Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. „Finanzielle Unterstützung für medizinische Masken für Schüler*innen“ vom 17.08.2021 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt zu dem Antrag wie folgt aus:

 

„Der Antrag zielt auf eine Unterstützung für Leistungsempfänger*innen nach SGB II und SGB XII ab. Leistungsberechtigt nach SGB II sind ca. 2.570 Schüler*innen, nach SGB XII etwa 70. Im Falle einer Unterstützung wäre über eine Erweiterung des Personenkreises um Empfänger von Asylbewerberleistungen und ggf. auch Wohngeldempfänger nachzudenken.

 

Vorweg ist festzuhalten, dass durch die kreiseigenen Schulen bislang keine Probleme bzgl. der Ausstattung der Schüler*innen mit Schutzmasken mitgeteilt wurden.

 

Erwachsene Leistungsberechtigte haben im Mai 2021 einmalig 150,00 € zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrkosten für den Zeitraum 1.1. – 30.6.2021 erhalten. Ob weitere vergleichbare Leistungen vorgesehen sind, ist nicht bekannt.

Die Sicherstellung des Lebensunterhalts – dazu gehören auch Hygieneartikel – ist grds. durch die gewährten Regelsätze, die jährlich angepasst werden, sichergestellt.

 

Eine Unterstützung der Schüler*innen durch den Kreis wäre aus Sicht der Verwaltung mit verschiedenen Problemen verbunden:

 

Die Daten der für eine Unterstützung in Frage kommenden Leistungsbezieher des Jobcenters dürften dem Kreis nur mit Zustimmung der leistungsberechtigten Personen zur Verfügung gestellt werden. Es müssten also zunächst alle Leistungsberechtigten bzw. deren Erziehungsberechtigte angeschrieben und über eine entsprechende Unterstützungsmöglichkeit informiert und zur Zustimmung für die Datenweitergabe befragt werden.

 

Eine Zahlung des Kreises an die leistungsberechtigten Personen nach SGB II wäre nur möglich, wenn diese ihre Bankverbindung zur Verfügung stellen oder der Übermittlung durch das Jobcenter zustimmen würden.  Auszahlungen über das Jobcenter mit Erstattung durch den Kreis sind nicht umsetzbar, da die Auszahlungen zentral laufen und aufgrund der Eingaben im Leistungsprogramm generiert werden. Unabhängig davon wäre in keiner Weise nachvollziehbar, ob die Geldleistungen tatsächlich zweckentsprechend eingesetzt werden.

 

Die Ausstellung von Gutscheinen zur Einlösung in Apotheken oder Geschäften birgt die Gefahr einer Stigmatisierung und ist datenschutzrechtlich äußerst bedenklich, da den Mitarbeiter*innen in teilnehmenden Geschäften bekannt würde, dass die Personen, die den Gutschein einlösen, sozialleistungsberechtigt sind. Zudem müssten, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, zahlreiche Geschäfte teilnehmen, was enorm hohen organisatorischen sowie Abrechnungsaufwand bedeuten würde. Es wäre mit nicht unerheblichen Kosten nicht nur für die Masken, sondern auch für die organisatorische Abwicklung der teilnehmenden Geschäfte und Apotheken zu rechnen.

 

Eine Ausstattung in Form einer Sachleistung würde – wie sich in der Vergangenheit beim Versand der von Bund und Land zur Verfügung gestellten Masken gezeigt hat – ebenfalls enormen organisatorischen und finanziellen Aufwand nach sich ziehen. Je nach Anzahl der zur Verfügung gestellten Masken wäre mit Porto- und Verpackungskosten von mindestens 2,00 €/leistungsberechtigter Person zu rechnen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Erstattung dieser Kosten durch Bundes- oder Landeszuschüsse erfolgen würde. Auf eine Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung NRW vom März dieses Jahres mit der Bitte um Erstattung der Kosten für die im Kreis Heinsberg sehr frühzeitig eingeführten Schultestungen steht bis heute – trotz Unterstützung der Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Heinsberg und trotz Gespräch mit der zuständigen Ministerin – eine Antwort aus.

 

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass aufgrund der unterschiedlichen Leistungssysteme, Zuständigkeiten und datenschutzrechtlichen Vorgaben eine unbürokratische Lösung insbesondere für den größten Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem SGB II nicht erkennbar ist.“

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläutert ihren Antrag und weist auf die fehlende Unterstützung von Bund und Land NRW in diesem Bereich hin. Der Kreis solle kurzfristig einspringen und eine pragmatische Lösung für die Schüler*innen finden.

 

Die SPD-Fraktion erklärt, dass die Masken teilweise unbürokratisch durch den Schulträger zur Verfügung gestellt werden. Im Bedarfsfall werden diese vor Ort den Schüler*innen über die jeweilige Schule ausgehändigt.

 

Da eine unbürokratische Lösung zur Bereitstellung von Masken an den beantragten Personenkreis nicht erkennbar ist, sagt Landrat Pusch zu, den kreiseigenen Schulen eine ausreichende Menge an Masken zur Verfügung zu stellen. Sollten die Schüler*innen Masken benötigen, können sie diese unkompliziert im Sekretariat o. ä. der jeweiligen Schulen erhalten.

Mit den anderen Schulträgern im Kreis Heinsberg werde man Gespräche darüber führen, wie von dort ebenfalls eine Bereitstellung der Masken für alle Schüler*innen auf unbürokratische Weise erfolgen könne.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit einverstanden, dass keine Abstimmung über den Antrag erfolgt.