Dezernent Nießen weist bei diesem Tagesordnungspunkt eingangs darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt „Bericht der Verwaltung“ obligatorisch auf der Tagesordnung zur Ausschusssitzung stehe, jedoch in der Einladung nicht weiter erläutert wird. In der Sitzung wird die Verwaltung unter diesem Tagesordnungspunkt in der Regel über aktuelle Entwicklungen zu diversen Themen dem Fachausschuss berichten. Hiernach trägt Dezernent Nießen zu folgenden Punkten vor:

 

 

1.         Besetzung der Arbeitsgruppe aus dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr zur Begleitung der Landschaftsplanverfahren II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie III/8  „ Baaler Riedelland und obere Rurniederung“

 

Die Aufstellung und Verabschiedung der Landschaftspläne erfolgen in einem förmlichen Verfahren. Dieses normierte Verfahren wird in Abstimmung mit dem Landschaftsbeirat sowie dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr bereits zu Beginn der Planungsphase durch Arbeitsgruppen als informelles Gremium begleitet.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 18.07.2011 wurde beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Begleitung der beiden o. g. Landschaftsplanverfahren zu bilden und wie folgt zu besetzen:

4  Vertreter/in der CDU-Kreistagsfraktion

2  Vertreter/in der SPD-Kreistagsfraktion

1  Vertreter/in der FDP-Kreistagsfraktion

1  Vertreter/in der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1  Vertreter/in der FW-Kreistagsfraktion

1  Vertreter/in der Kreistagsfraktion DIE LINKE.

 

Da sich nach der Kommunalwahl evtl. personelle Veränderungen ergeben haben, die eine Neubenennung von Mitgliedern/ Stellvertretern für die Arbeitsgruppe erfordern, wurden seitens der Verwaltung alle Kreistagsfraktionen angeschrieben. Darüber hinaus ist die Kreistagsfraktion AfD seit der neuen Legislaturperiode mit einem Sitz im Ausschuss für Umwelt und Verkehr vertreten, so dass die Arbeitsgruppe um eine/n Vertreter/in der AfD-Kreistagsfraktion erweitert wurde.

 

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Verkehr zur Begleitung der Landschaftsplanverfahren setzt sich nunmehr wie folgt zusammen:

 

Für die Kreistagsfraktion der CDU              Franz-Michael Jansen

                                                                       (Vertreter: Josef Schmitz)

                                                                       Guido Gassen

                                                                       (Vertreterin: Christiane Leonards-Schippers)

                                                                       Willi Paffen

                                                                       (Vertreter: Heinz-Theo Vergossen)

                                                                       Franz-Josef Beckers

                                                                       (Vertreter: Wiljo Caron)

 

Für die Kreistagsfraktion der SPD                Dietmar Moll

                                                                       (Vertreter: Norbert Schmidt)

                                                                       Waltraud Kurth

                                                                       (Vertreterin: Maria Hasert)

 

Für die Kreistagsfraktion der FDP                Peter Echterhoff

                                                                       (Vertreter: Wolfgang Strahlen)

 

Für die Kreistagsfraktion                              Frank Baczyk

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                   (Vertreter: Ulrich Horst)

 

Für die Kreistagsfraktion Freie Wähler         Thomas Nelsbach

 

Für die Kreistagsfraktion DIE LINKE         Ullrich Wiehagen

 

Für die Kreistagsfraktion AfD                      Martin Philipp

                                                                       (Vertreter: Manfred Winkler)

 

 

Die kommende Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Begleitung der Landschaftsplanverfahren ist für Montag, dem 22. September 2014 um 17.00 Uhr, in der Kreisverwaltung terminiert. Durch die Verwaltung wurden hierzu Einladungen an die Mitglieder der Arbeitsgruppe versandt.

 

 

 

2.         Neuauswahl der LEADER-Regionen im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum“

 

Mit dem LEADER-Förderprogramm, dessen Namensgebung aus dem Französischen stammt und deutsch mit „Zusammenarbeit zwischen Partnern zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ übersetzt werden kann, fördert die Europäische Union regionale und lokale Projekte, damit sich ländlich geprägte Gemeinden auf wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet positiv weiterentwickeln können. Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit mit LEADER ist die Beteiligung vieler maßgeblicher regionaler Akteure sowie die Verbesserung von regionalen Kooperationen. Wichtig ist hier, dass in regionalen LEADER-Aktionsgruppen Vertreter/-innen aus der Bürgerschaft, der Verwaltung, den Vereinen, sonstigen Organisationen und der Wirtschaft über regionale Projekte beraten und entscheiden und so eigenständig den Entwicklungsprozess steuern.

