Sitzung: 03.09.2014 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Vorlage: 0460/2014
Ausschussvorsitzender Reyans schlägt vor, die Antwort auf die der Einladung beigefügten Anfrage vom 05.08.2014 nicht in der Sitzung zu verlesen, sondern der Niederschrift beizufügen. Dem folgt der Ausschuss einvernehmlich.
Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:
Zu Vorlage Nr. 0460/2014: Anfrage
der Fraktion „DIE LINKE“ zum Angebot an behinderten- uns seniorengerechten
Wohnungen im Kreis Heinsberg
Besteht im Kreis
Heinsberg ein adäquates Angebot an behinderten- und seniorengerechten
Wohnungen?
Diese
Frage kann derzeit nicht schlüssig beantwortet werden, da dem Kreis für eine
entsprechende quantitative oder auch qualitative Einschätzung das hierfür
erforderliche belastbare Zahlenmaterial - sowohl zu dem spezifischen
Wohnungsbestand als auch zur diesbezüglichen Nachfragesituation – noch nicht
vorliegt.
Wohnraumversorgung
ist eine originäre Aufgabenstellung der Kommune im Rahmen der dieser nach
Artikel 28 GG obliegenden
Daseinsvorsorge. Der Kreis ist im Rahmen des Tätigkeitsspektrums der
Stabsstelle Demografischer Wandel und
Sozialplanung dabei, unter anderem auch Grundlagen für eine systematische
Sozialberichterstattung zum Themenfeld Wohnen im Sinne eines Wohnungsmonitors
zu erarbeiten. Die hierüber gewonnenen Erkenntnisse sollen den kreisangehörigen
Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um insbesondere den aus dem demografischen
Wandel als auch dem stattfindenden Ambulantisierungsprozeß in der
Eingliederungshilfe resultierenden Bedarfsnachfragen zeitnah nachkommen zu
können. Über diese Ergebnisse hinaus, soll damit ebenfalls eine Ausgangsbasis
zur Weiterentwicklung der 59 im Kreisgebiet gebildeten Quartiere geschaffen werden, um eine
bedarfsorientierte Anpassung des
Wohnungsangebotes in der Quartiersentwicklung vornehmen zu können.
Bei der
vorzunehmenden Analyse muss berücksichtigt werden, dass Wohnungsmärkte aus
getrennten Teilmärkten bestehen: innerhalb einzelner Regionen, Städte,
Quartiere, aber auch sozial und räumlich ausdifferenziert. Die Gründe hierfür
sind vielfältig: Zunahme von Zwei- und Einpersonenhaushalten sowie
Alleinerziehender, mehr allein lebende ältere Menschen, Alterung der Bewohner
und Anforderungen an Barrierefreiheit bzw. Behinderten-gerechtigkeit,
Haushalte, in denen sich durch unterschiedliche Arbeits- oder Ausbildungsorte
eine "Multilokalität" des Lebens und damit der Wohnstandorte ergibt,
sowie die verstärkte Nutzung von Wohnungen als Arbeitsplätze ("Home
Office").
Bei
einer erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens ist es denkbar und
anstrebenswert, diesen Ansatz zu einem
Bestandteil einer integrierten Sozialberichterstattung werden zu lassen. Derzeit
liegen an Daten vor:
o
Wohnungsmarktreport 2014 der LEG NRW
o
Selektive Datensammlung aus der Berichterstattung
der Lokalzeitungen im Kreis Heinsberg
o
Sozialmonitoring: Demografische Daten werden in
absehbarer Zeit quartiersscharf vorliegen; die Datenakquise zum Thema Wohnen
werden erst in einem nächsten Schritt mit den kreisangehörigen Kommunen
abgestimmt werden können
Um
weitere Aufschlüsse zur Wohnsituation von Bürgerinnen und Bürgern im Kreis
Heinsberg zu erhalten, hat der Kreis zwischenzeitlich eine abgeschottete
Statistikstelle eingerichtet. Hierdurch wurden die datenschutzrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen, um Zugriff auf detailliertere Ergebnisse der
Gebäude- und Wohnungszählung im Kreis Heinsberg im Rahmen des Zensus 2011 zu
erhalten. Welche Erkenntnisse hierüber im Zusammenhang mit den aufgeworfenen
Fragestellungen gewonnen werden können, kann erst nach Zugang und Aufarbeitung
des Datenmaterials beurteilt werden.
Des
Weiteren befindet sich die Kreisverwaltung in den Vorbereitungen zur
Durchführung einer Veranstaltungsreihe, die den Arbeitstitel „Demografiefeste
Wohnraumversorgung im Kreis Heinsberg“ trägt. In den verwaltungsinternen
Vorüberlegungen hierzu wurde festgehalten, dass mehrere themenzentrierte
Workshops stattfinden sollen, die unterschiedliche Lebenslagen von
Bevölkerungsgruppen unter dem Fokus Wohnen beleuchten. Die daraus
resultierenden Arbeitsergebnisse sollen in einer Impulsveranstaltung
vorgestellt werden. Ferner ist daran gedacht, dass zu dieser Veranstaltung
hochkarätige Sachverständige als Referenten eingeladen werden, um auf der
Grundlage der Ergebnisse der Workshops die Weiterentwicklung des hiesigen
Wohnungsmarktes mit Vertretern aus Politik, Investoren, Wohnungswirtschaft,
Finanzwirtschaft, Wohlfahrtsträgern, Kirche, Selbsthilfe-gruppen etc. zu
diskutieren, um hierüber Impulse für die kommunale Wohnraumversorgung zu
erzeugen.
Wie viele
entsprechende Wohnungen stehen im Kreis Heinsberg zu welchem Preis und in
welcher Größe zur Verfügung?
Wie
zuvor erwähnt, kann zur Beantwortung der Frage derzeit auf kein differenziertes
Datenmaterial zurückgegriffen werden, welches die angesprochene spezifische
Wohnungsanforderung vollständig abbildet. Von der Verwaltung wird seit Mitte
2006 das kreisweit existierende Angebot von Altenwohnungen mit Serviceangeboten
festgehalten. Dieser Wohnungsbestand wurde seinerzeit mit 677 Wohneinheiten
beziffert und umfasste Ende 2013 den Bestand an 1.378 Wohnungen. Eine
entsprechende Aufstellung liegt Ihnen als Tischvorlage vor.
Welchen Bedarf an
behinderten- und seniorengerechten Wohnungen gibt es im Kreis Heinsberg?
Ein
konkreter Bedarf kann nicht benannt werden, da hierfür, wie bereits an anderer
Stelle dargestellt, die Ermittlungsinstrumente noch nicht vorliegen.
Wird dieser Bedarf
durch die vorhandenen Wohnungen gedeckt?
Hierzu
liegen der Verwaltung keine konkreten Erkenntnisse vor. Es gibt jedoch
vereinzelte Rückmeldungen seitens der Trägerunabhängigen Beratungsstelle des
Kreises, der Krankenhaussozialarbeit und der lokalen Teilhabekreise, dass es
zumindest temporär zu Engpässen bei der Versorgung mit adäquatem Wohnraum für
pflegebedürftige bzw. behinderte Bürgerinnen und Bürger kommt.
Sind weitere
Baumaßnahmen geplant, um den zu erwartenden Bedarf zu decken?
Seit
Beginn des Jahres 2014 wurden von Investoren in der örtlichen Presse
Wohnungsbauvorhaben in der Größenordnung von 170 senioren- bzw.
behindertengerechten Wohneinheiten vorgestellt. Die Fertigstellungen sind für
das Jahr 2015 vorgesehen.
Laut
Auskunft des Amtes für Bauen und Wohnen vom 12.08.2014 liegen derzeit keine
Förderanträge zur seniorengerechten Wohnraumschaffung vor.