Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Den Vorschlägen zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Landessozialgericht NRW wird zugestimmt.

 


Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes beim Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) läuft am 31.12.2014 ab. Bei der Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für die kommende Wahlperiode (01.01.2015 - 31.12.2019) wirken die Kreise in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste aufstellen. Der Präsident des LSG NRW hat mitgeteilt, dass in die Vorschlagsliste insgesamt 2 Personen aufzunehmen sind. Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden.

 

Nach § 35 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) müssen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht das 30. Lebensjahr vollendet und sollen das Amt mindestens fünf Jahre beim Sozialgericht ausgeübt haben. Personen, die derzeit schon als ehrenamtliche Richter/innen tätig sind, können erneut vorgeschlagen werden. Die persönlichen Voraussetzungen für das Amt und die Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben sich aus § 35 Abs. 1 Satz 2 SGG in Verbindung mit §§ 16 bis 18 SGG (Anlage zur Einladung zur Kreistagssitzung). § 22 VwGO ist entsprechend anwendbar.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Kreistagsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Personen, die als ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht Aachen vorgeschlagen werden, sollen nicht gleichzeitig in die Vorschlagsliste für das Landessozialgericht aufgenommen werden.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Name, Ort

CDU-Fraktion

Eßer, Herbert              Heinsberg

Grefen, Franz             Waldfeucht