Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschussvorsitzender Dr. Kehren schlägt vor, den Bericht nicht in der Sitzung vortragen zu lassen, sondern nach der Sitzung per E-Mail zur Verfügung zu stellen und der Niederschrift beizufügen. Dem stimmen die Ausschussmitglieder einvernehmlich zu.

 

Der Bericht lautet wie folgt:

 

„In mehreren Sitzungen des damaligen Ausschusses für Gesundheit und Soziales in 2018 und 2019 beantwortete die Verwaltung kritische Anfragen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Am Rande der Sitzung des Ausschusses am 04.09.2019 wurde die Idee entwickelt, im gemeinsamen Gespräch mit einzelnen Schulleiter*innen, Vertreter*innen der Lehrerschaft, Schulsozialarbeiter*innen, Vertreter*innen der Kreistagsfraktionen, der Sozialdezernentin und Mitarbeitern des Amtes für Soziales Verbesserungspotentiale zu erkennen und Vereinfachungsmöglichkeiten zu entwickeln.

 

In einem ersten Gespräch am 28.11.2019 wurden jeweils die Abläufe in den Kindergärten/Schulen und in der Verwaltung erläutert. Ergebnis dieses Gesprächs war unter anderem das Schreiben vom 16.01.2020 an alle Kindergärten und Schulen im Kreis Heinsberg mit Hinweisen zur Verminderung des Formular- und Verwaltungsaufwands.

 

 Die für den 03.03. und 18.11.2020 vorgesehenen Anschlussgespräche mussten Corona-bedingt abgesagt werden.

 

Erst am 15.09.2021 konnte das vorerst letzte Gespräch in dieser Runde stattfinden. Aufgrund dieses Gesprächs wird derzeit die Möglichkeit von gemeinsamen Informationsveranstaltungen von Jobcenter Kreis Heinsberg und dem Amt für Soziales für Schulen und Kindergärten geprüft. Außerdem ist beabsichtigt, den Verantwortlichen in den Schulen und Kindergärten regelmäßig per E-Mail die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets nahezubringen und sie über wichtige Änderungen zu informieren. Ziel ist es, auch die neuen Kolleg*innen vor Ort zu informieren und kontinuierlich an dieses Instrument „Bildung und Teilhabe“ zu erinnern.

 

Die aktuellen Zahlen der Inanspruchnahme (Bewilligungen) stellen sich wie folgt dar:

 

2018      Jobcenter                           3.915

                Kreis                                     5.250

                Gesamt                9.165

2019      Jobcenter                           3.737

                Kreis                                     4.340

                Gesamt                8.077

2020      Jobcenter                           3.382

                Kreis                                     5.167

                Gesamt                8.549“