Landrat Pusch teilt Folgendes mit:

 

Neufassung der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Kreises Heinsberg

 

Das Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen hat die Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Kreises Heinsberg sowohl in redaktioneller Hinsicht als auch inhaltlich überarbeitet.

 

Eine wesentliche Änderung stellt die Einführung eines Initiativrechts der Vollstreckungsstelle für Stundungen und Niederschlagungen dar, da dort die finanziellen Verhältnisse der Schuldner häufig besser bekannt sind als in den Fachämtern.

 

Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuches im Sinne der Insolvenzordnung Forderungen zu erlassen, wenn die angebotene Quote mindestens 25 % der Gesamtforderung beträgt und eine höhere Deckungsquote der Forderung bei einem durchgeführten Insolvenzverfahren nicht zu erwarten ist.

 

Schließlich sind Anpassungen im Hinblick auf die Einrichtung einer zentralen Vollstreckungsstelle erfolgt.

 

Gemäß § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung sind entsprechende örtliche Vorschriften dem Kreistag zur Kenntnis zu geben. Ich lasse daher allen Fraktionen die neugefasste Dienstanweisung in elektronischer Form zukommen.