Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Abstufung der L19 auf dem Streckenabschnitt von der K9 in Myhl bis zur Anschlussstelle B221 bei Gerderath zur Kreisstraße wird zugestimmt. 


Zum Netz der sog. „klassifizierten Straßen“ gehören die Bundesfernstraßen, die Landesstraßen und die Kreisstraßen. Für die Zuordnung der öffentlichen Straße zur jeweiligen Klassifizierung sind die durch Rechtsnormen festgelegten Kriterien maßgeblich. Nach dem Bundesfern-straßengesetz (FStrG) sind Bundesfernstraßen dazu bestimmt, einem „weiträumigen Verkehr“ zu dienen und bilden ein zusammenhängendes Verkehrsnetz (§ 1 Abs. 1 FStrG ). Landesstraßen haben mindestens „regionale Verkehrsbedeutung“ und dienen den durchgehenden Verkehrsverbindungen; sie sollen untereinander und mit den Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Netz bilden (§ 3 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW - StrWG NRW). Kreisstraßen sind Straßen mit „überörtlicher Verkehrsbedeutung“, die den zwischenörtlichen
Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben (§ 3 Abs. 3 StrWG NRW). Nach Fertigstellung überörtlicher Straßenbauvorhaben sollten sich regelmäßig Verkehrsverlagerungseffekte einstellen, die eine Neustrukturierung des klassifizierten Straßenverkehrsnetzes notwendig machen. Streckenabschnitte bisheriger Gemeindestraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen sind entsprechend ihrer zukünftigen Verkehrsbedeutung und prognostizierten Verkehrsentwicklung umzustufen.

 

Obschon bereits vor fast 2 Jahren mit Verkehrsfreigabe der B221n/Ortsumgehung Wassenberg verschiedene Straßen in und um Wassenberg zu Landes-/Kreis- oder Gemeindestraßen umgestuft wurden, haben die innerörtlichen Verkehre in Wassenberg und Myhl kaum merkbar, zumindest nicht in dem gewünschten Maße, abgenommen. Um die überörtlichen Verkehre aus dem Stadtgebiet herauszuhalten, hat die Stadt Wassenberg beim Landesbetrieb Straßenbau beantragt, die L19 von der L117 bei Forst bis zur Anschlussstelle der B221n bei Gerderath zur Gemeindestraße abzustufen. Die Stadt lässt derzeit ein integriertes Verkehrskonzept erarbeiten, mit dem dieser Streckenabschnitt weitestgehend für den Autofahrer unattraktiv gestaltet und hierdurch eine erhebliche Verkehrsreduzierung herbeigeführt werden soll. Mit der Umsetzung der angedachten Maßnahmen soll bereits im nächsten Jahr begonnen werden.

 

In einem gemeinsamen Erörterungstermin zwischen Land NRW, Landesbetrieb Straßenbau, Stadt Wassenberg und Kreis Heinsberg vom 08.10.2021 wurde vom Landesbetrieb dargelegt, dass diesem Ansinnen insoweit stattgegeben wird, als dass die L19 von der L117 bis zur K9 in Myhl zur Gemeindestraße und der sich angrenzende ca. 500 m lange, überwiegend außerorts verlaufende Streckenabschnitt von der K9 bis zur B221 zur Kreisstraße abgestuft werden sollen. Der sich anschießende Kreisverkehr an der Ab- bzw. Zufahrtsrampe zur B221 verbleibt weiterhin in der Baulast des Landesbetriebes. Insoweit wird auf die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Übersichtskarte verwiesen.

 

Der Landesbetrieb begründet die Notwendigkeit der Abstufung zur Kreisstraße damit, dass entsprechend der Einteilung der öffentlichen Straßen nach § 3 Abs. 3 des StrWG NRW bei Gesamtbetrachtung des klassifizierten Straßennetzes auch nach Abstufung der L19 zur Gemeindestraße in den Ortslagen von Wassenberg und Myhl dieser Streckenabschnitt als Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung (Verkehrsverbindung Wassenberg - Erkelenz) anzusehen ist und er zudem eine Zubringerfunktion von der K9 aus zur B221 erfüllt. Die Eingruppierung als Kreisstraße entspricht somit den gesetzlichen Vorgaben.

 

In Abstimmung mit dem Landesbetrieb soll der o. a. Streckenabschnitt zukünftig als K20 benannt werden. Die Abstufung des vorbenannten Streckenabschnitts der L19 zur K20 soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen, sofern möglich bereits mit Wirkung zum 01.01.2022. Aus diesem Grunde wird die Vorlage auch unmittelbar in den Kreisausschuss eingebracht, ohne zuvor den Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel zu beteiligen.