Sitzung: 31.08.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0173/2021
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Erzielung des Einvernehmens mit den Kostenträgern wird
der vorzeitigen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 zur Erweiterung der notärztlichen Versorgung mit dem
Telenotarzt (TNA) sowie der Errichtung einer neuen Verwaltung für die RD HS
gGmbH im Rahmen der Errichtung einer zentralen KTW-Poolwache in Hückelhoven zugestimmt.
Der
Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Heinsberg ist regelmäßig, spätestens
aber nach 5 Jahren, bedarfsorientiert fortzuschreiben und zuletzt im Jahr 2020
turnusmäßig fortgeschrieben worden. Der Kreistag hat diese Fortschreibung in
seiner Sitzung am 08.09.2020 beschlossen. Die nächste turnusmäßige
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes steht erst im Jahr 2024 an.
Erweiterung
Telenotarzt
In
der ursprünglichen Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 war
vorgesehen, zur Verbesserung der notärztlichen Versorgung den bisher schon im
Selfkant und in Gangelt erfolgreich eingesetzten Telenotarzt (TNA) auf das
Gebiet der Kommunen Geilenkirchen, Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg und
Erkelenz (teilweise) auszudehnen, die in diesen Bereichen eingesetzten RTW
technisch entsprechend aufzurüsten und die Fahrzeuge auf die vorhandene
Telenotarztzentrale in Aachen aufzuschalten. Im Rahmen der Verhandlungen mit
den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträgern konnte hinsichtlich der
Ausweitung der Versorgung mit dem Telenotarzt keine Einigung erzielt werden.
Obwohl sich in einem gemeinsamen „Letter of Intent“ vom 11.02.2020 die
Verbände der Krankenkassen, die kommunalen Spitzenverbände, die Ärztekammern
Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dafür ausgesprochen haben, das
Telenotarztsystem in NRW flächendeckend zu etablieren, haben die gesetzlichen
Kassen ihr Einvernehmen verweigert. Auch der Hinweis auf den von ihnen selbst
unterzeichneten „Letter of Intent“ war erfolglos. Die Ausweitung des
Telenotarztsystems ist aus diesem Grund zunächst zurückgestellt worden.
Beim MAGS für das
Land Nordrhein-Westfalen ist inzwischen eine Steuerungsgruppe für die
flächendeckende Einführung des TNA gebildet worden. Dieser Steuerungskreis hat
in seiner Sitzung am 21.04.2021 beschlossen, dass Kommunen oder
Trägergemeinschaften, die im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung zur
Implementierung zusätzlicher Notarztstandorte gezwungen wären, in Abstimmung
mit der Steuerungsgruppe das Telenotarztsystem umsetzen können. Interessenten
sollen sich im Rahmen von Trägergemeinschaften auf bereits vorhandene oder im
Aufbau befindliche Telenotarztzentralen aufschalten. Dies entspricht
vollumfänglich der hier bereits im letzten Jahr beabsichtigten Vorgehensweise.
Da sowohl das
Ministerium als auch der Steuerungskreis an einer flächendeckenden Einführung
des Telenotarztes festhalten und die notärztliche Versorgung im Kreis
unverändert verbesserungswürdig ist, soll nunmehr der Rettungsdienstbedarfsplan
hinsichtlich der Ausweitung des TNA vorzeitig fortgeschrieben werden.
Verwaltung der RD HS
gGmbH
Mit der Gründung der Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH
(RD HS) im Jahre 2011 hat die neugegründete gGmbH für ihre Verwaltung
(Geschäftsführung, Personalverwaltung, Leistungsabrechnung, etc.)
Räumlichkeiten in Heinsberg angemietet und bezogen. Die angemieteten
Räumlichkeiten waren zu Beginn für die Vorhaltung von 13 Arbeitsplätzen
ausgelegt. Seit ihrer Gründung ist die RD HS und mit ihr die Verwaltung
beständig gewachsen. Die Zahl der notwendigen Arbeitsplätze in der Verwaltung
der RD HS ist inzwischen mit 29 mehr als doppelt so groß wie bei Gründung der
gGmbH. In den vorhandenen Räumlichkeiten ist die Vorhaltung einer solchen Zahl
von Arbeitsplätzen gar nicht möglich, so dass die Mitarbeiter der Verwaltung
der RD HS inzwischen über mehrere Standorte im Kreis verteilt (u.a. auch im
Feuerschutzzentrum des Kreises Heinsberg in Erkelenz) ihren Dienst verrichten
müssen. Die Verteilung der Mitarbeiter auf mehrere Standorte ist nicht
effizient und damit unwirtschaftlich. Der bestehende Mietvertrag der RD HS für
die Räumlichkeiten in Heinsberg läuft zum 31.10.2021 aus. Ab dem 01.11.2021
sind die Räumlichkeiten durch den Kreis mit dem Ziel einer späteren
Selbstnutzung angemietet. Bis zur Schaffung einer dauerhaften Lösung für die
Verwaltung der RD HS sind die Räume an die RD HS untervermietet. Die
unwirtschaftliche Situation der Verteilung der Verwaltungsmitarbeiter der RD HS
auf mehrere Standorte besteht unverändert fort.
Es
ist beabsichtigt, im Zuge der Errichtung eines neuen zentralen Standortes für
Krankentransportwagen (KTW) in Hückelhoven ebenfalls die gesamte Verwaltung der
RD HS gGmbH in Hückelhoven anzusiedeln.
Die
Kostenträger vertreten diesbezüglich die umstrittene Auffassung, die Errichtung
einer neuen Verwaltung müsse als kostenbildende Maßnahme ihren Niederschlag im
Rettungsdienstbedarfsplan finden. Da der Neubau der Verwaltung – anders als die
Errichtung der zentralen KTW-Wache – bislang nicht in den
Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen worden ist, soll der
Rettungsdienstbedarfsplan auch in diesem Punkt vorzeitig fortgeschrieben
werden.
Die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
2020 ist als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit,
Soziales und Generationenfragen beigefügt. Das für die Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes nach § 12 RettG vorgesehene Beteiligungsverfahren
ist inzwischen eingeleitet worden, aber noch nicht abgeschlossen.