Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschussvorsitzender Dr. Kehren schlägt vor, den Bericht sowie die Anlage dazu nicht in der Sitzung vortragen zu lassen, sondern nach der Sitzung per E-Mail zur Verfügung zu stellen und der Niederschrift beizufügen. Dem stimmen die Ausschussmitglieder einvernehmlich zu.

 

Der Bericht lautet wie folgt:

 

„Mit dem Beschluss des Kreistages vom 08.09.2020 (TOP 21, Vorlage 0135/2020) wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechend § 16a SGB II und §§ 10, 11 Abs. 5 SGB XII mit dem SKFM e. V. Region Heinsberg als alleinigem Träger eine Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung entsprechend §§ 75 ff. SGB XII zum Betrieb einer „Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrung“ für die Dauer der Förderung durch das Land zu schließen. Der der Vereinbarung zugrundeliegende Personalumfang sollte sich dabei an den Vorgaben der Förderung durch das Land orientieren und ist nach dem möglichen Auslaufen der Förderung der tatsächlichen Bedarfssituation im Kreis Heinsberg anzupassen.

 

Die Vereinbarung wurde entsprechend des v. g. Beschlusses mit Wirkung vom 01.10.2020 geschlossen.

 

Die beigefügte statistische Auswertung der Inanspruchnahme der Frauenberatungsstelle des SKFM stellt die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 erfolgten Einzelberatungen dar und gibt Auskunft über deren Häufigkeit, Dauer, Alter, Herkunft, Staatsangehörigkeit, beruflichen und familiären Hintergrund sowie über die Art der erlebten Gewalterfahrung.

 

Die Verwaltung wird über den Fortgang der Frequentierung der Frauenberatungsstelle berichten.“