 

In der abgelaufenen Förderperiode 2007 bis 2013 des NRW-Programms zur Entwicklung des ländlichen Raumes waren seinerzeit von den 12 LEADER-Regionen in NRW die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht an der Umsetzung des gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzeptes (ILEK) „Der Selfkant“ beteiligt. Neben den Projektbausteinen Mühlenroute und Regionalmarketing wurden im Rahmen LEADER-Region „Der Selfkant“ z. B. die Projekte Grünmetropolroute, die Rodebach-Renaturierung sowie in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Maaseik (B) und Echt-Susteren (NL) die Einrichtung EUROMOSA durchgeführt.

 

Mit dem NRW-Programm Ländlicher Raum 2014 bis 2020, das die Förderung der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes operativ in NRW fortsetzen soll, sind beispielsweise folgende Unterstützungen vorgesehen:

 

·           Projekte zur ländlichen Entwicklung und Lebensqualität im Rahmen der Ortsteils- bzw. Dorferneuerung und –entwicklung sowie Innovationen der Daseinsvorsorge im Bereich von Dienstleistungen,

·           Breitbanderschließung ländlicher Regionen, um Bürger/-innen eine wirksame digitale Teilhabe zu ermöglichen,

·           Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, um regionale Entwicklungskonzepte umzusetzen, die vor allem auf die Auswirkungen des demografischen Wandels eingehen,

·           Kooperationen im ländlichen Raum, die mit lokalen und regionalen Projekten Angebote schaffen, die Kinder, Jugendliche und Eltern erreichen, um Ziele der präventiven Politik umzusetzen,

·           Investitionen für den Naturschutz,

·           Maßnahmen der Bodenordnung und des Wegebaus,

·           Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,

·           Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, z. B. Uferrand-/ Erosionsschutzstreifen, extensive Dauergrünlandnutzung und Vertragsnaturschutz.

 

Bei der Projektierung von Maßnahmen im Rahmen von LEADER-Projekten ist wichtig, dass diese Projekte unter Beteiligung der Bevölkerung umgesetzt werden (sog. bottom-up-Prinzip – „von unten her“). Damit geht dieser Ansatz über eine reine interkommunale Kooperation von Verwaltungen hinaus. Von den bisher 12 LEADER-Regionen der abgelaufenen Förderperiode 2007 bis 2013 erscheinen mit der Neufassung des NRW-Programms Ländlicher Raum bis 2020 aus Sicht des Landes 20 bis 24 LEADER-Regionen in NRW realistisch. Die Obergrenze beim Regionalzuschnitt liegt nunmehr bei 150.000 Einwohnern. Die derzeitige Landesplanung sieht vor, die für eine Förderung bewerbenden Regionen mit einem Budget von bis zu 2,8 Mio. Euro (abhängig von der Größe der Region) zu unterstützen. Hinzu kommen während der Umsetzung anteilige Förderungen zu Investitionen bzw. Leistungen der Begünstigten in der Region, deren Vorhaben von der jeweiligen Steuerungsgruppe ausgewählt werden. Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens, das in der 2. Jahreshälfte 2014 beginnen wird, erwartet die Landesregierung NRW von den sich bewerbenden Regionen Konzepte, die insbesondere den neuen sozialen Herausforderungen gerecht werden, insbesondere des demografischen Wandels und der Kinder- und Familienfreundlichkeit. Abgabetermin der       LEADER-Bewerbung einschließlich der Entwicklungskonzepte ist der 31.12.2015.

 

