Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen und Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.


Kreistag und Kreisausschuss wurden in ihren Sitzungen am 05.03.2013 bzw. 14.03.2013 über ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg vom 23.01.2013 informiert, in dem diese sich einstimmig dafür ausspricht, dem Kreis Heinsberg um Prüfung der Übernahme der Trägerschaft für alle Förderschulen im Kreis Heinsberg zu bitten. Neben drei vom Kreis unterhaltenen Förderschulen bestehen derzeit im Kreisgebiet fünf weitere Förderschulen in Trägerschaft einer Gemeinde bzw. eines Zweckverbandes. Nach Auffassung der Bürgermeister ist mit Blick auf veränderte Schülerzahlen die Struktur der Förderschullandschaft neu zu überdenken und letztendlich nur eine kreisweit abgestimmte Regelung sinnvoll. Erste Stellungnahmen der Verwaltung zu den in diesem Zusammenhang zu klärenden schulver­waltungsfachlichen, schulfachlichen sowie finanzwirtschaftlichen und kommunalaufsichts­rechtlichen Aspekten wurden den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenden Fraktionen in einem gemeinsamen Gespräch am 05.02.2013 vorgelegt. Es bestand Einvernehmen, die sich daraus ergebenden Fragen ergebnisoffen abzuarbeiten. Das Thema wurde gleichfalls in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 14.02.2013 beraten. In dieser Sitzung haben die Bürgermeister ihr Anliegen auf Trägerübernahme der Förderschulen seitens des Kreises bekräftigt. Auch im Rahmen einer turnusmäßig stattfindenden Sitzung des „Runden Tisches“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung am 21.02.2013 ist die von den Bürgermeistern angeregte Trägerübernahme für alle Förderschulen zur Sprache gekommen. Nicht zuletzt aufgrund des Ergebnisses dieser Beratungen hat der Kreistag auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Kreisausschusses am 14.03.2013 seinen Beschluss vom 15.11.2012 über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Förderschulen im Kreis Heinsberg dahingehend geändert, dass die Beauftragung der Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, zur Erstellung eines Gutachtens losgelöst von der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zeitnah erfolgt.

In der Sitzung des Schulausschusses wird die Verwaltung über Details und die weitere Entwicklung informieren.