Sitzung: 03.07.2014 Kreistag
Landrat Pusch teilt
Folgendes mit:
Neufassung der Dienstanweisung über Stundung,
Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Kreises Heinsberg
Das Amt für
Finanzwirtschaft und Beteiligungen hat die Dienstanweisung über Stundung,
Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Kreises Heinsberg sowohl in
redaktioneller Hinsicht als auch inhaltlich überarbeitet.
Eine wesentliche Änderung stellt die
Einführung eines Initiativrechts der Vollstreckungsstelle für Stundungen und
Niederschlagungen dar, da dort die finanziellen Verhältnisse der Schuldner
häufig besser bekannt sind als in den Fachämtern.
Außerdem wurde die Möglichkeit
geschaffen, im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuches im Sinne der
Insolvenzordnung Forderungen zu erlassen, wenn die angebotene Quote mindestens
25 % der Gesamtforderung beträgt und eine höhere Deckungsquote der Forderung
bei einem durchgeführten Insolvenzverfahren nicht zu erwarten ist.
Schließlich sind
Anpassungen im Hinblick auf die Einrichtung einer zentralen
Vollstreckungsstelle erfolgt.
Gemäß § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung sind entsprechende örtliche Vorschriften dem Kreistag zur Kenntnis zu geben. Ich lasse daher allen Fraktionen die neugefasste Dienstanweisung in elektronischer Form zukommen.