Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 


Nach § 12 Abs. 4 der Vereinssatzung kann der Kreis als juristische Person bis zu 2 Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden. Der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r muss dazu zählen.

 

Die Vertreter können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Stellvertreter sind nicht zu wählen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Verwaltung

Landrat Pusch

CDU-Fraktion

Dahlmanns, Erwin