Sitzung: 09.08.2021 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0155/2021
Beschlussvorschlag:
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022 bemisst sich das investive Schulbudget
der Schulen ohne IT nach der in Anlage 3 dargestellten Berechnungsmethode. Eine
Überprüfung und ggf. Anpassung des ermittelten Ansatzes soll alle zwei Jahre
erfolgen.
Die investiven Mittel der
Schulen in Kreisträgerschaft werden seit 1998 anhand einer Pro-Kopf-Pauschale
je Schüler/-in lediglich mit einer Differenzierung in der Höhe des
Pauschalbetrages (BKs: 52,00 € je Schüler/-in, KGH und Förderschulen: 41,00 €
je Schüler/-in) sowie eines „Sockelzuschlags“ für die Förderschulen in Höhe von
jeweils 10.000,00 € errechnet. Diese Berechnung wird den kreiseigenen Schulen
mit ihren unterschiedlichen Bedarfen aus heutiger Sicht nicht mehr gerecht.
Um die IT-Ausstattung der
Schulen besser steuern und Synergieeffekte nutzen zu können, ist seitens der
Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen zudem beabsichtigt, beginnend
mit dem Haushaltsjahr 2022 das investive Schulbudget in ein zentrales
IT-Budget, welches von der Stabsstelle Digitalisierung des Kreises
bewirtschaftet wird, und ein „sonstiges“ Schulbudget zu trennen. Da aus den
Schulbudgets bisher auch IT-Beschaffungen durch die Schulen getätigt werden,
diese aber ab dem Jahr 2022 zentral über die Stabsstelle Digitalisierung
abgewickelt werden sollen, muss folglich das bisherige Schulbudget um einen
IT-Anteil reduziert werden und eine Zentralisierung der Mittel hierfür beim
Kreis erfolgen.
In Abstimmung mit den
Schulleitungen wurde vor diesem Hintergrund in einem ersten Schritt der Anteil
ermittelt, um welchen die bisherigen investiven Schulbudgets mit Blick auf
die Zentralisierung des IT-Budgets bei
der Stabsstelle Digitalisierung ab dem Haushaltsjahr 2022 zu kürzen sind.
Um den schulspezifischen
Besonderheiten der unterschiedlichen Schulen in Trägerschaft des Kreises besser
Rechnung zu tragen, soll der auf diese Weise ermittelte Gesamtbetrag
(„sonstiges“ Schulbudget ohne IT) in einem zweiten Schritt im Rahmen einer
Modellrechnung nach einem differenzierten System neu auf die Schulen verteilt
werden. Anhand der auf diese Weise ermittelten Berechnungsmethode soll das
„sonstige“ Schulbudget (ohne IT) ab dem Haushaltsjahr 2022 berechnet werden.
1. Kürzung des Schulbudgets
um einen IT-Anteil
Die Höhe der investiven
Schulbudgets wurde im Jahr 1998 vom Kreistag beschlossen und seitdem (mit
Ausnahme der Sockelbeträge) nicht mehr angepasst. Allein die Inflationsrate von
1998 bis 2020 liegt bei rund 35 %.
Schulspezifisch sind weitere
Besonderheiten zu beachten:
Mit Blick auf die
Berufskollegs darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Technik auch
außerhalb des IT-Bereichs weiterentwickelt (hat). Dies führt - z. B. mit Blick
auf das Vor- und Instandhalten eines den heutigen Ausbildungsanforderungen
gerecht werdenden Maschinenparks - zu deutlich steigenden Kosten einzelner
Bildungsgänge.
Bezüglich des KGH ist
festzustellen, dass dem Umstand, dass dieses zur Ganztagsschule wurde, im
Rahmen der Mittelverteilung bislang nicht Rechnung getragen wurde, worauf in
der Vergangenheit seitens der Schulleitung mehrfach hingewiesen wurde.
Den Förderschulen sind
größere Anschaffungen angesichts der geringen Schülerzahlen ohnehin nur
eingeschränkt möglich. Bei der Jakob-Muth-Schule kommt erschwerend hinzu, dass
zwei Schulstandorte unterhalten werden (müssen).
Es ist erklärtes Ziel des
Kreises Heinsberg, Schülerinnen und Schüler im Kreis auf hohem Qualitätsniveau
und individuell den persönlichen Fähigkeiten entsprechend auszubilden und ihnen
somit auf dem Arbeitsmarkt sehr gute Perspektiven zu bieten. Es ist Anspruch,
dass sowohl die Schulgebäude als auch die sächliche Ausstattung der sieben
kreiseigenen Schulen modernsten pädagogischen sowie technischen Standards
entsprechen.
