Landrat Pusch berichtet wie folgt:

 

Umsetzung des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst

 

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden Säulen des öffentlichen Gesundheitswesens integraler Bestandteil einer modernen und zukunftsfähigen Sozialstaatlichkeit. Seine herausragende Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung wurde und wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich. Der vom Bund und den Ländern vereinbarte „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ verfolgt deshalb das Ziel, den öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren.

 

Nach monatelangen Verhandlungen und entsprechenden Klärungen auf der Bund-Länder-Ebene liegt seit Beginn des Monats der Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen für den Personalaufwuchs im Öffentlichen Gesundheitsdienst vor. Danach stehen für den Kreis Heinsberg für den Durchführungszeitraum vom 01.02.2020 bis zum 31.12.2021 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 540.000 Euro zur Förderung des Personalaufbaus bereit. Allerdings setzt die Mittelvergabe voraus, dass rund 4 neue Stellen bzw. Vollzeitäquivalente bis spätestens Ende 2021 besetzt sind bzw. werden. Es ist geplant, die vorgegebene Mindestquote für den zuvor genannten Durchführungszeitraum durch die Entfristung von pandemiebedingten Arbeitsverhältnissen sowie dauerhafte Aufstockungen von Teilzeitstellen zu erreichen.

 

Für den Durchführungszeitraum der Jahre 2022 bis 2026 ist ein Personalaufwuchskonzept erforderlich, das derzeit aufgestellt wird. Voraussetzung für die Förderung ist zudem die Schaffung von weiteren Stellen im Umfange von etwa 9,7 Vollzeitäquivalenten, welche im Jahr 2022 haushaltswirksam eingerichtet und bis spätestens Ende 2023 besetzt werden müssen. Auch wenn die genauen Fördermodalitäten und Fördersummen für Zeiten ab dem nächsten Jahr noch nicht rechtsverbindlich bekannt sind, ist im Rahmen der Aufstellung des Haushalts für das kommende Jahr geplant, vollständig refinanzierte Aufwendungen im Umfange von insgesamt rund 940.000 Euro für den personellen Aufbau von insgesamt 13,7 Vollzeitäquivalenten im Gesundheitsamt einzuplanen, da dies eine notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme von weiteren Finanzhilfen im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist.

 

 

 

Übertragung von Sitzungen durch direktes sowie abrufbares Video-Streaming

 

In der letzten Kreistagssitzung am 22.06.2021 wurde hinsichtlich eines Antrages zur Übertragung und zur Speicherung von Sitzungen politischer Gremien Einvernehmen erzielt, dass die Verwaltung zunächst von allen Kreistagsmitgliedern und den sachkundigen Bürgern in den Fachausschüssen eine datenschutzrechtliche Einwilligung einholt. Eine Rückmeldung für die nächste Kreistagssitzung wurde zugesagt.

 

Die Verwaltung hat unmittelbar nach der Sitzung alle 54 Kreistagsmitglieder mit der Bitte um Rücksendung eines beigefügten Vordruckes angeschrieben. 43 Kreistagsmitglieder haben sich bei der Verwaltung zurückgemeldet. 13 haben der Verarbeitung ihrer Daten anlässlich von Sitzungen zugestimmt, 30 Kreistagsmitglieder waren mit der Verarbeitung ihrer Daten und somit dem Streaming und der Aufzeichnung von Sitzungen nicht einverstanden.

 

Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen sind Videoaufnahmen bei Kreistagssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse nicht sinnvoll durchführbar. Mit Ausnahme der 13 Kreistagsmitglieder, die ihr Einverständnis erteilt haben, müssten alle anderen Kreistagsmitglieder in den Sitzungen zensiert werden. Eine zielführende Aufnahme könnte damit für die Zuschauer/innen nicht gemacht werden.

