Sitzung: 03.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0417/2014
Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag einstimmig zu.
Gemäß § 62 Abs. 1 und 2 des Landesmediengesetzes bestimmt der Kreistag zwei natürliche Personen als Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bei der Wahl ist gem. § 63 Abs. 4 des Landesmediengesetzes mindestens eine Frau zu benennen.
Folgende Vorschläge liegen vor:
Fraktion |
Mitglied |
CDU |
Thelen,
Friedhelm |
SPD |
Reh, Andrea |