Sitzung: 09.08.2021 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0156/2021
Beschlussvorschlag:
Den angemeldeten Sonderbedarfen im Bereich der IT-Ausstattung der kreiseigenen
Schulen für das Jahr 2022 wird entsprechend der beigefügten Anlage
zugestimmt.
Um die zentrale
IT-Grundstruktur und die IT-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen weiterhin
zu fördern und die Synergieeffekte aus dem Digitalpakt besser nutzen zu können,
ist seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen beabsichtigt,
beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022, das investive Schulbudget in ein
zentrales IT-Budget und ein „sonstiges“ Schulbudget umzuwandeln (siehe hierzu
auch TOP 2).
Beim zentralen IT-Budget
handelt es sich um das Budget zur Unterhaltung der IT-Grundstruktur und der vorhandenen
IT-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen, welches bisher als IT-Anteil im
investiven Schulbudget enthalten war. Beim zentralen IT-Budget sollen jedoch
die Planung und Bewirtschaftung durch die Stabsstelle Digitalisierung in
Abstimmung mit den kreiseigenen Schulen erfolgen. Hierdurch wird gewährleistet,
dass die IT-Grundstruktur und Ausstattung zentral gesteuert werden und im
Einklang mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt stehen. Weiterhin erscheint
diese Umstrukturierung seitens der Verwaltung notwendig, um der Entwicklung und
dem erhöhten Stellenwert der IT-Grundstrukturen und Ausstattung an den
kreiseigenen Schulen der letzten Jahre gerecht zu werden.
Für das Haushaltsjahr 2022
wurde in Abstimmung mit den Schulen ein investiver Ansatz für die turnusmäßigen
Ersatzbeschaffungen und Nachdigitalisierung sowie Kosten für Lizenzen in Höhe
von 258.000,00 € ermittelt. Die Höhe des zentralen IT-Budgets steht im Einklang
mit den getätigten Ausgaben der letzten Jahre im Bereich der IT-Grundstruktur und
Ausstattung an den kreiseigenen Schulen.
Um darüber hinaus eine
Weiterentwicklung der kreiseigenen Schulen im Bereich der IT-Ausstattung zu
fördern und zu gewährleisten, wurde weiterhin in Zusammenarbeit mit der
Stabsstelle Digitalisierung und den kreiseigenen Schulen ein Sonderbedarf an
IT-Ausstattung für das Jahr 2022 ermittelt. Die gemeldeten Sonderbedarfe wurden
durch die Stabsstelle Digitalisierung dahingehend geprüft, ob evtl. Bedarfe
über den Digitalpakt gefördert werden können. Nach Prüfung beläuft sich die
Summe der Sonderbedarfe für das Jahr 2022 auf insgesamt 266.708,76 €. In der den Erläuterungen zur Einladung beigefügten
Anlage sind die benötigten Sonderbedarfe nach Schulstandorten und Art des
Sonderbedarfes aufgelistet.
Fragen von Ausschussmitglied Meyers zur Bedarfsprüfung und Deckelung werden von den Verwaltungsvertretern Stelten und Thelen beantwortet.