Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die VJugendamtsverwaltung, in Kooperation mit interessierten Grundschulen Familiengrundschulzentren aufzubauen und zu begleiten. Diesbezüglich wird eine Koordinierungsstelle für kommunale Präventionsketten geschaffen. Die Übernahme der Differenz zwischen den Fördermitteln des MKFFI und den tatsächlich entstehenden Kosten wird zugesichert.

 

 


Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat am 17.04.2020 den Aufruf „Kinderstark – NRW schafft Chancen“ veröffentlicht. Hier wird die Projektförderung zum Aufbau und zur Stärkung kommunaler Präventionsketten ermöglicht. Im Rahmen dieser Förderinitiative wird auch die Entwicklung von Familiengrundschulzentren als eine von mehreren Maßnahmen finanziell unterstützt.

 

Die Westzipfelschule – Katholische Grundschule Selfkant II – hat  Grundschule im Selfkant hat Interesse bekundet, Familiengrundschulzentrum zu werden. In Kooperation zwischen Schule, Gemeinde Selfkant und Kreisjugendamt soll hier das erste Familiengrundschulzentrum entstehen. Im weiteren Verlauf sollen auch andere Grundschulen diese Möglichkeit erhalten.

 

Familiengrundschulzentren bilden sozialräumliche Knotenpunkte und Anlaufstellen für Familien. Sie bündeln verschiedenste, auf den Sozialraum zugeschnittene, insbesondere präventive, niederschwellige Angebote für Familien. Ziel ist der Aufbau eines funktionierenden multiprofessionellen Netzwerkes. So sollen Unterstützungsangebote am Ort der Schule für Familien zugänglich gemacht werden - zugeschnitten auf die Problemlagen des Sozialraums. Familiengrundschulzentren werden zu Orten der Begegnung, Bildung und Beratung für Kinder und ihre Familien. Angelehnt an das Konzept von Familienzentren an Kindertageseinrichtungen, das in Nordrhein-Westfalen seit über zehn Jahren landesweit gefördert wird, setzen die Familiengrundschulzentren die kommunale Präventionskette im Primarbereich fort.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes „Kinderstark - NRW schafft Chancen “ ist für die anfallenden Personal- und Sachkosten eine Summe in Höhe von 55.520 Euro zu 80 % förderfähig. Fördervoraussetzung ist die Schaffung der Koordinierungsstelle „kommunale Präventionsketten“. Diese ist im Jugendamt angesiedelt und soll durch eine sozialpädagogische Fachkraft besetzt werden. Die Aufgabe dieser Stelle besteht darin, den Aufbau des Familiengrundschulzentrums zu begleiten und sozialräumliche Angebote zu vernetzen. So stellt diese Stelle das Bindeglied zwischen Schule und der Kinder- und Jugendförderung dar, schafft Schnittstellen zu den Bereichen Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Jugendschutz, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie zu dem Allgemeinen Sozialen Dienst und dem Pflegekinderdienst. Die Stelle erarbeitet gemeinsam mit der Schule und den aufgeführten Fachbereichen des Jugendamtes passgenaue Angebote für Familien vor Ort.


 

Das Kreisjugendamt sieht in der Etablierung von Familiengrundschulzentren eine große Chance, die präventive Arbeit im Kreis Heinsberg weiter auszubauen. Angebote für Familien können gezielt gebündelt und aktiv vernetzt werden. Durch die Vernetzung können Familien frühzeitig und niederschwellig passgenaue Unterstützungsangebote erhalten.

 

 

Kostenkalkulation:

 

Position:

ca. Betrag in €:

Personalkosten (Kommunale Präventionsketten)

Nach Sue S14, Stufe 3

70.000

Sachkosten für die Schule vor Ort

10.000

Gesamtkosten:

80.000

 

Mögliche Förderung: 55.520 Euro x 0,8 = 44.416

 

Über die Förderung hinaus gehende Kosten: 80.000 - 44.416= 35.584 €