Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Erzielung des Einvernehmens mit den Kostenträgern wird der vorzeitigen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 zur Erweiterung der notärztlichen Versorgung mit dem Telenotarzt (TNA) sowie der Errichtung einer neuen Verwaltung für die RD HS gGmbH im Rahmen der Errichtung einer zentralen KTW-Poolwache in Hückelhoven zugestimmt. 


Der Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Heinsberg ist regelmäßig, spätestens aber nach 5 Jahren, bedarfsorientiert fortzuschreiben und zuletzt im Jahr 2020 turnusmäßig fortgeschrieben worden. Der Kreistag hat diese Fortschreibung in seiner Sitzung am 08.09.2020 beschlossen. Die nächste turnusmäßige Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes steht erst im Jahr 2024 an.

 

Erweiterung Telenotarzt

 

In der ursprünglichen Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 war vorgesehen, zur Verbesserung der notärztlichen Versorgung den bisher schon im Selfkant und in Gangelt erfolgreich eingesetzten Telenotarzt (TNA) auf das Gebiet der Kommunen Geilenkirchen, Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg und Erkelenz (teilweise)  auszudehnen, die in diesen Bereichen  eingesetzten RTW technisch entsprechend aufzurüsten und die Fahrzeuge auf die vorhandene Telenotarztzentrale in Aachen aufzuschalten. Im Rahmen der Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträgern konnte hinsichtlich der Ausweitung der Versorgung mit dem Telenotarzt keine Einigung erzielt werden. Obwohl sich in einem gemeinsamen „Letter of Intent“ vom 11.02.2020 die Verbände der Krankenkassen, die kommunalen Spitzenverbände, die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dafür ausgesprochen haben, das Telenotarztsystem in NRW flächendeckend zu etablieren, haben die gesetzlichen Kassen ihr Einvernehmen verweigert. Auch der Hinweis auf den von ihnen selbst unterzeichneten „Letter of Intent“ war erfolglos. Die Ausweitung des Telenotarztsystems ist aus diesem Grund zunächst zurückgestellt worden.

 

Beim MAGS für das Land Nordrhein-Westfalen ist inzwischen eine Steuerungsgruppe für die flächendeckende Einführung des TNA gebildet worden. Dieser Steuerungskreis hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 beschlossen, dass Kommunen oder Trägergemeinschaften, die im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung zur Implementierung zusätzlicher Notarztstandorte gezwungen wären, in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe das Telenotarztsystem umsetzen können. Interessenten sollen sich im Rahmen von Trägergemeinschaften auf bereits vorhandene oder im Aufbau befindliche Telenotarztzentralen aufschalten. Dies entspricht vollumfänglich der hier bereits im letzten Jahr beabsichtigten Vorgehensweise.

 

Da sowohl das Ministerium als auch der Steuerungskreis an einer flächendeckenden Einführung des Telenotarztes festhalten und die notärztliche Versorgung im Kreis unverändert verbesserungswürdig ist, soll nunmehr der Rettungsdienstbedarfsplan hinsichtlich der Ausweitung des TNA vorzeitig fortgeschrieben werden.

 

Verwaltung der RD HS gGmbH

 

Mit der Gründung der Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH (RD HS) im Jahre 2011 hat die neugegründete gGmbH für ihre Verwaltung (Geschäftsführung, Personalverwaltung, Leistungsabrechnung, etc.) Räumlichkeiten in Heinsberg angemietet und bezogen. Die angemieteten Räumlichkeiten waren zu Beginn für die Vorhaltung von 13 Arbeitsplätzen ausgelegt. Seit ihrer Gründung ist die RD HS und mit ihr die Verwaltung beständig gewachsen. Die Zahl der notwendigen Arbeitsplätze in der Verwaltung der RD HS ist inzwischen mit 29 mehr als doppelt so groß wie bei Gründung der gGmbH. In den vorhandenen Räumlichkeiten ist die Vorhaltung einer solchen Zahl von Arbeitsplätzen gar nicht möglich, so dass die Mitarbeiter der Verwaltung der RD HS inzwischen über mehrere Standorte im Kreis verteilt (u.a. auch im Feuerschutzzentrum des Kreises Heinsberg in Erkelenz) ihren Dienst verrichten müssen. Die Verteilung der Mitarbeiter auf mehrere Standorte ist nicht effizient und damit unwirtschaftlich. Der bestehende Mietvertrag der RD HS für die Räumlichkeiten in Heinsberg läuft zum 31.10.2021 aus. Ab dem 01.11.2021 sind die Räumlichkeiten durch den Kreis mit dem Ziel einer späteren Selbstnutzung angemietet. Bis zur Schaffung einer dauerhaften Lösung für die Verwaltung der RD HS sind die Räume an die RD HS untervermietet. Die unwirtschaftliche Situation der Verteilung der Verwaltungsmitarbeiter der RD HS auf mehrere Standorte besteht unverändert fort.

Es ist beabsichtigt, im Zuge der Errichtung eines neuen zentralen Standortes für Krankentransportwagen (KTW) in Hückelhoven ebenfalls die gesamte Verwaltung der RD HS gGmbH in Hückelhoven anzusiedeln.

 

Die Kostenträger vertreten diesbezüglich die umstrittene Auffassung, die Errichtung einer neuen Verwaltung müsse als kostenbildende Maßnahme ihren Niederschlag im Rettungsdienstbedarfsplan finden. Da der Neubau der Verwaltung – anders als die Errichtung der zentralen KTW-Wache – bislang nicht in den Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen worden ist, soll der Rettungsdienstbedarfsplan auch in diesem Punkt vorzeitig fortgeschrieben werden. 

 

Die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 ist als Anlage beigefügt. Das für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes nach § 12 RettG vorgesehene Beteiligungsverfahren ist inzwischen eingeleitet worden, aber noch nicht abgeschlossen.