Beschluss: keine Beschlussfassung

Beschluss:


Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden Punkten:

 

Rad-/Gehwegverbindung entlang der K 19 zwischen Erkelenz-Venrath und Mönchengladbach-Herrath (Bahnhof)

 

Die Verwaltung sicherte in der Fachausschusssitzung am 20.05.2021 bezüglich Ziffer 4 des Antrags der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 27.04.2021 zu, Gespräche mit der Stadt Mönchengladbach zu führen, um gemeinschaftlich eine sichere Rad-/ Gehwegverbindung entlang der K 19 zwischen der Ortslage Erkelenz-Venrath und dem Bahnhof in Mönchengladbach-Herrath zu erarbeiten, und über das Ergebnis der Besprechung zu berichten. Bei   einem Ortstermin am 19.07.2021 verständigte sich der Kreis Heinsberg in Einvernehmen mit der Stadt Mönchengladbach darauf, dass zeitnah in einem ersten Schritt die Rad-/ Gehwegverbindung von Venrath zum Bahnhof Herrath über das bestehende, landwirtschaftliche Wegenetz geführt wird. Darüber hinaus wird in Kooperation zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Kreis Heinsberg in einem zweiten Schritt eine Rad-/Gehwegtrasse entlang der K 19 zwischen dem Kreuzungsbereich „Sportplatz Venrath“ bis zum Einmündungsbereich K 19/K 20 erarbeitet. Die Ausbaustrecken der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Heinsberg betragen jeweils ca. 330 m, so dass von einer Gesamtausbaustrecke von ca. 660 m auszugehen ist. Im Gegensatz zur Stadt Mönchengladbach, die derzeit bereits Eigentümerin der für den Ausbau benötigten Grundstücke ist, muss auf dem gesamten Abschnitt des Kreises Heinsberg noch der Grunderwerb getätigt werden.

 

Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

 

Von der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli wurde der Kreis Heinsberg – wenn auch nicht so hart wie die Eifelregion – ebenfalls schwer getroffen. Hochwasser und Überflutungen traten zunächst im Bereich der Wurm und – bedingt durch die Rückhaltemöglichkeiten im Bereich der Talsperren – zeitversetzt an der Rur auf. Die Abgabemenge ab dem Staubecken Heimbach lag beim Höchstwert bei ca. 100 m³ pro Sekunde; am Pegel Stahe haben sich die Abflussmengen durch weitere Zuläufe dann auf rd. 130 m³/s aufaddiert. Der Normalabfluss liegt bei ca. 5-12 m³/s. Wenn es die Talsperren nicht gegeben hätte, wären sogar über 500 m³/s frei zum Abfluss gekommen. Die Überflutungen erreichten im Kreis Heinsberg trotzdem ein noch nie gekanntes Ausmaß. Am stärksten betroffen im Bereich der Wurm waren der Stadtkern von Geilenkirchen, die wurmnahen Ortslagen von Übach-Palenberg (Frelenberg, Marienberg, Zweibrüggen) sowie die Ortschaften Randerath, Horst und Porselen im Stadtgebiet Heinsberg; im Rurbereich die Ortslagen Rurich, Brachelen und Hilfarth im Stadtgebiet Hückelhoven sowie Ophoven und Ohe im Stadtgebiet Wassenberg.

 

Für die Umweltbereiche „Wasser- und Bodenschutzbehörde“ sowie die „Abfallwirtschaftsbehörde“ des Umweltamtes ergaben und ergeben sich folgende Handlungsbereiche:

 

Untere Wasserbehörde

Durch die Hochwassermeldezentrale erfolgte am Abend des 13.07. die Meldung, dass die Alarmgrenze 1 des Pegels Randerath überschritten wurde. Am Dienstagmittag gegen 12:45 Uhr wurden bereits die Überschreitungen der Alarmstufe 2 und gegen 14:45 Uhr die der Alarmgrenze 3 gemeldet. Die Wurm trat in den Ortslagen über die Ufer und die Zufahrten zur und über die Wurm wurden großräumig gesperrt. Es erfolgten die Hilfsmaßnahmen durch die Feuerwehren.

Seitens der UWB wurde daraufhin am Donnerstag die Infrastruktur an den Nebengewässern abgefahren und kontrolliert, die weniger im öffentlichen Blickpunkt lagen, wie z. B. Hoch-wasserrückhaltebecken, Durchlässe und Brücken. Am HRB Beeckfließ kam es zu einem Überströmen des Hochwasserdammes und in Altmyhl stand die Pumpstation des EBV unter       Wasser. Größere Schäden sind hier jedoch nicht entstanden.

