Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Entfristung der vorgenannten Beschäftigungsverhältnisse wird zugestimmt. Der Kreis Heinsberg stellt Kreismittel zur Finanzierung der bisher befristet eingerichteten Stellen für Schulsozialarbeiter/innen an kreiseigenen Schulen in dem Umfang zur Verfügung, dass die Beschäftigungsverhältnisse mit diesen unbefristet fortgeführt werden können.

 

Soweit die Möglichkeit der Beantragung einer Landesförderung besteht, wird der Kreis hiervon vorrangig Gebrauch machen und lediglich den auf ihn entfallenden kommunalen Anteil ergänzen. 


Die Historie ist in der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 08.09.2020 ausführlich dargestellt. Dieser ist zu entnehmen, dass das Land (ab 2021 in Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB)) mit Eigenbeteiligung der Kommunen über ein Landesprogramm – ehemals „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ – Beschäftigungsverhältnisse für Schulsozialarbeiter/innen finanziert. Im Kreis Heinsberg wurden die hierunter fallenden Teile der Schulsozialarbeit zu 60 % durch das Land und zu 40 % aus Kreismitteln finanziert.

 

In den Jahren 2015 bis 2021 wurden vom Land die Haushaltsmittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit immer für einen begrenzten Förderzeitraum von einem bis maximal zwei Jahren bewilligt. Dies hat dazu geführt, dass die in der Schulsozialarbeit tätigen Fachkräfte analog zu den Bewilligungszeiträumen der Fördermittel befristete Arbeitsverträge erhalten haben. In seiner Sitzung am 08.09.2020 hat der Kreistag beschlossen, für 2021 und 2022 Kreismittel zur Finanzierung für die befristet eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen an kreiseigenen Schulen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend sind die Verträge dieser Fachkräfte (mit einer Ausnahme, vgl. Tabelle) bis zum 31.12.2022 befristet.

 

Beim Kreisjugendamt sind für diesen Bereich der Schulsozialarbeit derzeit fünf sozialpädagogische Fachkräfte mit einem Stellenanteil von insgesamt 3,9 VZÄ wie folgt an kreiseigenen Schulen tätig:

 

Schule

Stellenanteil Schulsozialarbeit

Befristung

Rurtalschule

0,4

31.12.2021

Berufskolleg EST GK

0,75

31.12.2022

Kreisgymnasium Heinsberg

0,75

31.12.2022

Berufskolleg Erkelenz

1,0

31.12.2022

Berufskolleg Wirtschaft GK

1,0

31.12.2022

 

 

 

 

 

Die Landesmittel werden nach Kabinettsbeschluss vom September 2020 in bisheriger Höhe von 47,7 Mio. € dauerhaft zur Verfügung gestellt. Mit ihrer Entscheidung zur dauerhaften Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen hat die Landesregierung zugesagt, dass damit auch die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung des MSB und des MKFFI erfolgen wird.

 

Nicht zuletzt mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat Herr Landrat Pusch – vorbehaltlich der Entscheidungen der politischen Gremien des Kreises Heinsberg – entschieden, die Beschäftigungsverhältnisse der aufgeführten sozialpädagogischen Fachkräfte über die vorgenannten Befristungen hinaus unbefristet fortzuführen.

 

Es besteht unter allen Fachleuten - auch institutionsübergreifend - Einigkeit darüber, dass heute nicht mehr auf Schulsozialarbeit verzichtet werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und notwendig, die vorhandenen Fachkräfte zu binden, um durch die Konstanz in der Personalplanung auch die Qualität der Arbeit zu sichern. Die Entfristung der Arbeitsverträge erscheint als effektives Mittel, um einer möglichen Fluktuation entgegenzuwirken. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Bindung guten Personals wichtig. Als familienfreundlicher Arbeitgeber fühlt sich der Kreis Heinsberg aber auch verpflichtet, seinen Beschäftigten berufliche und finanzielle Sicherheit zu geben.