Sitzung: 14.09.2021 Kreistag
Landrat Pusch berichtet wie
folgt:
„Umsetzung des Pakts für den öffentlichen
Gesundheitsdienst
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden
Säulen des öffentlichen Gesundheitswesens integraler Bestandteil einer modernen
und zukunftsfähigen Sozialstaatlichkeit. Seine herausragende Bedeutung für den
Schutz der Bevölkerung wurde und wird in der aktuellen Corona-Pandemie
besonders deutlich. Der vom Bund und den Ländern vereinbarte „Pakt für den
Öffentlichen Gesundheitsdienst“ verfolgt deshalb das Ziel, den öffentlichen
Gesundheitsdienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen
Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren.
Nach monatelangen Verhandlungen und entsprechenden Klärungen auf der Bund-Länder-Ebene liegt seit Beginn des Monats der Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen für den Personalaufwuchs im Öffentlichen Gesundheitsdienst vor. Danach stehen für den Kreis Heinsberg für den Durchführungszeitraum vom 01.02.2020 bis zum 31.12.2021 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 540.000 Euro zur Förderung des Personalaufbaus bereit. Allerdings setzt die Mittelvergabe voraus, dass rund 4 neue Stellen bzw. Vollzeitäquivalente bis spätestens Ende 2021 besetzt sind bzw. werden. Es ist geplant, die vorgegebene Mindestquote für den zuvor genannten Durchführungszeitraum durch die Entfristung von pandemiebedingten Arbeitsverhältnissen sowie dauerhafte Aufstockungen von Teilzeitstellen zu erreichen.
Für den Durchführungszeitraum der Jahre 2022 bis 2026 ist ein Personalaufwuchskonzept erforderlich, das derzeit aufgestellt wird. Voraussetzung für die Förderung ist zudem die Schaffung von weiteren Stellen im Umfange von etwa 9,7 Vollzeitäquivalenten, welche im Jahr 2022 haushaltswirksam eingerichtet und bis spätestens Ende 2023 besetzt werden müssen. Auch wenn die genauen Fördermodalitäten und Fördersummen für Zeiten ab dem nächsten Jahr noch nicht rechtsverbindlich bekannt sind, ist im Rahmen der Aufstellung des Haushalts für das kommende Jahr geplant, vollständig refinanzierte Aufwendungen im Umfange von insgesamt rund 940.000 Euro für den personellen Aufbau von insgesamt 13,7 Vollzeitäquivalenten im Gesundheitsamt einzuplanen, da dies eine notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme von weiteren Finanzhilfen im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist.
Übertragung von Sitzungen durch
direktes sowie abrufbares Video-Streaming
In der letzten Kreistagssitzung
am 22.06.2021 wurde hinsichtlich eines Antrages zur Übertragung und zur
Speicherung von Sitzungen politischer Gremien Einvernehmen erzielt, dass die
Verwaltung zunächst von allen Kreistagsmitgliedern und den sachkundigen Bürgern
in den Fachausschüssen eine datenschutzrechtliche Einwilligung einholt. Eine
Rückmeldung für die nächste Kreistagssitzung wurde zugesagt.
Die Verwaltung hat unmittelbar
nach der Sitzung alle 54 Kreistagsmitglieder mit der Bitte um Rücksendung eines
beigefügten Vordruckes angeschrieben. 43 Kreistagsmitglieder haben sich bei der
Verwaltung zurückgemeldet. 13 haben der Verarbeitung ihrer Daten anlässlich von
Sitzungen zugestimmt, 30 Kreistagsmitglieder waren mit der Verarbeitung ihrer
Daten und somit dem Streaming und der Aufzeichnung von Sitzungen nicht
einverstanden.
Auf der Grundlage dieser
Rückmeldungen sind Videoaufnahmen bei Kreistagssitzungen und Sitzungen der
Ausschüsse nicht sinnvoll durchführbar. Mit Ausnahme der 13 Kreistagsmitglieder,
die ihr Einverständnis erteilt haben, müssten alle anderen Kreistagsmitglieder
in den Sitzungen zensiert werden. Eine zielführende Aufnahme könnte damit für
die Zuschauer/innen nicht gemacht werden.
