Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung beigefügten gemeinsamen Antrag der GRÜNE- und der SPD-Fraktion vom 20.06.2014 verwiesen.

 

Unmittelbar vor der Sitzung haben die Fraktionen von CDU, GRÜNE, FDP und LINKE folgenden Beschlussvorschlag mittels Tischvorlage unterbreitet:

 

„Im Sinne einer zügigen Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Fraktionen - insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung von Fraktionsgeschäftsführer-/innen - werden die Stellenanteile der Fraktionsgeschäftsführungen wie folgt festgesetzt: CDU-Fraktion 1,5 Stellen, SPD-Fraktion 0,75 Stelle, GRÜNE-Fraktion 0,5 Stelle, Fraktionen von FDP, LINKE, FW und AfD je 0,25 Stelle.

 

Bei der Einstufung der Fraktionsgeschäftsführer/-innen in die jeweiligen Entwicklungsstufen innerhalb der Entgeltgruppe 9 ist das Haupt- und Personalamt gerne behilflich. Auch kann die Zahlungsabwicklung weiterhin von dort erfolgen, sobald die entsprechenden Arbeitsverträge vorliegen.

 

Ob und ggf. in welchem Umfang darüber hinaus eine Anpassung der Fraktionszuwendungen erfolgen soll, soll anschließend nochmals zwischen den Fraktionen erörtert werden. Eine evtl. Beschlussfassung zu diesem Punkt soll dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.“

 

Grundlage für die Ermittlung der jeweiligen Stellenanteile ist die nachfolgende Berechnung (Stellenanteil 1. Vorschlag), die Bestandteil der Beschlussfassung ist:

 

Fraktion

Stellenanteil 1. Vorschlag 

Alternativ-
berechnung

CDU

0,25 + 26 x 0,0576923 = 1,7499

1,5

SPD

0,25 + 10 x 0,0576923 = 0,826923

0,75

GRÜNE

0,25 + 3 x 0,0576923 = 0,423

0,5

FDP

0,25

0,25

DIE LINKE

0,25

0,25

FW

0,25

0,25

AfD

0,25

0,25

Summe

3,999823

3,75

 

Die errechneten Stellenanteile werden jew. auf 0,25 auf- bzw. abgerundet. Es erfolgt eine Deckelung auf max. 1,5 Stellen.

 

Der Kreistag folgt dem Beschlussvorschlag einschließlich der vorstehenden Berechnung der Stellenanteile einstimmig.