Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Den angemeldeten Sonderbedarfen im Bereich der IT-Ausstattung der kreiseigenen Schulen für das Jahr 2022 wird entsprechend der beigefügten Anlage zugestimmt.


Um die zentrale IT-Grundstruktur und die IT-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen weiterhin zu fördern und die Synergieeffekte aus dem Digitalpakt besser nutzen zu können, ist seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen beabsichtigt, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022, das investive Schulbudget in ein zentrales IT-Budget und ein „sonstiges“ Schulbudget umzuwandeln (siehe hierzu auch den vorherigen TOP).

 

Beim zentralen IT-Budget handelt es sich um das Budget zur Unterhaltung der IT-Grund­struktur und der vorhandenen IT-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen, welches bisher als IT-Anteil im investiven Schulbudget enthalten war. Beim zentralen IT-Budget sollen jedoch die Planung und Bewirtschaftung durch die Stabsstelle Digitalisierung in Abstimmung mit den kreiseigenen Schulen erfolgen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die IT-Grundstruktur und Ausstattung zentral gesteuert werden und im Einklang mit den Fördermitteln aus dem Digitalpakt stehen. Weiterhin erscheint diese Umstrukturierung seitens der Verwaltung notwendig, um der Entwicklung und dem erhöhten Stellenwert der IT-Grundstrukturen und Ausstattung an den kreiseigenen Schulen der letzten Jahre gerecht zu werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wurde in Abstimmung mit den Schulen ein investiver Ansatz für die turnusmäßigen Ersatzbeschaffungen und Nachdigitalisierung sowie Kosten für Lizenzen in Höhe von 258.000,00 € ermittelt. Die Höhe des zentralen IT-Budgets steht im Einklang mit den getätigten Ausgaben der letzten Jahre im Bereich der IT-Grundstruktur und Ausstattung an den kreiseigenen Schulen.

 

Um darüber hinaus eine Weiterentwicklung der kreiseigenen Schulen im Bereich der IT-Ausstattung zu fördern und zu gewährleisten, wurde weiterhin in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Digitalisierung und den kreiseigenen Schulen ein Sonderbedarf an IT-Ausstattung für das Jahr 2022 ermittelt. Die gemeldeten Sonderbedarfe wurden durch die Stabsstelle Digitalisierung dahingehend geprüft, ob evtl. Bedarfe über den Digitalpakt gefördert werden können. Nach Prüfung beläuft sich die Summe der Sonderbedarfe für das Jahr 2022 auf insgesamt 266.708,76 €. In der Anlage der Einladung zur Sitzung des Schulausschusses sind die benötigten Sonderbedarfe nach Schulstandorten und Art des Sonderbedarfes aufgelistet.

 

Fragen von Ausschussmitglied Meyers zur Bedarfsprüfung und Deckelung werden in der Sitzung des Schulausschusses von den Verwaltungsvertretern Stelten und Thelen beantwortet.