Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 


Gemäß § 16 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter berechtigt, bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r muss dazu zählen.

Nach Rücksprache mit der IRR GmbH sollen Stellvertreter benannt werden.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Landrat Pusch, Stephan

Dez. Nießen, Josef

Fraktion

 

CDU

Dr. Kehren, Hanno

Jansen, Franz-Michael

SPD

Derichs, Ralf

Schlüter, Volker