Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022 bemisst sich das investive Schulbudget der Schulen ohne IT nach der in Anlage 3 dargestellten Berechnungsmethode. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung des ermittelten Ansatzes soll alle zwei Jahre erfolgen.

 


Die investiven Mittel der Schulen in Kreisträgerschaft werden seit 1998 anhand einer Pro-Kopf-Pauschale je Schüler/-in lediglich mit einer Differenzierung in der Höhe des Pauschalbetrages (BKs: 52,00 € je Schüler/-in, KGH und Förderschulen: 41,00 € je Schüler/-in) sowie eines „Sockelzuschlags“ für die Förderschulen in Höhe von jeweils 10.000,00 € errechnet. Diese Berechnung wird den kreiseigenen Schulen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen aus heutiger Sicht nicht mehr gerecht.

 

 

Um die IT-Ausstattung der Schulen besser steuern und Synergieeffekte nutzen zu können, ist seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen zudem beabsichtigt, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022 das investive Schulbudget in ein zentrales IT-Budget, welches von der Stabsstelle Digitalisierung des Kreises bewirtschaftet wird, und ein „sonstiges“ Schulbudget zu trennen. Da aus den Schulbudgets bisher auch IT-Beschaffungen durch die Schulen getätigt werden, diese aber ab dem Jahr 2022 zentral über die Stabsstelle Digitalisierung abgewickelt werden sollen, muss folglich das bisherige Schulbudget um einen IT-Anteil reduziert werden und eine Zentralisierung der Mittel hierfür beim Kreis erfolgen.

 

 

In Abstimmung mit den Schulleitungen wurde vor diesem Hintergrund in einem ersten Schritt der Anteil ermittelt, um welchen die bisherigen investiven Schulbudgets mit Blick auf die   Zentralisierung des IT-Budgets bei der Stabsstelle Digitalisierung ab dem Haushaltsjahr 2022 zu kürzen sind.

 

 

Um den schulspezifischen Besonderheiten der unterschiedlichen Schulen in Trägerschaft des Kreises besser Rechnung zu tragen, soll der auf diese Weise ermittelte Gesamtbetrag („sonstiges“ Schulbudget ohne IT) in einem zweiten Schritt im Rahmen einer Modellrechnung nach einem differenzierten System neu auf die Schulen verteilt werden. Anhand der auf diese Weise ermittelten Berechnungsmethode soll das „sonstige“ Schulbudget (ohne IT) ab dem Haushaltsjahr 2022 berechnet werden.

 

 

1. Kürzung des Schulbudgets um einen IT-Anteil

 

Die Höhe der investiven Schulbudgets wurde im Jahr 1998 vom Kreistag beschlossen und seitdem (mit Ausnahme der Sockelbeträge) nicht mehr angepasst. Allein die Inflationsrate von 1998 bis 2020 liegt bei rund 35 %.

 

Schulspezifisch sind weitere Besonderheiten zu beachten:

Mit Blick auf die Berufskollegs darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Technik auch außerhalb des IT-Bereichs weiterentwickelt (hat). Dies führt - z. B. mit Blick auf das Vor- und Instandhalten eines den heutigen Ausbildungsanforderungen gerecht werdenden Maschinenparks - zu deutlich steigenden Kosten einzelner Bildungsgänge.

 

Bezüglich des KGH ist festzustellen, dass dem Umstand, dass dieses zur Ganztagsschule wurde, im Rahmen der Mittelverteilung bislang nicht Rechnung getragen wurde, worauf in der Vergangenheit seitens der Schulleitung mehrfach hingewiesen wurde.

 

Den Förderschulen sind größere Anschaffungen angesichts der geringen Schülerzahlen ohnehin nur eingeschränkt möglich. Bei der Jakob-Muth-Schule kommt erschwerend hinzu, dass zwei Schulstandorte unterhalten werden (müssen).

 

Es ist erklärtes Ziel des Kreises Heinsberg, Schülerinnen und Schüler im Kreis auf hohem Qualitätsniveau und individuell den persönlichen Fähigkeiten entsprechend auszubilden und ihnen somit auf dem Arbeitsmarkt sehr gute Perspektiven zu bieten. Es ist Anspruch, dass sowohl die Schulgebäude als auch die sächliche Ausstattung der sieben kreiseigenen Schulen modernsten pädagogischen sowie technischen Standards entsprechen.