Mit der Neufassung der Fördergebietskulisse (150.000 Einwohner) gemäß dem NRW-Programm Ländlicher Raum 2014 bis 2020 ergibt sich die Möglichkeit, dass sich u. a. die durch den Bergbau geprägten Kommunen des Kreises Heinsberg (hier: die Städte Erkelenz, Hückelhoven und Geilenkirchen mit dem Kreis gemeinsam mit der StädteRegion Aachen und ihren Nordkommunen: Stadt Baesweiler und Stadtgebiete von Alsdorf, Würselen, Eschweiler und Stolberg) als neue LEADER-Region „Aachener Revier“ (Arbeitstitel) bewerben. Um neue LEADER-Regionen beim Aufbau der erforderlichen Strukturen sowie bei der Initiierung und Moderation der bürgerlich getragenen Erarbeitung der regionalen Entwicklungskonzepte zu unterstützen, wird durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) eine Förderung der notwendigen externen Beratungsleistungen (sog. Starter-Kit) gewährt. Die Förderung beträgt dabei 65 % der Aufwendungen - maximal 20.000 €. Für die Beantragung des v. g. Starter-Kits zur Erarbeitung des regionalen Entwicklungskonzeptes ist eine Kofinanzierung durch die Partner erforderlich. Nach den in dieser Sache bisher geführten Abstimmungsgesprächen soll der Kostenanteil für die v. g. Kommunen durch die StädteRegion Aachen und den Kreis Heinsberg übernommen werden. Die Verwaltung wird dem Fachausschuss zum Sachstand der geplanten gemeinsamen Bewerbung mit der StädteRegion Aachen als LEADER-Region „Aachener Revier“ zu gegebener Zeit weiter berichten.

 

 

 

3.         Sachstand zur Strukturvision Schiefergas-Fracking in den Niederlanden

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Strukturvision Schiefergas hat die niederländische Verfahrensbehörde mit Schreiben vom 02.06.2014 die angrenzenden Kreise und Gemeinden Deutschlands, u. a. auch den Kreis Heinsberg, um Stellungnahme gebeten.

Mit Schreiben vom 08.07.2014 hat der Landrat in seiner Stellungnahme den durch den Kreistag des Kreises Heinsberg in seiner Sitzung am 24.06.2014 einstimmig gefassten Beschluss übermittelt, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe des Fracking-Verfahrens im niederländischen Grenzgebiet zu Deutschland abgelehnt wird. Ursächlich für die Ablehnung sind nicht einschätzbare Risiken für Mensch und Natur im Kreis Heinsberg, insbesondere der Einsatz unbekannter und zum Teil giftiger, umweltgefährdender Chemikalien. Gutachten weisen darauf hin, dass die Datenlage über eingesetzte Frack-Fluide und die Kennzeichnung in Sicherheitsdatenblättern bezüglich Konzentration, Identität und der Auswirkungen auf die Umwelt erhebliche Informationsdefizite aufweisen. Einige der den Gutachten bekannten Frack-Additive werden als toxisch klassifiziert. Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser können durch die Aufsuchung oder Gewinnung von unkonventionellem Erdgas nicht ausgeschlossen werden. Im Übrigen wurde auf die dem v. g. Schreiben des Landrates beigefügten Stellungnahmen der Fachämter der Kreisverwaltung (Gesundheitsamt, Amt für Umwelt- und Verkehrsplanung sowie Amt für Bauen und Wohnen) vom 07.07.2014 verwiesen, die ihre ablehnende Haltung wie folgt begründen:

 

Seitens des Gesundheitsamtes wird vor allem die Gefahr der Grund- und Trinkwasserverunreinigung durch den Einsatz von Chemikalien im Rahmen der Fracking-Technologie gesehen. Ebenso seien die negativen Auswirkungen der Chemikalien auf den Boden nicht absehbar und wegen der toxischen Wirkungen nicht verantwortbar.

 

Das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung verweist auf ein bestehendes Landesgutachten („Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt, insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung“ vom 7. September 2012). Aufgrund dieses Gutachtens habe es einen Erlass gegeben, der das „Fracking“ in Nordrhein-Westfalen für derzeit unzulässig erklärt. Der Kreis Heinsberg schließt sich den Aussagen dieses Gutachtens an und lehnt jegliche Erdgasgewinnung mittels Fracking ab. Des Weiteren verweist das Umweltamt auf die geologischen Gegebenheiten im Grenzgebiet und die zahlreichen Trinkwassergewinnungsanlagen in Grenznähe. Letztlich wird auch auf die Erdbebensituation in der hiesigen Region hingewiesen. Ebenso  fehlen Aussagen zur Erdbebensicherheit, zum Boden-, Gewässer- und Oberflächenschutz sowie auf die Auswirkungen auf Flora und Fauna durch den Einsatz der chemischen Substanzen.

 

Das Amt für Bauen und Wohnen spezifiziert das Thema „Erdbebensicherheit“ und verweist zudem auf die bereits bestehenden Belastungen durch Bergschäden (Sophia Jacoba) und Sümpfungsmaßnahmen (Braunkohleabbau). Hier seien vor allem die Wechselwirkungen im geologischen Bereich aufzuzeigen. Der Kreis fordert dazu eine überregionale Untersuchung in geologischer wie wasserwirtschaftlicher Hinsicht.

