Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 


Die stimmberechtigten Mitglieder des gem. § 6 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) im Regierungsbezirk Köln zu bildenden Regionalrates werden zu zwei Drittel durch die Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise gewählt und zu einem Drittel aus Reservelisten berufen.

 

Gem. § 7 Abs. 2 LPlG sind vom Kreis Heinsberg für die kreisangehörigen Kommunen insgesamt 2 Mitglieder zu wählen. Maßgeblich für die Sitzverteilung sind die Gemeindewahlergebnisse. Nach Mitteilung der Bezirksregierung vom 03.06.2014 entfällt im Kreis Heinsberg 1 Sitz auf die CDU-Fraktion und 1Sitz auf die SPD-Fraktion.

 

Zu beachten ist, dass von den vom Kreistag zu wählenden Mitgliedern des Regionalrates ein Mitglied der Gruppe der Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern und das andere Mitglied der Gruppe der Gemeinden über 25.000 Einwohnern angehören soll.

 

Die Vorschrift des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO, wonach bei der Entsendung von mehreren Vertretern des Kreises in ein externes Gremium der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen muss, findet keine Anwendung.

 

Stimmberechtigte Mitglieder des Regionalrates müssen ihren (Haupt-)Wohnsitz in dem Kreis haben, von dessen Kreistag sie gewählt werden. Die Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunalwahlgesetzes gelten entsprechend. Eine Zugehörigkeit zum Kreistag ist nicht erforderlich.

 

Stellvertreter werden nicht gewählt.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

Fraktion

Mitglied

CDU

Jansen, Franz-Michael

SPD

Schlüter, Volker

 

Gemäß § 8 Abs. 3 LPlG nimmt je ein/e Vertreter/in des Kreises mit beratender Stimme an den Sitzungen des Regionalrates teil. Nach § 8 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes wird die Beratungsfunktion durch den Hauptverwaltungsbeamten oder eine von ihm beauftragte Person wahrgenommen. Landrat Pusch wird auch zukünftig mit beratender Befugnis an den Sitzungen teilnehmen.