Sitzung: 25.11.2021 Schulausschuss
Aufgrund der durch das Coronavirus bedingten Krisenlage und Einschränkungen wird auf die Berichterstattung der Verwaltung in der Sitzung verzichtet und der Bericht, der als Tischvorlage ausgelegt wurde, der Niederschrift beigefügt.
Fehlender Oberstufenjahrgang an Gymnasien in den
Schuljahren 2023/2024 bis 2025/2026
Mit Schreiben vom 27.10.2021 sowie 05.11.2021 informiert die Bezirksregierung Köln, dass es aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 zu einem fehlenden Oberstufenjahrgang kommen wird, in dem Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus anderen Schulformen und Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten G8-Jahrgangs beschult werden können.
Das Ministerium für Schule und Bildung des
Landes Nordrhein-Westfalen hat dazu ausweislich der Schreiben der Bezirksregierung
folgendes Vorgehen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt:
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Pro
Kreis oder kreisfreier Stadt wird an mindestens einem Gymnasium eine
aufsteigende Jahrgangsstufe EPh („Einführungsphase“) aus Seiteneinsteigerinnen
und Seiteneinsteigern sowie Wiederholerinnen und Wiederholern des letzten
G8-Jahrgangs gebildet.
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Bei
rund 8.000 Schülerinnen und Schülern sowie 53 Kreisen und kreisfreien Städten
mit je einem Gymnasium mit zusätzlich eingerichteter Jahrgangsstufe ergebe sich
eine durchschnittliche Jahrgangsstufengröße von ca. 150 Schülerinnen und
Schülern.
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Als
relevante Auswahlkriterien sollen räumliche und personelle Ressourcen, das
fachliche Angebot (insbesondere Fremdsprachen) sowie eine gute regionale
Erreichbarkeit herangezogen werden.
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Bis
zum Dezember 2021 soll eine Auswahlentscheidung durch die Schulträger im
Einvernehmen mit der oberen Schulaufsicht getroffen werden.
Die Schulträger waren gehalten, ihren mit den
Schulleitungen abgestimmten Vorschlag bis zum 15.11.2021 an die Bezirksregierung
zu schicken.
Die Angelegenheit wurde am 11.11.2021 in der 14.
Sitzung des „Runden Tisches“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung mit den
kommunalen Schulträgern im Kreis Heinsberg erörtert.
Gleich mehrere Schulträger aus dem Kreis haben
in Abstimmung mit den Schulleitungen der in ihrer Trägerschaft stehenden
Gymnasien ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die zusätzliche
Jahrgangsstufe als Bündelungsgymnasium aufzunehmen. Unter dem Gesichtspunkt der
Erreichbarkeit wird seitens der kommunalen Schulträger das Kreisgymnasium wegen
seiner zentralen Lage im Kreisgebiet als Bündelungsgymnasium präferiert.
Wegen noch offener schulfachlicher Fragen der Schulleitung, insbesondere auch hinsichtlich einer zusätzlichen Personalausstattung der betreffenden Schulen, wurde die Bezirksregierung in Abstimmung mit den übrigen kommunalen Schulträgern durch den Schulträger Kreis Heinsberg um weitere Informationen gebeten und darauf hingewiesen, dass vor diesem Hintergrund einstweilen keine Meldung aus dem Kreis Heinsberg erfolgen wird. Eine Antwort der Bezirksregierung steht noch aus. Über das Ergebnis der interkommunalen Abstimmung sowie den Fortgang der Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung des Schulausschusses berichtet.