Die sachkundigen Bürger/innen
wurden aufgrund der Rückmeldungen der Kreistagsmitglieder nicht mehr
kontaktiert.“
Im Anschluss führt Kämmerer
Goertz wie folgt aus:
„Bericht des Kämmerers zur finanziellen Lage im 3. Quartal 2021
Nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz hat der Kämmerer dem Kreistag
vierteljährlich über die finanzielle Lage zu berichten.
Dieser Verpflichtung komme ich natürlich gerne nach.
Lassen Sie mich zunächst auf den Zwischenstand der
Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2020 eingehen.
Hier haben sich gegenüber dem letzten Quartalsbericht aus Juni 2021
erfreulicherweise weitere Verbesserungen im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen
ergeben. Derzeit wird ein Jahresüberschuss von etwa 2,5 - 3 Mio. €
prognostiziert. Dies entspricht einer Verbesserung um rund 8,5 - 9 Mio. €
gegenüber dem Planansatz, welcher noch einen Fehlbetrag in Höhe von rund 6 Mio.
€ vorsah. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf eine erhöhte
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für SGB-II Leistungsempfänger
zurückzuführen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die
Zahlen durch weitere Jahresabschlussbuchungen bis zum endgültigen
Jahresabschluss, der im kommenden Monat fertig gestellt und Ihnen dann
zugeleitet wird, noch verändern können.
Die coronabedingten Belastungen für das Haushaltsjahr 2020 wurden aus dem
gerade genannten Ergebnis bereits isoliert und belaufen sich auf insgesamt rund
8,5 Mio. €. Hiervon entfallen ca. 750.000 € auf den Bereich des Jugendamtes und
175.000 € auf den Bereich der Kreismusikschule, in denen bekanntlich
differenzierte Kreisumlagen erhoben werden.
Kommen wir zur Abwicklung des Haushaltsjahr 2021. Derzeit wird unter dem
Strich eine Verschlechterung des Jahresergebnisses 2021 um rund 325.000 € im
Vergleich zum Haushaltsplan 2021 prognostiziert. Dies hätte zur Folge, dass der
Fehlbetrag von ca. 4,5 Mio. € auf 4,85 Mio. € anwachsen würde. Die
Verschlechterung ist im Wesentlichen auf Mehraufwendungen für den
ÖPNV-Verlustausgleich zurückzuführen. Es gibt aber auch Verbesserungen bei der Ausführung
des Haushalts 2021. So wird derzeit ein geringerer Zuschussbedarf im
Sozialbereich von rund 1,6 Mio. € angenommen. Ich bin daher zuversichtlich,
dass wir die augenblickliche Verschlechterung bis zum Jahresende noch aufholen
werden können.
Hinsichtlich der coronabedingten Belastungen für das Haushaltsjahr 2021
haben sich im Vergleich zum letzten Quartalsbericht keine signifikanten
Veränderungen ergeben. Während die Haushaltplanung coronabedingte Belastungen
in Höhe von etwa 3,8 Mio. € vorsah, werden diese auf nunmehr 4,6 Mio. €
geschätzt. Von dieser Summe entfallen rund 400.000 € auf den Bereich des
Jugendamtes. Nach wie vor ungeklärt ist die Frage der Kostenerstattung des
Landes für die Anfang des Jahres 2021 angeschafften Antigenschnelltests mit einem
Kostenvolumen von rund 1,4 Mio. €.
Die Liquidität des Kreises war im Verlauf des Haushaltsjahres 2021 zu
jeder Zeit ausreichend. Der Bestand der liquiden Mittel auf Girokonten beträgt
zum heutigen Tag rund 25 Mio. €.
Lassen Sie mich zum Schluss noch die Zeitschiene für die Aufstellung des
Haushaltsplans 2022 skizzieren. Aufgrund der zeitweiligen Vakanz meiner Stelle
wird die Einbringung des Haushaltsplanes erst in der Sitzung am 21. Dezember
möglich sein. Dementsprechend wird das Benehmensverfahren mit den
kreisangehörigen Kommunen am 3. November eingeleitet. Der Haushaltsplan soll
dann zu Beginn des Jahres 2022 durch den Kreistag nach Vorberatung im
Kreisausschuss beschlossen werden.“