Um allen Belangen Rechnung zu
tragen, wurde wie folgt vorgegangen:
Zunächst
wird anhand des bisherigen Berechnungsschlüssels ein fiktives Budget je Schule
unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 1998 errechnet. Hiervon wird
schulscharf der durchschnittliche prozentuale Anteil der EDV-Ausgaben in den
Jahren 2010 bis 2020 an den investiven Gesamtausgaben in Abzug gebracht. Zum
für die Schulstatistik 2020/2021 maßgeblichen Stichtag 15.10.2020 ergibt sich
danach ein Gesamtbetrag der investiven Schulbudgets aller Schulen in
Kreisträgerschaft (ohne IT) in Höhe von 359.951,33 €. Dies bedeutet -
verglichen mit dem tatsächlichen aktuellen Gesamtbetrag (einschließlich IT) -
eine Einsparung in Höhe von 8,9 % (Gesamtbetrag investive Schulbudgets 2021:
395.013,00 Euro). Die Einzelheiten der Berechnung sind der der Einladung
beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
2. Neue Berechnungsmethode
für das investive Schulbudget ohne IT
Der nach vorgenannter
Berechnung für die Schulbudgets ohne IT zur Verfügung stehende Gesamtbetrag in
Höhe von 359.951,33 € wurde im Rahmen einer Modellrechnung auf Grundlage der
Schulstatistik für das Schuljahr 2020/2021 aus März 2021 nach neuen Kriterien
verteilt, welche den schulspezifischen Besonderheiten der einzelnen Schulen aus
Sicht des Schulträgers besser Rechnung trägt als die herkömmliche
Berechnungsweise. Im Einvernehmen mit den Schulleitungen wird vorgeschlagen,
das investive Schulbudget der Schulen künftig wie folgt zu berechnen:
Der neue Berechnungsschlüssel
soll sich je nach Schule aus einem Grundbetrag zzgl. einem Aufschlag (für einen
zweiten Standort bzw. für eine Anzahl SuS unter 100 bzw. für gebundenen
Ganztag) und einem Betrag je Schüler/-in zusammensetzen (Förderschüler: 55,00
Euro, sonstige SuS: 40,00 Euro). Bei den Berufskollegs soll sodann eine
Gewichtung mit zwei Faktoren für unterschiedliche Bildungsgänge eingerechnet
werden, um eine gerechtere Verteilung der Mittel unter den Berufskollegs zu
erreichen; insbesondere bei den technischen Bildungsgängen ist im Vergleich zu
wirtschaftlichen Bildungsgängen von höheren Bedarfen auszugehen.
Zur Ermittlung der Schülerzahlen sollen auch weiterhin die Daten der offiziellen Schulstatistik (Oktober) herangezogen werden.
Ein wesentliches Merkmal des
geplanten neuen Berechnungsschlüssels liegt in der Transparenz, die es auch
nicht Sachkundigen ermöglicht, die Beträge jederzeit nachvollziehen zu können.
Die Höhe des jährlichen
investiven Schulbudgets ist aufgrund der Veränderung der Schülerzahlen von Jahr
zu Jahr unterschiedlich. Ggf. können aufgrund sinkender Schülerzahlen in der
Zukunft geringere Aufwendungen entstehen.
Eine Überprüfung und ggf.
Anpassung des ermittelten Ansatzes sollte alle zwei Jahre erfolgen.
Die Beträge staffeln sich im
Einzelnen wie folgt:
1. Grundbetrag:
Förderschulen: 5.000,00 €*
Zuschlag in Höhe von 2.500,00
€ für
-
zweiten Standort
-
Anzahl Schüler/-innen < 100
-
gebundenen Ganztag.
*Bei den Förderschulen ist
ein Grundbetrag notwendig, um den durchweg kleineren Systemen mit geringeren
Schülerzahlen Rechnung zu tragen.
Hieraus ergeben sich
Sockelbeträge wie folgt:
-
Janusz-Korczak-Schule: 7.500,00 € (Anzahl SuS < 100)
-
Jakob-Muth-Schule: 7.500,00 € (zweiter Standort)
-
Kreisgymnasium: 2.500,00 € (gebundener Ganztag)
-
Rurtal-Schule: 7.500,00 € (gebundener Ganztag).
2. Betrag je Schüler/-in:
Berufskollegs: 40,00 €*
KGH: 40,00 €
Förderschulen: 55,00 €**
*Die Schüler/-innen werden
nach unterschiedlichen Bildungsgängen entweder mit dem Faktor 1,2
(ausstattungsintensive Bildungsgänge) oder mit Faktor 1,0 gewichtet.
Dies ist erforderlich, um die
unterschiedlichen berufsfeldbezogenen Bedarfe zu berücksichtigen. Die
Bildungsgänge mit erhöhtem Ausstattungsbedarf ergeben sich aus Anlage 2, die
der Einladung beigefügt ist.
**Die höhere
Pro-Kopf-Pauschale trägt den zum Teil besonderen Bedarfen der Schüler/-innen
Rechnung.
Die Einzelheiten der neuen Berechnungsmethode ergeben sich aus Anlage 3, die den Erläuterungen zur Einladung beigefügt ist.
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Jansen erteilt Dezernentin Dr. Maurer das Wort zur näheren Erläuterung der Sitzungsvorlage. Die Ausschussmitglieder Reh, Sonnenschein und van den Dolder begrüßen das neue Konzept. Auch Ausschussmitglied Meyers befürwortet die Neuberechnung, verweist jedoch auf die Steigerung des Gesamtbudgets. Detailfragen zur Übertragbarkeit und zur Flexibilität der Schulen mit Blick auf zukünftige Anschaffungen beantworten Dezernentin Dr. Maurer und Verwaltungsvertreter Thelen ausführlich..