Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung
des Kreisausschusses beigefügte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
betr. „Tätigkeit des Behindertenbeauftragten“ vom 19.10.2021 verwiesen.
Landrat Pusch führt in der Sitzung wie folgt aus:
1. Wie hoch
ist derzeit der Stundenumfang des Behindertenbeauftragten?
Antwort: Der derzeitige Stundenumfang des
Behindertenbeauftragten beträgt aufgrund einer Teilfreistellung 25 % der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden 50 Minuten.
Dabei verteilt
sich der Stundenumfang fließend in die tägliche Arbeitszeit sowie bei der
Teilnahme an den Sitzungen der Fachausschüsse des Kreises Heinsberg auch in die
Abendstunden.
2. Gibt es
eine Aufgabenteilung zwischen Behindertenbeauftragtem und seinem
Stellvertreter?
2.1 Wenn ja,
wie sieht diese Regelung aus?
2.2 Wird der
Stellvertreter regelmäßig über die Aktivitäten des Behindertenbeauftragten
informiert?
Antwort: Ja, es gibt eine klare Aufgabenverteilung
zwischen dem Behindertenbeauftragten und seinem Stellvertreter.
Für den
innerdienstlichen Bereich des Kreises Heinsberg und dessen Liegenschaften
besteht die ausschließliche Zuständigkeit des Behindertenbeauftragten, Herrn
Krienke. Aufgrund der ausschließlichen Zuständigkeit des
Behindertenbeauftragten erfolgte insoweit keine Informationsweitergabe über die
jeweiligen Aktivitäten an den stv. Behindertenbeauftragten, Herrn Pütz.
Entsprechend
des Beschlusses des Kreisausschusses vom 09.02.2021 nehmen der
Behindertenbeauftragte oder sein Stellvertreter regelmäßig an
Fachausschusssitzungen teil, wenn dort beratende Angelegenheiten für Menschen
mit Behinderung relevant sind. Der Behindertenbeauftragte erhält alle
Einladungen und entscheidet eigenverantwortlich, ob seine Teilnahme mit
beratender Stimme erfolgt.
Im Nachgang zum
Kreisausschussbeschluss fand bei Landrat Pusch ein Gespräch mit Herrn Krienke,
Herrn Pütz sowie Dezernentin Montforts statt. In diesem Gespräch bestand
Einvernehmen, dass Herr Krienke die jeweiligen Einladungen sichtet, über die
Notwendigkeit einer Teilnahme entscheidet und bei Verhinderung Herrn Pütz informiert.
Bislang ist es nicht zur Vertretungssituation gekommen.
3. Welche
konkreten Probleme wurden im vergangenen Zeitraum bearbeitet (gelöst)?
Antwort: Bearbeitet wurden insbesondere Anfragen und
Beschwerden von Bürgern, Unternehmen, Behindertenverbänden, aus dem
Wahlkreisbüro von MdB Wilfried Oellers und von den Behindertenbeauftragten der
kreisangehörigen Kommunen.
Darüber hinaus
hat der Behindertenbeauftragte u. a. an der Kick-Off Veranstaltung NT Projekt
“Reisen für alle“ und dem Praxisdialog Peer Beratung der EUTB (Ergänzende
Unabhängige Teilhabeberatung) für den Kreis Heinsberg teilgenommen.
Die Akquise von
2 Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung für die Ausbildung in der Gebärdensprache
ist erfolgt; die Ausbildung konnte jedoch coronabedingt noch nicht durchgeführt
werden.
Es erfolgen
Beratung und Mithilfe bei der Umsetzung einer barrierefreien Kreisverwaltung
(u.a. Beginn der Anschaffung von elektrischen Türantrieben in den Etagen des
Kreishauses, Zugang zum Behinderten-WC im Erdgeschoss) sowie eines
barrierefreien Internetauftritts der Kreisverwaltung (u. a. Anregung zur
Anschaffung eines Brailledruckers für blinde Bürger, Anregung zur Umsetzung der
Internetseite in einfacher Sprache, Austausch mit der Stabsstelle
Digitalisierung).
4. Wie viele
Treffen/Videokonferenzen aller Behindertenbeauftragten der Kommunen im Kreis
Heinsberg haben bis jetzt stattgefunden?
Antwort: Bisher hat ein gemeinsames Treffen der
Behindertenbeauftragten im Kreis Heinsberg stattgefunden.
Das geplante
zweite gemeinsame Treffen der Behindertenbeauftragten im Kreis Heinsberg musste
coronabedingt abgesagt werden.
Das nächste
gemeinsame Treffen der Behindertenbeauftragten im Kreis Heinsberg ist in Planung
und soll erneut als Präsenzveranstaltung Ende des Jahres stattfinden.
Terminabsprachen mit dem Landrat und Herrn Bundestagsabgeordneten Wilfried
Oellers erfolgen zeitnah.
4.1 Was
waren die wichtigsten Themen?
Antwort: Bei dem bisher stattgefundenen gemeinsamen
Treffen der Behindertenbeauftragten im Kreis Heinsberg hatte zunächst einmal
das Kennenlernen und die Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten der
kreisangehörigen Kommunen Vorrang. Die ersten Kontakte mit den kommunalen
Behindertenbeauftragten sollten insbesondere dazu dienen, die jeweiligen
Zuständigkeiten und Erwartungen zu klären.
5. Haben
Kontakte/Treffen mit den Behindertenverbänden im Kreis Heinsberg stattgefunden?
5.1 Wenn ja,
mit welchen?
5.2 Welche
Problemfelder wurden besprochen?
Antwort: Hierzu wird im nichtöffentlichen Teil
berichtet.
6. Welche
anderen Kontakte und Tätigkeitsfelder haben sich für den
Behindertenbeauftragten ergeben, die bisher nicht im Blick waren (z. B. Fragen
von Unternehmen, spezielle Probleme wegen der Corona-Pandemie).
Antwort: Mitgliedschaft im Arbeitskreis der
Behindertenbeauftragten NRW.“