Sitzung: 11.08.2021 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 0173/2021
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Erzielung des Einvernehmens mit den Kostenträgern wird
der vorzeitigen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 zur Erweiterung der notärztlichen Versorgung mit dem
Telenotarzt (TNA) sowie der Errichtung einer neuen Verwaltung für die RD HS
gGmbH im Rahmen der Errichtung einer zentralen KTW-Poolwache in Hückelhoven zugestimmt.
Der
Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Heinsberg ist regelmäßig, spätestens
aber nach 5 Jahren, bedarfsorientiert fortzuschreiben und zuletzt im Jahr 2020
turnusmäßig fortgeschrieben worden. Der Kreistag hat diese Fortschreibung in
seiner Sitzung am 08.09.2020 beschlossen. Die nächste turnusmäßige
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes steht erst im Jahr 2024 an.
Erweiterung Telenotarzt
In der ursprünglichen Entwurfsfassung des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 war vorgesehen, zur Verbesserung der
notärztlichen Versorgung den bisher schon im Selfkant und in Gangelt
erfolgreich eingesetzten Telenotarzt (TNA) auf das Gebiet der Kommunen
Geilenkirchen, Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg und Erkelenz (teilweise) auszudehnen, die in diesen Bereichen eingesetzten RTW technisch entsprechend
aufzurüsten und die Fahrzeuge auf die vorhandene Telenotarztzentrale in Aachen
aufzuschalten. Im Rahmen der Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen
als Kostenträgern konnte hinsichtlich der Ausweitung der Versorgung mit dem
Telenotarzt keine Einigung erzielt werden. Obwohl sich in einem gemeinsamen
„Letter of Intent“ vom 11.02.2020 die Verbände der Krankenkassen, die kommunalen
Spitzenverbände, die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
dafür ausgesprochen haben, das Telenotarztsystem in NRW flächendeckend zu
etablieren, haben die gesetzlichen Kassen ihr Einvernehmen verweigert. Auch der
Hinweis auf den von ihnen selbst unterzeichneten „Letter of Intent“ war
erfolglos. Die Ausweitung des Telenotarztsystems ist aus diesem Grund zunächst
zurückgestellt worden.
Beim
MAGS für das Land Nordrhein-Westfalen ist inzwischen eine Steuerungsgruppe für
die flächendeckende Einführung des TNA gebildet worden. Dieser Steuerungskreis
hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 beschlossen, dass Kommunen oder
Trägergemeinschaften, die im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung zur
Implementierung zusätzlicher Notarztstandorte gezwungen wären, in Abstimmung
mit der Steuerungsgruppe das Telenotarztsystem umsetzen können. Interessenten
sollen sich im Rahmen von Trägergemeinschaften auf bereits vorhandene oder im
Aufbau befindliche Telenotarztzentralen aufschalten. Dies entspricht
vollumfänglich der hier bereits im letzten Jahr beabsichtigten Vorgehensweise.
Da
sowohl das Ministerium als auch der Steuerungskreis an einer flächendeckenden
Einführung des Telenotarztes festhalten und die notärztliche Versorgung im
Kreis unverändert verbesserungswürdig ist, soll nunmehr der Rettungsdienstbedarfsplan
hinsichtlich der Ausweitung des TNA vorzeitig fortgeschrieben werden.
Verwaltung
der RD HS gGmbH
Mit der Gründung der Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH (RD HS) im Jahre 2011 hat die neugegründete gGmbH für ihre Verwaltung (Geschäftsführung, Personalverwaltung, Leistungsabrechnung, etc.) Räumlichkeiten in Heinsberg angemietet und bezogen. Die angemieteten Räumlichkeiten waren zu Beginn für die Vorhaltung von 13 Arbeitsplätzen ausgelegt. Seit ihrer Gründung ist die RD HS und mit ihr die Verwaltung beständig gewachsen. Die Zahl der notwendigen Arbeitsplätze in der Verwaltung der RD HS ist inzwischen mit 29 mehr als doppelt so groß wie bei Gründung der gGmbH. In den vorhandenen Räumlichkeiten ist die Vorhaltung einer solchen Zahl von Arbeitsplätzen gar nicht möglich, so dass die Mitarbeiter der Verwaltung der RD HS inzwischen über mehrere Standorte im Kreis verteilt (u.a. auch im Feuerschutzzentrum des Kreises Heinsberg in Erkelenz) ihren Dienst verrichten müssen. Die Verteilung der Mitarbeiter auf mehrere Standorte ist nicht effizient und damit unwirtschaftlich. Der bestehende Mietvertrag der RD HS für die Räumlichkeiten in Heinsberg läuft zum 31.10.2021 aus. Ab dem 01.11.2021 sind die Räumlichkeiten durch den Kreis mit dem Ziel einer späteren Selbstnutzung angemietet. Bis zur Schaffung einer dauerhaften Lösung für die Verwaltung der RD HS sind die Räume an die RD HS untervermietet. Die unwirtschaftliche Situation der Verteilung der Verwaltungsmitarbeiter der RD HS auf mehrere Standorte besteht unverändert fort.
Es ist beabsichtigt, im Zuge der Errichtung
eines neuen zentralen Standortes für Krankentransportwagen (KTW) in Hückelhoven
ebenfalls die gesamte Verwaltung der RD HS gGmbH in Hückelhoven anzusiedeln.
Die Kostenträger vertreten diesbezüglich die
umstrittene Auffassung, die Errichtung einer neuen Verwaltung müsse als
kostenbildende Maßnahme ihren Niederschlag im Rettungsdienstbedarfsplan finden.
Da der Neubau der Verwaltung – anders als die Errichtung der zentralen
KTW-Wache – bislang nicht in den Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen worden
ist, soll der Rettungsdienstbedarfsplan auch in diesem Punkt vorzeitig
fortgeschrieben werden.
Die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 ist als Anlage beigefügt. Das für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes nach § 12 RettG vorgesehene Beteiligungsverfahren ist inzwischen eingeleitet worden, aber noch nicht abgeschlossen.