Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Dem Wahlvorschlag wird zugestimmt. 


Nach § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und

3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

 

Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Die Beteiligung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde richtet sich im Übrigen nach den näheren Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes.

 

Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus

-          drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU)

-          je zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU)

-          einem/einer Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW),

-          zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

-          einem/einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz NRW anerkannten Vereinigungen der Jäger,

-          einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e. V. und

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Die Mitglieder des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde werden auf Vorschlag der oben aufgeführten Vereinigungen von der Vertretungskörperschaft des Kreises für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft gewählt. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der betreffenden Landschaftsbehörde haben. Bedienstete des Kreises dürfen dem Beirat nicht angehören.

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2021                                                               Herrn Rudolf Freiherr von Scheibler-Hülhoven als stellvertretendes Mitglied für die LNU in den Beirat gewählt.

 

Herr Rudolf Freiherr von Scheibler-Hülhoven ist am 05.08.2021 verstorben. Für die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds schlägt die LNU

 

                        Frau Anna-Elisabeth Gingter

                        Am Klingelbach 29

                        41849 Wassenberg

vor.

 

Aktuell ist die LNU mit folgenden Personen im Naturschutzbeirat vertreten:

 

Mitglied

Stellvertreter

Wolfgang von der Heiden

Peter Jung

Martin Wingertszahn

Hermann-Josef Gotzen

Claus Gingter

N.N.

 

Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 35 Abs. 2 der Kreisordnung (KrO NRW) statt.