Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.

 


Gemäß § 62 Abs. 1 und 2 des Landesmediengesetzes bestimmt der Kreistag zwei natürliche Personen als Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bei der Wahl ist gem. § 63 Abs. 4 des Landesmediengesetzes mindestens eine Frau zu benennen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

Fraktion

Mitglied

CDU

Thelen, Friedhelm

SPD

Reh, Andrea