Aufgrund der durch das Coronavirus bedingten Krisenlage und Einschränkungen wird auf die Berichterstattung der Verwaltung in der Sitzung verzichtet und der Bericht, der als Tischvorlage ausgelegt wurde, der Niederschrift beigefügt.

 

Fehlender Oberstufenjahrgang an Gymnasien in den Schuljahren 2023/2024 bis 2025/2026

 

Mit Schreiben vom 27.10.2021 sowie 05.11.2021 informiert die Bezirksregierung Köln, dass es aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 zu einem fehlenden Oberstufenjahrgang kommen wird, in dem Seiten­einsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus anderen Schulformen und Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten G8-Jahrgangs beschult werden können.

 

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dazu ausweislich der Schreiben der Bezirksregierung folgendes Vorgehen mit den kommunalen Spitzen­verbänden abgestimmt:

 

-          Pro Kreis oder kreisfreier Stadt wird an mindestens einem Gymnasium eine aufsteigende Jahrgangsstufe EPh („Einführungsphase“) aus Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie Wiederholerinnen und Wiederholern des letzten G8-Jahrgangs gebildet.

 

-          Bei rund 8.000 Schülerinnen und Schülern sowie 53 Kreisen und kreisfreien Städten mit je einem Gymnasium mit zusätzlich eingerichteter Jahrgangsstufe ergebe sich eine durchschnittliche Jahrgangsstufengröße von ca. 150 Schülerinnen und Schülern.

 

-          Als relevante Auswahlkriterien sollen räumliche und personelle Ressourcen, das fachliche Angebot (insbesondere Fremdsprachen) sowie eine gute regionale Erreichbarkeit herangezogen werden.

 

-          Bis zum Dezember 2021 soll eine Auswahlentscheidung durch die Schulträger im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsicht getroffen werden.

 

Die Schulträger waren gehalten, ihren mit den Schulleitungen abgestimmten Vorschlag bis zum 15.11.2021 an die Bezirksregierung zu schicken.

 

Die Angelegenheit wurde am 11.11.2021 in der 14. Sitzung des „Runden Tisches“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung mit den kommunalen Schulträgern im Kreis Heinsberg erörtert.

 

Gleich mehrere Schulträger aus dem Kreis haben in Abstimmung mit den Schulleitungen der in ihrer Trägerschaft stehenden Gymnasien ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die zusätzliche Jahrgangsstufe als Bündelungsgymnasium aufzunehmen. Unter dem Gesichtspunkt der Erreichbarkeit wird seitens der kommunalen Schulträger das Kreisgymnasium wegen seiner zentralen Lage im Kreisgebiet als Bündelungsgymnasium präferiert.

 

 

Wegen noch offener schulfachlicher Fragen der Schulleitung, insbesondere auch hinsichtlich einer zusätzlichen Personalausstattung der betreffenden Schulen, wurde die Bezirksregierung in Abstimmung mit den übrigen kommunalen Schulträgern durch den Schulträger Kreis Heinsberg um weitere Informationen gebeten und darauf hingewiesen, dass vor diesem Hintergrund einstweilen keine Meldung aus dem Kreis Heinsberg erfolgen wird. Eine Antwort der Bezirksregierung steht noch aus. Über das Ergebnis der interkommunalen Abstimmung sowie den Fortgang der Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung des Schulausschusses berichtet.