Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Leitbildrelevanz:

1. und 2.

 

Inklusionsrelevanz:

nein

 

 

Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.08.2021 als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.07.2021 verwiesen.

 

Dezernentin Dr. Maurer erläutert in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführlich die Sach- und Rechtslage und verweist dabei u. a. auf das Ziel der Vorschriften zur Elternbeitragsbemessung, die Beitragspflichtigen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit heranzuziehen, sowie die einheitliche Verfahrensweise im Kreis Heinsberg und darüber hinaus.

 

Es besteht Einigkeit, dass den besonderen Umständen leistungsschwacher Familien durch die Heraufsetzung der Grenze für die Heranziehung zu Elternbeiträgen durch den Kreistag ab Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 hinlänglich Rechnung getragen ist.

 

Nach lebhafter Diskussion wird der Antrag im Jugendhilfeausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

Landrat Pusch teilt in der Sitzung des Kreisausschusses mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag zurückgezogen hat.