Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg einen Kooperationsvertrag mit einem oder mehreren freien Trägern der Jugendhilfe zu schließen. Der Vertrag zielt darauf ab, eine spezialisierte Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Heinsberg einzurichten. Das Beratungsangebot ist in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubeziehen. Der Auftrag beinhaltet die verbindliche Zusage der Übernahme der ungedeckten Personal- und Sachkosten. 


Der Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutsames Vorhaben, welches vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) gefördert wird. Das Landeskabinett hat im Dezember 2020 ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt beschlossen. In diesem ist auch der Ausbau der spezialisierten Beratung verankert.

 

Ziel ist es, die spezialisierten Beratungsangebote und -strukturen flächendeckend auszubauen und zu stärken, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und schnelle Hilfe für Betroffene und ihre Familien zu ermöglichen. Um dieses Ziel erreichen zu können, hat das MKFFI NRW ein entsprechendes Förderprogramm geschaffen.

 

Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Jugendämter im Kreis Heinsberg im Rahmen des Modellprojekts „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) auf den Weg gemacht, um eine Fachberatung im Kreis Heinsberg zu installieren. Der JHA des Kreisjugendamtes fasste in seiner Sitzung am 07.10.2019 einen entsprechenden Beschluss. Seinerzeit zeigte der DKSB Erkelenz Interesse und bewarb sich auf das Modellprojekt. Leider blieb diese Bewerbung aber erfolglos, so dass die Planung fortgesetzt werden musste.

 

Die fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg sind sich nach wie vor einig, dass sie gemeinsam eine Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Heinsberg installieren wollen. Dies soll nun durch Unterstützung des MKFFI NRW umgesetzt werden.

 

Es wird auf die Niederschriften über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2021 sowie 18.05.2021 verwiesen.

 

Das Förderprogramm sieht vor, dass interessierte und geeignete freie Träger ihrerseits in einem vorgelagerten Verfahren gegenüber dem Land ihr Interesse bekunden. Im Antragsverfahren ist nachzuweisen, dass das vom Träger geplante Beratungsangebot Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung ist. Dies ist durch Beschluss des jeweiligen Jugendhilfeausschusses darzulegen. Die Beteiligung an einem öffentlichen Vergabeverfahren ist nicht erforderlich.


 

Nachdem beim MKFFI NRW fünf freie Träger der Jugendhilfe ihr Interesse bekundet haben, sind die drei freien Träger aus dem Kreis Heinsberg für das Verfahren zugelassen worden    (AWO, Caritas, DKSB Erkelenz). Zwischen diesen und den fünf Jugendämtern findet bereits ein intensiver Austausch zur Erarbeitung eines geeigneten Konzeptes statt.

 

Die aktuelle Planung sieht vor, mit allen drei freien Trägern eine gemeinsame Beratungsstelle mit drei Standorten (Heinsberg, Geilenkirchen, Erkelenz) aufzubauen. Nach erster Berechnung halten alle Beteiligten einen Personalumfang von insgesamt 6 VZÄ für erforderlich.

 

Das MKFFI NRW hat per E-Mail vom 13.07.2021 mitgeteilt, dass eine Förderung von 3 VZÄ in Höhe von 80 % für den Kreis Heinsberg vorgesehen ist. Die offenen Personalkosten sowie die Sachkosten wären demnach durch die beteiligten Jugendämter aufzubringen.