Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag: 

 

Die Kernbesetzung des Unterausschusses zur proaktiven Begleitung der Sicherung der medizinischen Versorgung im Kreis Heinsberg besteht aus je einem Mitglied/stellvertretenden Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen und dem Gesundheitsamt. Die KV Nordrhein sowie die Ärztekammer Nordrhein werden gebeten, ebenfalls je ein Mitglied für die Kernbesetzung zu benennen. Über die Hinzuziehung weiterer Mitglieder entscheidet der Unterausschuss je nach Bedarf und Thema. 


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 beschlossen, dass der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen einen festen Unterausschuss unter Beteiligung verschiedener Interessengruppen einrichtet, der die Sicherung der medizinischen Versorgung im Kreis Heinsberg proaktiv begleitet. Die Zusammensetzung dieses Unterausschusses kann je nach Thema und Bedarf erweitert werden.

 

Über die Kernbesetzung dieses Unterausschusses ist zu beraten und beschließen. Um die Arbeitsfähigkeit des Unterausschusses zu gewährleisten wird vorgeschlagen, dass je ein Mitglied/stellvertretendes Mitglied pro Fraktion sowie das Gesundheitsamt dem Unterausschuss dauerhaft angehören. Außerdem sollten die KV Nordrhein sowie die Ärztekammer Nordrhein gebeten werden, je ein Mitglied für die Kernbesetzung zu benennen. Über die Hinzuziehung weiterer Beteiligter, bspw. Vertreter der Krankenhäuser, des Rettungsdienstes, der Krankenkassen, der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister etc. entscheidet der Unterausschuss. nach Bedarf.

 

Zu einer ersten Sitzung des Unterausschusses wird die Verwaltung nach Benennung der Mitglieder und abhängig von der pandemischen Situation voraussichtlich im ersten Quartal 2022 einladen.