Sitzung: 31.08.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0156/2021
Beschlussvorschlag:
Den angemeldeten Sonderbedarfen im Bereich der IT-Ausstattung der kreiseigenen
Schulen für das Jahr 2022 wird entsprechend der beigefügten Anlage
zugestimmt.
Um die zentrale
IT-Grundstruktur und die IT-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen weiterhin
zu fördern und die Synergieeffekte aus dem Digitalpakt besser nutzen zu können,
ist seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen beabsichtigt,
beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022, das investive Schulbudget in ein
zentrales IT-Budget und ein „sonstiges“ Schulbudget umzuwandeln (siehe hierzu
auch den vorherigen TOP).
Beim zentralen IT-Budget
handelt es sich um das Budget zur Unterhaltung der IT-Grundstruktur und der
vorhandenen IT-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen, welches bisher als
IT-Anteil im investiven Schulbudget enthalten war. Beim zentralen IT-Budget
sollen jedoch die Planung und Bewirtschaftung durch die Stabsstelle
Digitalisierung in Abstimmung mit den kreiseigenen Schulen erfolgen. Hierdurch
wird gewährleistet, dass die IT-Grundstruktur und Ausstattung zentral gesteuert
werden und im Einklang mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt stehen.
Weiterhin erscheint diese Umstrukturierung seitens der Verwaltung notwendig, um
der Entwicklung und dem erhöhten Stellenwert der IT-Grundstrukturen und
Ausstattung an den kreiseigenen Schulen der letzten Jahre gerecht zu werden.
Für das Haushaltsjahr 2022
wurde in Abstimmung mit den Schulen ein investiver Ansatz für die turnusmäßigen
Ersatzbeschaffungen und Nachdigitalisierung sowie Kosten für Lizenzen in Höhe
von 258.000,00 € ermittelt. Die Höhe des zentralen IT-Budgets steht im Einklang
mit den getätigten Ausgaben der letzten Jahre im Bereich der IT-Grundstruktur
und Ausstattung an den kreiseigenen Schulen.
Um darüber hinaus eine
Weiterentwicklung der kreiseigenen Schulen im Bereich der IT-Ausstattung zu
fördern und zu gewährleisten, wurde weiterhin in Zusammenarbeit mit der
Stabsstelle Digitalisierung und den kreiseigenen Schulen ein Sonderbedarf an
IT-Ausstattung für das Jahr 2022 ermittelt. Die gemeldeten Sonderbedarfe wurden
durch die Stabsstelle Digitalisierung dahingehend geprüft, ob evtl. Bedarfe
über den Digitalpakt gefördert werden können. Nach Prüfung beläuft sich die
Summe der Sonderbedarfe für das Jahr 2022 auf insgesamt 266.708,76 €. In der Anlage der Einladung zur Sitzung des
Schulausschusses sind die benötigten Sonderbedarfe nach Schulstandorten und Art
des Sonderbedarfes aufgelistet.
Fragen von Ausschussmitglied Meyers zur Bedarfsprüfung und Deckelung
werden in der Sitzung des Schulausschusses von den Verwaltungsvertretern
Stelten und Thelen beantwortet.