 

Die sachkundigen Bürger/innen wurden aufgrund der Rückmeldungen der Kreistagsmitglieder nicht mehr kontaktiert.“

 

 

 

Im Anschluss führt Kämmerer Goertz wie folgt aus:

 

„Bericht des Kämmerers zur finanziellen Lage im 3. Quartal 2021

 

Nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz hat der Kämmerer dem Kreistag vierteljährlich über die finanzielle Lage zu berichten.

 

Dieser Verpflichtung komme ich natürlich gerne nach.

 

Lassen Sie mich zunächst auf den Zwischenstand der Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2020 eingehen.

 

Hier haben sich gegenüber dem letzten Quartalsbericht aus Juni 2021 erfreulicherweise weitere Verbesserungen im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen ergeben. Derzeit wird ein Jahresüberschuss von etwa 2,5 - 3 Mio. € prognostiziert. Dies entspricht einer Verbesserung um rund 8,5 - 9 Mio. € gegenüber dem Planansatz, welcher noch einen Fehlbetrag in Höhe von rund 6 Mio. € vorsah. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für SGB-II Leistungsempfänger zurückzuführen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Zahlen durch weitere Jahresabschlussbuchungen bis zum endgültigen Jahresabschluss, der im kommenden Monat fertig gestellt und Ihnen dann zugeleitet wird, noch verändern können.

 

Die coronabedingten Belastungen für das Haushaltsjahr 2020 wurden aus dem gerade genannten Ergebnis bereits isoliert und belaufen sich auf insgesamt rund 8,5 Mio. €. Hiervon entfallen ca. 750.000 € auf den Bereich des Jugendamtes und 175.000 € auf den Bereich der Kreismusikschule, in denen bekanntlich differenzierte Kreisumlagen erhoben werden.

 

Kommen wir zur Abwicklung des Haushaltsjahr 2021. Derzeit wird unter dem Strich eine Verschlechterung des Jahresergebnisses 2021 um rund 325.000 € im Vergleich zum Haushaltsplan 2021 prognostiziert. Dies hätte zur Folge, dass der Fehlbetrag von ca. 4,5 Mio. € auf 4,85 Mio. € anwachsen würde. Die Verschlechterung ist im Wesentlichen auf Mehraufwendungen für den ÖPNV-Verlustausgleich zurückzuführen. Es gibt aber auch Verbesserungen bei der Ausführung des Haushalts 2021. So wird derzeit ein geringerer Zuschussbedarf im Sozialbereich von rund 1,6 Mio. € angenommen. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir die augenblickliche Verschlechterung bis zum Jahresende noch aufholen werden können.

 

Hinsichtlich der coronabedingten Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 haben sich im Vergleich zum letzten Quartalsbericht keine signifikanten Veränderungen ergeben. Während die Haushaltplanung coronabedingte Belastungen in Höhe von etwa 3,8 Mio. € vorsah, werden diese auf nunmehr 4,6 Mio. € geschätzt. Von dieser Summe entfallen rund 400.000 € auf den Bereich des Jugendamtes. Nach wie vor ungeklärt ist die Frage der Kostenerstattung des Landes für die Anfang des Jahres 2021 angeschafften Antigenschnelltests mit einem Kostenvolumen von rund 1,4 Mio. €.

 

Die Liquidität des Kreises war im Verlauf des Haushaltsjahres 2021 zu jeder Zeit ausreichend. Der Bestand der liquiden Mittel auf Girokonten beträgt zum heutigen Tag rund 25 Mio. €.

 

Lassen Sie mich zum Schluss noch die Zeitschiene für die Aufstellung des Haushaltsplans 2022 skizzieren. Aufgrund der zeitweiligen Vakanz meiner Stelle wird die Einbringung des Haushaltsplanes erst in der Sitzung am 21. Dezember möglich sein. Dementsprechend wird das Benehmensverfahren mit den kreisangehörigen Kommunen am 3. November eingeleitet. Der Haushaltsplan soll dann zu Beginn des Jahres 2022 durch den Kreistag nach Vorberatung im Kreisausschuss beschlossen werden.“