 

Die Stellungnahme der Fachämter der Kreisverwaltung vom 07.07.2014 wurde auch allen Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Information und der Bitte um Kenntnisnahme zugeleitet. Darüber hinaus wurde in einer gemeinsamen Stellungnahme der StädteRegion Aachen, der Stadt Aachen und des Kreises Heinsberg vom 14.07.2014 nochmals die ablehnende Haltung der drei in der Grenzregion liegenden Gebietskörperschaften zum geplanten Fracking-Verfahren auf niederländischem Staatsgebiet nachdrücklich zum Ausdruck gebracht.

 

Der Eingang und die Registrierung der Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich durch das niederländische Büro für Energieprojekte in Den Haag bestätigt. Aufgrund der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die auf niederländischer Seite zuständigen Behörden die Kriterien einer zu erstellenden Umweltverträglichkeitsstudie festlegen. Als nächster Schritt wird dann der Entwurf der Strukturvision Schiefergas zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie offengelegt. Hierüber erhält jeder Beteiligte eine schriftliche Information und die Möglichkeit zur Einreichung einer weiteren ergänzenden Stellungnahme.

 

 

 

4.           Erstellung eines Naturparkplanes für den Naturpark Schwalm-Nette

 

Im Jahr 2012 konnte der Naturpark Schwalm-Nette mit der Naturparkschau unter dem Motto „Wandervolle Wasserwelt“ einen großen Erfolg verbuchen. Insbesondere wurde mit der Ausweisung von Premiumwanderwegen ein nachhaltiges Angebot geschaffen.

Die Mitglieder des Zweckverbandes aus den Kreisen Viersen, Heinsberg und Kleve und der Stadt Mönchengladbach stellten sich bereits Ende 2012 angesichts einer Vielzahl anstehender Veränderungen, insbesondere bei den Naturparkzentren in Wildenrath, Wachtendonk und Brüggen die Frage, wie es mit dem Naturpark weitergehen solle. Auf Beschluss der Verbandsversammlung am 21.11.2012 wurde daraufhin eine Steuerungsgruppe mit dem Titel „Vision 2020“ eingerichtet. Dies hat zum Ziel, eine Konzeption für die Zukunft des bisherigen Naturparkzentrums Wildenrath sowie die generelle Ausrichtung des Naturparks, u.a. im Hinblick auf den Betrieb von Besucherzentren zu entwickeln. Auslaufende Verträge in den Naturparkzentren erfordern neue Ausrichtungen und grundlegende Überlegungen für die Zukunft der drei vom Naturpark unterhaltenen Zentren.

Erste Aufgabe der Steuerungsgruppe war es, eine Folgenutzung für die abgebaute Bionik-ausstellung im Naturparkzentrum Wildenrath zu finden. Bereits am 6. April dieses Jahres  konnte die Folgeausstellung „Bionik und erneuerbare Energien im Naturpark Schwalm-Nette“ eröffnet werden, die bis zum Ende 2016 (Ende des Mietvertrages im List-Zentrum) dort ihren Platz haben wird. Weiterhin erarbeitete die Steuerungsgruppe Vorschläge zur Ausrichtung des Naturparks und Folgenutzung der Einrichtungen. Beraten wurde insbesondere über die Zukunftsfähigkeit und mögliche Neuausrichtung von Besucherzentren, über alternative, dezentrale Stützpunkte mit unterschiedlichen lokalen Themen im gesamten Verbandsgebiet, über regionale und lokale Alleinstellungsmerkmale, über das Verstärken von Bildungsaufgaben und deren nachhaltige Entwicklung, über den Einsatz neuzeitlicher, flexibler Medien, aber auch über die Funktion und den richtigen Standort der Geschäftsstelle und nicht zuletzt über die Verbundwirkung mit dem Naturpark Maas-Schwalm-Nette.

Letztendlich kam die Steuerungsgruppe zu dem Ergebnis, dass ein fachlicher „Expertenblick von außen“ in Form der Erstellung eines Naturparkplanes notwendig sei, um ein zukunftsfähiges, tragbares Gerüst für die kommenden Jahre zu schmieden.

Gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 20.11.2013 wurde die Geschäftsstelle mit der Vergabe zur Erstellung eines Naturparkplanes  beauftragt. Die Steuerungsgruppe erarbeitete daraufhin ein Eckpunktepapier zur Erstellung dieses Planes, der u.a. die Empfehlungen des Verbandes Deutscher Naturparke (VDN) berücksichtigen soll. Aus einer Bestandsaufnahme sollen Leitideen, Leitziele und Strategien entwickelt werden. Die Alleinstellungsmerkmale des Naturparks sollen mit Blick auf Zielgruppen, Infrastruktur sowie zukünftige Schwerpunkte und Kernthemen herausgearbeitet werden. Im Medienzeitalter sollen Kommunikation und Präsenz vor Ort besonders berücksichtigt werden.

Drei Fachbüros haben zwischenzeitlich ein Angebot für die Planung abgegeben und ihre Planungsvorstellungen präsentiert. Im Ergebnis erhielt das interdisziplinäre Planungsteam der Fachrichtungen Betriebs- und Volkswirtschaft, Biologie, Geographie, Landschaftsarchitektur und Raumplanung ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH, Köln, den Planungsauftrag. Mit eingebunden ist die Hochschule Rhein-Waal (Lehrstühle für Marketing und nachhaltigen Tourismus). Der Kostenrahmen hierfür beträgt ca. 100.000 € bei einer Zuwendung gemäß den Förderrichtlinien Naturschutz  (FöNa) in Höhe von 70 %  = 70.000 € über einen Zeitraum bis zum 31.12.2015. Als Ansprechpartner beim Kreis in dieser Angelegenheit stehe er als zuständiger Dezernent gerne zur Verfügung.

 

 

 

5.         Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf kreiseigenen Grünflächen sowie Erstellung eines komplementären Maßnahmenkonzeptes zum Schutz von Insekten

 

Mit Schreiben vom 12.02.2014 an den Ausschussvorsitzenden beantragte die Kreistagsfraktion GRÜNE nach § 5 der Geschäftsordnung, auf kreiseigenen Grünflächen (z. B: an Straßenrändern und –banketten, an Fahrradwegen, auf Verkehrsinseln oder an Ortseingangsbereichen sowie auf ökologischen Ausgleichsflächen) Blühflächen und –streifen durch geeignete Saatmischungen anzulegen. Durch gezielte Maßnahmen (z. B. Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz) sollte darüber hinaus eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Des Weiteren wurde angeregt, ein komplementäres Maßnahmenkonzept über das Anlegen von Blühstreifen mit Kostenvergleichen zu erarbeiten, um hierdurch dem Fortschreiten des Artensterbens entgegenzuwirken und den Schutz der Insekten zu verbessern. In seiner Sitzung am 26.02.2014 folgte der Ausschuss für Umwelt und Verkehr dem Antrag der Kreistagsfraktion der      GRÜNEN dahingehend, dass der Fachausschuss die Verwaltung beauftragte, ein Maßnahmenkonzept über das Anlegen von Blühstreifen mit Kostenvergleich zu erarbeiten, um hiernach im Fachausschuss über konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Insektenwelt zu beraten (TOP 5 der Niederschrift).

Dezernent Nießen berichtet in der heutigen Sitzung, dass es im Sinne des Beschlusses und im Hinblick auf das zu erarbeitende Maßnahmenkonzept zweckdienlich ist, im späten Frühjahr 2015 gemeinsam mit den Mitgliedern des Ausschusses konkret vor Ort sich angelegte Blühstreifen an Straßenrändern, Flächen von Verkehrsinseln, Kreisverkehrsplätzen und Ausgleichsflächen anzuschauen, wobei die Verwaltung im Hinblick auf Kosten und erforderlichen Pflegeaufwand der Blühstreifen Erläuterungen geben würde. Auf der Basis der eigenen Anschauung und Kenntnis über den zu erwartenden Pflege- und Kostenaufwand könnte dann mit Zustimmung des Ausschusses das Maßnahmenkonzept über die Anlegung von Blühstreifen durch die Verwaltung abschließend erarbeitet werden. 

 

 

 

6.           Jahresbericht 2013 zum Monitoring Garzweiler II

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher­schutz NRW (MKULNV NRW) hat nunmehr den fünfzehnten Jahresbericht zum „Monitoring Garzweiler II“ vorgelegt. Dieser enthält wie immer die zusammenfassenden Berichte aus den sechs Facharbeitsgruppen über die Erreichung der wasserwirtschaftlichen und landschaftsökologischen Ziele, wie sie im Braunkohlenplan festgelegt sind.

 

Der Jahresbericht 2013 zum Monitoring Garzweiler II des MKULNV NRW wird den Kreistagsfraktionen durch die Verwaltung in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt.