Ausschussvorsitzender Reyans schlägt vor, die Antwort auf die der Einladung beigefügten Anfrage vom 05.08.2014 nicht in der Sitzung zu verlesen, sondern der Niederschrift beizufügen. Dem folgt der Ausschuss einvernehmlich.

Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:

Zu Vorlage Nr. 0460/2014: Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ zum Angebot an behinderten- uns seniorengerechten Wohnungen im Kreis Heinsberg

 

Besteht im Kreis Heinsberg ein adäquates Angebot an behinderten- und seniorengerechten Wohnungen?

Diese Frage kann derzeit nicht schlüssig beantwortet werden, da dem Kreis für eine entsprechende quantitative oder auch qualitative Einschätzung das hierfür erforderliche belastbare Zahlenmaterial - sowohl zu dem spezifischen Wohnungsbestand als auch zur diesbezüglichen Nachfragesituation – noch nicht vorliegt.

Wohnraumversorgung ist eine originäre Aufgabenstellung der Kommune im Rahmen der dieser nach Artikel 28 GG  obliegenden Daseinsvorsorge. Der Kreis ist im Rahmen des Tätigkeitsspektrums der Stabsstelle Demografischer  Wandel und Sozialplanung dabei, unter anderem auch Grundlagen für eine systematische Sozialberichterstattung zum Themenfeld Wohnen im Sinne eines Wohnungsmonitors zu erarbeiten. Die hierüber gewonnenen Erkenntnisse sollen den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um insbesondere den aus dem demografischen Wandel als auch dem stattfindenden Ambulantisierungsprozeß in der Eingliederungshilfe resultierenden Bedarfsnachfragen zeitnah nachkommen zu können. Über diese Ergebnisse hinaus, soll damit ebenfalls eine Ausgangsbasis zur Weiterentwicklung der 59 im Kreisgebiet gebildeten Quartiere  geschaffen werden, um eine bedarfsorientierte  Anpassung des Wohnungsangebotes in der Quartiersentwicklung vornehmen zu können.

Bei der vorzunehmenden Analyse muss berücksichtigt werden, dass Wohnungsmärkte aus getrennten Teilmärkten bestehen: innerhalb einzelner Regionen, Städte, Quartiere, aber auch sozial und räumlich ausdifferenziert. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zunahme von Zwei- und Einpersonenhaushalten sowie Alleinerziehender, mehr allein lebende ältere Menschen, Alterung der Bewohner und Anforderungen an Barrierefreiheit bzw. Behinderten-gerechtigkeit, Haushalte, in denen sich durch unterschiedliche Arbeits- oder Ausbildungsorte eine "Multilokalität" des Lebens und damit der Wohnstandorte ergibt, sowie die verstärkte Nutzung von Wohnungen als Arbeitsplätze ("Home Office").

Bei einer erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens ist es denkbar und anstrebenswert,  diesen Ansatz zu einem Bestandteil einer integrierten Sozialberichterstattung werden zu lassen. Derzeit liegen an Daten vor:

o   Wohnungsmarktreport 2014 der LEG NRW

o   Selektive Datensammlung aus der Berichterstattung der Lokalzeitungen im Kreis Heinsberg

o   Sozialmonitoring: Demografische Daten werden in absehbarer Zeit quartiersscharf vorliegen; die Datenakquise zum Thema Wohnen werden erst in einem nächsten Schritt mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt werden können

 

Um weitere Aufschlüsse zur Wohnsituation von Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Heinsberg zu erhalten, hat der Kreis zwischenzeitlich eine abgeschottete Statistikstelle eingerichtet. Hierdurch wurden die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Zugriff auf detailliertere Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung im Kreis Heinsberg im Rahmen des Zensus 2011 zu erhalten. Welche Erkenntnisse hierüber im Zusammenhang mit den aufgeworfenen Fragestellungen gewonnen werden können, kann erst nach Zugang und Aufarbeitung des Datenmaterials  beurteilt werden.

Des Weiteren befindet sich die Kreisverwaltung in den Vorbereitungen zur Durchführung einer Veranstaltungsreihe, die den Arbeitstitel „Demografiefeste Wohnraumversorgung im Kreis Heinsberg“ trägt. In den verwaltungsinternen Vorüberlegungen hierzu wurde festgehalten, dass mehrere themenzentrierte Workshops stattfinden sollen, die unterschiedliche Lebenslagen von Bevölkerungsgruppen unter dem Fokus Wohnen beleuchten. Die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse sollen in einer Impulsveranstaltung vorgestellt werden. Ferner ist daran gedacht, dass zu dieser Veranstaltung hochkarätige Sachverständige als Referenten eingeladen werden, um auf der Grundlage der Ergebnisse der Workshops die Weiterentwicklung des hiesigen Wohnungsmarktes mit Vertretern aus Politik, Investoren, Wohnungswirtschaft, Finanzwirtschaft, Wohlfahrtsträgern, Kirche, Selbsthilfe-gruppen etc. zu diskutieren, um hierüber Impulse für die kommunale Wohnraumversorgung zu erzeugen.

Wie viele entsprechende Wohnungen stehen im Kreis Heinsberg zu welchem Preis und in welcher Größe zur Verfügung?

Wie zuvor erwähnt, kann zur Beantwortung der Frage derzeit auf kein differenziertes Datenmaterial zurückgegriffen werden, welches die angesprochene spezifische Wohnungsanforderung vollständig abbildet. Von der Verwaltung wird seit Mitte 2006 das kreisweit existierende Angebot von Altenwohnungen mit Serviceangeboten festgehalten. Dieser Wohnungsbestand wurde seinerzeit mit 677 Wohneinheiten beziffert und umfasste Ende 2013 den Bestand an 1.378 Wohnungen. Eine entsprechende Aufstellung liegt Ihnen als Tischvorlage vor.

Welchen Bedarf an behinderten- und seniorengerechten Wohnungen gibt es im Kreis Heinsberg?

Ein konkreter Bedarf kann nicht benannt werden, da hierfür, wie bereits an anderer Stelle dargestellt, die Ermittlungsinstrumente noch nicht vorliegen.

Wird dieser Bedarf durch die vorhandenen Wohnungen gedeckt?

Hierzu liegen der Verwaltung keine konkreten Erkenntnisse vor. Es gibt jedoch vereinzelte Rückmeldungen seitens der Trägerunabhängigen Beratungsstelle des Kreises, der Krankenhaussozialarbeit und der lokalen Teilhabekreise, dass es zumindest temporär zu Engpässen bei der Versorgung mit adäquatem Wohnraum für pflegebedürftige bzw. behinderte Bürgerinnen und Bürger kommt.

 

Sind weitere Baumaßnahmen geplant, um den zu erwartenden Bedarf zu decken?

Seit Beginn des Jahres 2014 wurden von Investoren in der örtlichen Presse Wohnungsbauvorhaben in der Größenordnung von 170 senioren- bzw. behindertengerechten Wohneinheiten vorgestellt. Die Fertigstellungen sind für das Jahr 2015 vorgesehen.

Laut Auskunft des Amtes für Bauen und Wohnen vom 12.08.2014 liegen derzeit keine Förderanträge zur seniorengerechten Wohnraumschaffung vor.