Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der zweite Gleichstellungsplan des Kreises Heinsberg wird in der der Einladung zur Kreisausschusssitzung beigefügten Fassung beschlossen.   


Nach der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) vom 09.11.1999 hat der Kreistag am 28.09.2017 den ersten Gleichstellungsplan des Kreis Heinsberg, erstmalig für die Dauer von fünf Jahren (§ 5 LGG), beschlossen.

 

Nach Ablauf des Gleichstellungsplanes hat die Dienststelle einen Bericht über die Personal­entwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und den Gleichstellungsplan fortzuschreiben (§ 5a LGG).

 

Der Entwurf des zweiten Gleichstellungsplanes schreibt den ersten Gleichstellungsplan hinsichtlich Aufbau und Inhalt fort. Neben den statistischen Erfordernissen wurden erneut verschiedenste Handlungsfelder (z. B. Personalentwicklung, Ausbildung, Fortbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeitsklima und Verwaltungsmodernisierung) betrachtet und jeweils konkrete Maßnahmen der Verwaltung festgelegt. 

 

Ein Entwurf des zweiten Gleichstellungsplanes des Kreises Heinsberg für den Zeitraum 2021 - 2025 sowie der Bericht zum ersten Gleichstellungsplan des Kreises Heinsberg sind der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlagen beigefügt.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden der zweite Gleichstellungsplan sowie der Bericht zum ersten Gleichstellungsplan im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung zugeleitet.

 

Die Fragen und Anregungen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden in der Sitzung des Kreisausschusses von Landrat Pusch und Allg. Vertreter Schneider beantwortet.

 

Landrat Pusch bekräftigt in der Sitzung des Kreistages, dass die Gleichstellungsbeauftragte sich in einer der nächsten Sitzungen der Politik vorstellen wird.

 

Die AfD-Fraktion sieht die gesetzlichen Regelungen in puncto Gleichstellung kritisch und erklärt Enthaltung zum Beschlussvorschlag, da ihres Erachtens nach zu viele Missverständnisse im vorliegenden Gleichstellungsplan seien, der Plan nicht gendergerecht sei und kein erstrebenswertes Ziel verfolge.