Beschluss: keine Beschlussfassung

  


Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel ausliegende Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion gem. § 12 GeschO betr. „Hochwasserrisikomanagement“ vom 18.08.2021 verwiesen.

Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

In welcher Form ist die Kreisverwaltung in die Erstellung und Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne für die kreisangehörigen Kommunen eingebunden? An welchen Stellen ist der Kreis verantwortlich?

 

Antwort:

Die Zuständigkeit für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne obliegt der Bezirksregierung Köln, welche verschiedene Akteure und Interessierte beteiligt hat, so auch den Kreis Heinsberg als untere Wasser- und Naturschutzbehörde sowie als Katastrophenschutzbehörde, aber auch die Kommunen und Wasserverbände.

Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen wird unmittelbar verschiedenen Maßnahmenträgern zugeordnet. Dies sind überwiegend Kommunen, Wasserverbände sowie die betroffenen Eigentümer der mit einem Risiko bewerteten Flächen.

Dem Kreis kommt daher lediglich eine Rolle in beratender Funktion zu, in Form von fachlichen Stellungnahmen (z. B. Hinweise und Auflagen bei Baugenehmigungen). Außerdem hält der Kreis Ressourcen in Form von Fahrzeugen und Material vor.

Der Kreis steht in keiner Verantwortung, es sei denn, der Landrat ruft den Katastrophenfall aus. Dann übernimmt der Kreis die Einsatzleitung in der Lage und damit die Verantwortung.

 

Frage 2:

Welche Maßnahmen wurden seit der ersten Bewertung im Rahmen des Hochwasserrisiko-      managements umgesetzt?

 

Antwort:

Die einzelnen Maßnahmen sind in sogenannten „Kommunensteckbriefen“ umfassend aufgeführt und können mit entsprechender Umsetzungsbeschreibung unter https://www.flussgebiete.nrw.de/node/5741 eingesehen werden.

Die Verfahrensstände der unterschiedlichsten Maßnahmen sind der o. a. Website zu entnehmen.

 

 

Frage 3:

Wo sieht die Verwaltung nach dem Hochwasser der vergangenen Wochen Nachbesserungsbedarf?

 

Antwort:

Die Analyse der Kommunikation sowie die Umsetzung der konkreten Maßnahmen im Rahmen der extremen Hochwassersituation im Juli diesen Jahres als auch die Schadensermittlung         dauern aktuell noch an. Hierzu hat es bereits diverse Austausche mit den Maßnahmenträgern der Kommunen und Verbände sowie der ausführenden Katastrophenschutzeinheiten gegeben. 

 

Die Erkenntnisse werden sicherlich im Rahmen der aktuell neu zu erstellenden Hochwasserrisikomanagementpläne Berücksichtigung finden.

 

Frage 4:

Wie gestaltet sich die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Erstellung der Pläne zum Hochwasserrisikomanagement?

 

Antwort:

Auf der Ebene der Wasserbehörden finden regelmäßige Besprechungen und Abgleiche der Hochwasserrisikopläne statt.