Zudem wurde die Leitstelle mit den Pegelstandsdaten an Rur und Wurm und einer Prognose zur weiteren Entwicklung der Hochwasserwellen unterstützt.

Da die Talsperrenabgabe erst Anfang August soweit reduziert wurde, dass auch im Oberlauf der Rur wieder der normale Abfluss erfolgte, können Schäden an Uferböschung und Bauwerken erst im Nachgang erkannt und zusammen mit den Unterhaltungsträgern abgearbeitet werden. Art, Dauer und Umfang sind noch unbekannt.

 

Untere Bodenschutzbehörde

Bereits während des Hochwassers (15.07.) und in den folgenden Tagen danach kamen zahl-reiche Anfragen zum Umgang mit ausgelaufenen Betriebsmitteln, wie Diesel, Öl u. a., insbesondere im Bereich der vollgelaufenen Keller. Hier erfolgte eine Beratung und Unterstützung der Kommunen, Feuerwehren und der Eigentümer durch die Umweltrufbereitschaft des Kreises Heinsberg und den Fachkollegen aus der UWB und UBB direkt vor Ort.

Auch im späteren Nachgang (> 1 Woche) kam und kommt es immer wieder zu Beschwerden über durch das Hochwasser verunreinigte Böden auf Grundstücken und wie damit ent-sorgungstechnisch und finanziell umzugehen ist. Die Untere Bodenschutzbehörde ist u. a. für die Gefahrenermittlung bei Bodenbelastungen zuständig. Hier erfolgt im Rahmen der Einzelfallentscheidung eine Begehung und Abstimmung über die durchzuführenden Maßnahmen mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

Seitens des MULNV wurde zudem in der 30. KW ein Förderprogramm zur Untersuchung von durch Hochwasser verunreinigte Flächen in sensiblen Bereichen (z. B. Kinderspielplätze) ver-öffentlicht, in dem die Bodenschutzbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr Unter-suchungen gefördert bekommen können. Eine Abfrage an die Kommunen ist erfolgt. Über das weitere Vorgehen wird nach Vorlage der Daten entschieden.

 

Abfallwirtschaft

Für die betroffenen Bürger und Kommunen stand verständlicherweise die schnellstmögliche Entsorgung der durch Überflutung unbrauchbar gewordenen Gegenstände und Gerätschaften im Vordergrund. Da die Umschlaghalle des Kreises in Hahnbusch (ca. 400 m³) für die an-kommenden Mengen nicht ausreichte, wurden im Freibereich provisorische Lagermöglich-keiten für weitere rund 1.000 m³ geschaffen.

 

Die beim Kreis angekommene Gesamtmenge aus den Hochwassergebieten lag bei rund 1.000 t, dies entspricht rund 3.000 – 4.000 m³. Die Gesamtmenge in Geilenkirchen betrug rund 380 t, eine weitere Tonnage von rund 330 t wurde allerdings direkt am Recyclinghof in Niederheid angeliefert. Ca. 90 t kamen aus Übach-Palenberg, ca. 100 t aus Hückelhoven, ca. 240 t aus Heinsberg, ca. 90 t aus Wassenberg und ca. 100 t wurden von Privatpersonen direkt ange-liefert. Elektroaltgeräte sind in diesen Mengen nicht enthalten, diese werden separat entsorgt.

 

Durch die hervorragende Zusammenarbeit mit der für den Platzbetrieb des Kreises beauftragten Fa. EGN und deren Mitarbeitern, den Kreismitarbeitern vor Ort und den Vertretern der Kommunen konnten – in Kombination mit verlängerten Öffnungszeiten bis 19 Uhr – praktisch alle Müllmengen angenommen werden. Da parallel die Firmen EGN zur MVA nach Weisweiler und die Fa. Schönmackers zur MVA Asdonkshof alles angelieferte und zwischengelagerte Material kontinuierlich abfuhren, konnte die Müll- und Sperrgutentsorgung aus den Hochwassergebieten im Kreis Heinsberg im Wesentlichen am Samstag, 24.07., gegen 15.00 Uhr abgeschlossen werden, so dass die Abfallentsorgungsanlagen des Kreises wieder in den Normalbetrieb geschaltet werden konnten. Ab der 30. Kalenderwoche (26.07.2021) angelieferte und noch hochwasserbedingte Container können wieder im Regelbetrieb der Anlagen bearbeitet werden.

 

Kreisstraßenbau

Schäden an Kreisstraßen oder deren Anlagen sind nicht entstanden.

 

 


Abstimmungsergebnis: