Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. „Tätigkeit des Behindertenbeauftragten“ vom 19.10.2021 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt in der Sitzung wie folgt aus:

 

1. Wie hoch ist derzeit der Stundenumfang des Behindertenbeauftragten?

 

Antwort: Der derzeitige Stundenumfang des Behindertenbeauftragten beträgt aufgrund einer Teilfreistellung 25 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden 50 Minuten.

Dabei verteilt sich der Stundenumfang fließend in die tägliche Arbeitszeit sowie bei der Teilnahme an den Sitzungen der Fachausschüsse des Kreises Heinsberg auch in die Abendstunden.

 

 

2. Gibt es eine Aufgabenteilung zwischen Behindertenbeauftragtem und seinem Stellvertreter?

2.1 Wenn ja, wie sieht diese Regelung aus?

2.2 Wird der Stellvertreter regelmäßig über die Aktivitäten des Behindertenbeauftragten informiert?

 

Antwort: Ja, es gibt eine klare Aufgabenverteilung zwischen dem Behindertenbeauftragten und seinem Stellvertreter.

 

Für den innerdienstlichen Bereich des Kreises Heinsberg und dessen Liegenschaften besteht die ausschließliche Zuständigkeit des Behindertenbeauftragten, Herrn Krienke. Aufgrund der ausschließlichen Zuständigkeit des Behindertenbeauftragten erfolgte insoweit keine Informationsweitergabe über die jeweiligen Aktivitäten an den stv. Behindertenbeauftragten, Herrn Pütz.

 

Entsprechend des Beschlusses des Kreisausschusses vom 09.02.2021 nehmen der Behindertenbeauftragte oder sein Stellvertreter regelmäßig an Fachausschusssitzungen teil, wenn dort beratende Angelegenheiten für Menschen mit Behinderung relevant sind. Der Behindertenbeauftragte erhält alle Einladungen und entscheidet eigenverantwortlich, ob seine Teilnahme mit beratender Stimme erfolgt.

 

Im Nachgang zum Kreisausschussbeschluss fand bei Landrat Pusch ein Gespräch mit Herrn Krienke, Herrn Pütz sowie Dezernentin Montforts statt. In diesem Gespräch bestand Einvernehmen, dass Herr Krienke die jeweiligen Einladungen sichtet, über die Notwendigkeit einer Teilnahme entscheidet und bei Verhinderung Herrn Pütz informiert. Bislang ist es nicht zur Vertretungssituation gekommen.

 

 

3. Welche konkreten Probleme wurden im vergangenen Zeitraum bearbeitet (gelöst)?

 

Antwort: Bearbeitet wurden insbesondere Anfragen und Beschwerden von Bürgern, Unternehmen, Behindertenverbänden, aus dem Wahlkreisbüro von MdB Wilfried Oellers und von den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen.

 

Darüber hinaus hat der Behindertenbeauftragte u. a. an der Kick-Off Veranstaltung NT Projekt “Reisen für alle“ und dem Praxisdialog Peer Beratung der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) für den Kreis Heinsberg teilgenommen.

 

Die Akquise von 2 Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung für die Ausbildung in der Gebärdensprache ist erfolgt; die Ausbildung konnte jedoch coronabedingt noch nicht durchgeführt werden.

 

Es erfolgen Beratung und Mithilfe bei der Umsetzung einer barrierefreien Kreisverwaltung (u.a. Beginn der Anschaffung von elektrischen Türantrieben in den Etagen des Kreishauses, Zugang zum Behinderten-WC im Erdgeschoss) sowie eines barrierefreien Internetauftritts der Kreisverwaltung (u. a. Anregung zur Anschaffung eines Brailledruckers für blinde Bürger, Anregung zur Umsetzung der Internetseite in einfacher Sprache, Austausch mit der Stabsstelle Digitalisierung).

 

 

4. Wie viele Treffen/Videokonferenzen aller Behindertenbeauftragten der Kommunen im Kreis Heinsberg haben bis jetzt stattgefunden?

 

Antwort: Bisher hat ein gemeinsames Treffen der Behindertenbeauftragten im Kreis Heinsberg stattgefunden.

 

Das geplante zweite gemeinsame Treffen der Behindertenbeauftragten im Kreis Heinsberg musste coronabedingt abgesagt werden.

 

Das nächste gemeinsame Treffen der Behindertenbeauftragten im Kreis Heinsberg ist in Planung und soll erneut als Präsenzveranstaltung Ende des Jahres stattfinden. Terminabsprachen mit dem Landrat und Herrn Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers erfolgen zeitnah.

 

 

4.1 Was waren die wichtigsten Themen?

 

Antwort: Bei dem bisher stattgefundenen gemeinsamen Treffen der Behindertenbeauftragten im Kreis Heinsberg hatte zunächst einmal das Kennenlernen und die Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen Vorrang. Die ersten Kontakte mit den kommunalen Behindertenbeauftragten sollten insbesondere dazu dienen, die jeweiligen Zuständigkeiten und Erwartungen zu klären.

 

 

5. Haben Kontakte/Treffen mit den Behindertenverbänden im Kreis Heinsberg stattgefunden?

5.1 Wenn ja, mit welchen?

5.2 Welche Problemfelder wurden besprochen?

 

Antwort: Hierzu wird im nichtöffentlichen Teil berichtet.

 

 

6. Welche anderen Kontakte und Tätigkeitsfelder haben sich für den Behindertenbeauftragten ergeben, die bisher nicht im Blick waren (z. B. Fragen von Unternehmen, spezielle Probleme wegen der Corona-Pandemie).

 

Antwort: Mitgliedschaft im Arbeitskreis der Behindertenbeauftragten NRW.“