 

Um allen Belangen Rechnung zu tragen, wurde wie folgt vorgegangen:

Zunächst wird anhand des bisherigen Berechnungsschlüssels ein fiktives Budget je Schule unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 1998 errechnet. Hiervon wird schulscharf der durchschnittliche prozentuale Anteil der EDV-Ausgaben in den Jahren 2010 bis 2020 an den investiven Gesamtausgaben in Abzug gebracht. Zum für die Schulstatistik 2020/2021 maßgeblichen Stichtag 15.10.2020 ergibt sich danach ein Gesamtbetrag der investiven Schulbudgets aller Schulen in Kreisträgerschaft (ohne IT) in Höhe von 359.951,33 €. Dies bedeutet - verglichen mit dem tatsächlichen aktuellen Gesamtbetrag (einschließlich IT) - eine Einsparung in Höhe von 8,9 % (Gesamtbetrag investive Schulbudgets 2021: 395.013,00 Euro). Die Einzelheiten der Berechnung sind der der Einladung beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

 

 

 

2. Neue Berechnungsmethode für das investive Schulbudget ohne IT

 

Der nach vorgenannter Berechnung für die Schulbudgets ohne IT zur Verfügung stehende Gesamtbetrag in Höhe von 359.951,33 € wurde im Rahmen einer Modellrechnung auf Grundlage der Schulstatistik für das Schuljahr 2020/2021 aus März 2021 nach neuen Kriterien verteilt, welche den schulspezifischen Besonderheiten der einzelnen Schulen aus Sicht des Schulträgers besser Rechnung trägt als die herkömmliche Berechnungsweise. Im Einvernehmen mit den Schulleitungen wird vorgeschlagen, das investive Schulbudget der Schulen künftig wie folgt zu berechnen:

 

 

Der neue Berechnungsschlüssel soll sich je nach Schule aus einem Grundbetrag zzgl. einem Aufschlag (für einen zweiten Standort bzw. für eine Anzahl SuS unter 100 bzw. für gebundenen Ganztag) und einem Betrag je Schüler/-in zusammensetzen (Förderschüler: 55,00 Euro, sonstige SuS: 40,00 Euro). Bei den Berufskollegs soll sodann eine Gewichtung mit zwei Faktoren für unterschiedliche Bildungsgänge eingerechnet werden, um eine gerechtere Verteilung der Mittel unter den Berufskollegs zu erreichen; insbesondere bei den technischen Bildungsgängen ist im Vergleich zu wirtschaftlichen Bildungsgängen von höheren Bedarfen auszugehen.

 

Zur Ermittlung der Schülerzahlen sollen auch weiterhin die Daten der offiziellen Schulstatistik (Oktober) herangezogen werden.

 

Ein wesentliches Merkmal des geplanten neuen Berechnungsschlüssels liegt in der Transparenz, die es auch nicht Sachkundigen ermöglicht, die Beträge jederzeit nachvollziehen zu können.

 

Die Höhe des jährlichen investiven Schulbudgets ist aufgrund der Veränderung der Schülerzahlen von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Ggf. können aufgrund sinkender Schülerzahlen in der Zukunft geringere Aufwendungen entstehen.

 

Eine Überprüfung und ggf. Anpassung des ermittelten Ansatzes sollte alle zwei Jahre erfolgen.

 

Die Beträge staffeln sich im Einzelnen wie folgt:

 

1. Grundbetrag:

 

Förderschulen: 5.000,00 €*

 

Zuschlag in Höhe von 2.500,00 € für

-          zweiten Standort

-          Anzahl Schüler/-innen < 100

-          gebundenen Ganztag.

 

*Bei den Förderschulen ist ein Grundbetrag notwendig, um den durchweg kleineren Systemen mit geringeren Schülerzahlen Rechnung zu tragen.

 

 

 

Hieraus ergeben sich Sockelbeträge wie folgt:

-          Janusz-Korczak-Schule: 7.500,00 € (Anzahl SuS < 100)

-          Jakob-Muth-Schule: 7.500,00 € (zweiter Standort)

-          Kreisgymnasium: 2.500,00 € (gebundener Ganztag)

-          Rurtal-Schule: 7.500,00 € (gebundener Ganztag).

 

2. Betrag je Schüler/-in:

 

Berufskollegs:                               40,00 €*

KGH:                                   40,00 €

Förderschulen:              55,00 €**

 

*Die Schüler/-innen werden nach unterschiedlichen Bildungsgängen entweder mit dem Faktor 1,2 (ausstattungsintensive Bildungsgänge) oder mit Faktor 1,0 gewichtet.

Dies ist erforderlich, um die unterschiedlichen berufsfeldbezogenen Bedarfe zu berücksichtigen. Die Bildungsgänge mit erhöhtem Ausstattungsbedarf ergeben sich aus Anlage 2, die der Einladung beigefügt ist.

 

 

**Die höhere Pro-Kopf-Pauschale trägt den zum Teil besonderen Bedarfen der Schüler/-innen Rechnung.

 

Die Einzelheiten der neuen Berechnungsmethode ergeben sich aus Anlage 3, die den Erläuterungen zur Einladung beigefügt ist.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Jansen erteilt Dezernentin Dr. Maurer das Wort zur näheren Erläuterung der Sitzungsvorlage. Die Ausschussmitglieder Reh, Sonnenschein und van den Dolder begrüßen das neue Konzept. Auch Ausschussmitglied Meyers befürwortet die Neuberechnung, verweist jedoch auf die Steigerung des Gesamtbudgets. Detailfragen zur Übertragbarkeit und zur Flexibilität der Schulen mit Blick auf zukünftige Anschaffungen beantworten Dezernentin Dr. Maurer und Verwaltungsvertreter Thelen ausführlich..