Sitzung: 30.11.2021 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0243/2021
Ausschussvorsitzender Dr. Kehren schlägt vor, den Bericht sowie die Anlage dazu nicht in der Sitzung vortragen zu lassen, sondern nach der Sitzung per E-Mail zur Verfügung zu stellen und der Niederschrift beizufügen. Dem stimmen die Ausschussmitglieder einvernehmlich zu.
Der
Bericht lautet wie folgt:
„Mit dem
Beschluss des Kreistages vom 08.09.2020 (TOP 21, Vorlage 0135/2020) wurde die
Verwaltung beauftragt, entsprechend § 16a SGB II und §§ 10, 11 Abs. 5 SGB XII
mit dem SKFM e. V. Region Heinsberg als alleinigem Träger eine Leistungs-,
Vergütungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung entsprechend §§ 75 ff. SGB XII
zum Betrieb einer „Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrung“ für die
Dauer der Förderung durch das Land zu schließen. Der der Vereinbarung
zugrundeliegende Personalumfang sollte sich dabei an den Vorgaben der Förderung
durch das Land orientieren und ist nach dem möglichen Auslaufen der Förderung
der tatsächlichen Bedarfssituation im Kreis Heinsberg anzupassen.
Die
Vereinbarung wurde entsprechend des v. g. Beschlusses mit Wirkung vom 01.10.2020
geschlossen.
Die
beigefügte statistische Auswertung der Inanspruchnahme der
Frauenberatungsstelle des SKFM stellt die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021
erfolgten Einzelberatungen dar und gibt Auskunft über deren Häufigkeit, Dauer,
Alter, Herkunft, Staatsangehörigkeit, beruflichen und familiären Hintergrund
sowie über die Art der erlebten Gewalterfahrung.
Die Verwaltung wird über den Fortgang der Frequentierung der Frauenberatungsstelle berichten.“