kipp vor Dreh“-Beschläge. Entgegen der üblichen Bedienung werden die Fenster bei der 45 Grad Griffdrehung gekippt, und nach 90 Grad wird die Drehfunktion aktiviert. Die Drehfunktion ist über einen abschließbaren Griff blockiert, kann jedoch jederzeit in Funktion gesetzt werden. Die Freischaltung haben die Hausmeister jeweils am letzten und ersten Fenster innerhalb der Klassenräume zum Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt. Außerdem sind die Lehrkräfte im Besitz eines Schlüssels, um alle weiteren Fenster ebenfalls öffnen zu können. Im Bedarfsfall können über die an den Schulen tätigen Hausmeister weitere Schlüssel ausgehändigt werden. Somit ist eine Lüftung über die Fenster in den Klassenräumen gewährleistet, und es besteht aus infektiologischer Sicht nach aktueller Einschätzung keine Notwendigkeit, zusätzlich mobile Luftfiltergerät zu installieren.