Sitzung: 03.09.2014 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0465/2014
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Erbringung von
Dienstleistungen zur Förderung der Selbsthilfe und zur Förderung des
freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements durch die Arbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
wird zugestimmt.
Träger
des in der Stadt Heinsberg ansässigen Selbsthilfe- und Freiwilligenzentrums im
Kreis Heinsberg (SFZ) ist die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
im Kreis Heinsberg (AG FW), in der sich die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Heinsberg e.V., der Caritasverband für die Region Heinsberg e.V., der Deutsche
Paritätische Wohlfahrtsverband/Landesverband NRW e.V./Kreisgruppe Heinsberg,
das Deutsche Rote Kreuz/Kreisverband Heinsberg e.V. und das Diakonische Werk
des Kirchenkreises Jülich zusammengeschlossen haben. Mit Schreiben vom 2. Juli
2014 beantragt die AG FW einen kommunalen Zuschuss des Kreises Heinsberg zur
Förderung der durch das SFZ im Kreis Heinsberg organisierten Selbsthilfe- und
Freiwilligenarbeit in Höhe von jährlich 40.000 € (jeweils 20.000,00 € für den
Fachbereiche der Selbsthilfe und den Fachbereich der Freiwilligenarbeit). Eine
Ablichtung des v. g. Schreibens der Arbeitsgemeinschaft ist der Einladung zur
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales als Anlage beigefügt .
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, fördert der Kreis
Heinsberg die Selbsthilfe wie auch die Freiwilligenarbeit bereits seit vielen
Jahren kontinuierlich mit großem Erfolg. Der Ausschuss für Gesundheit und
Soziales hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 08.06.2010 mit der Förderung
des SFZ befasst und dem Kreisausschuss und dem Kreistag durch einstimmigen
Beschluss empfohlen, mit der AG FW einen bis zum 31.12.2014 befristeten
öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf den
Gebieten der Selbsthilfe und der Freiwilligenarbeit einerseits und die
Gewährung eines pauschalen Zuschusses des Kreises Heinsberg i. H. v. jährlich
40.000,00 € andererseits abzuschließen. Dieser Empfehlung sind der
Kreisausschuss am 22.06.2010 und der Kreistag am 29.06.2010 ihrerseits jeweils durch
einstimmige Beschlussfassung gefolgt, so dass der öffentlich-rechtliche Vertrag
schließlich mit Datum vom 2. August 2010 abgeschlossen wurde.
Das SFZ ist Mitglied der „Deutschen
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.“. Die Organisation des SFZ gliedert
sich in die beiden Bereiche der „Selbsthilfe“ und der „Freiwilligenarbeit“. Der
Fachbereich „Selbsthilfe“ arbeitet als professionelle Selbsthilfekontakt- und
Koordinierungsstelle und bietet dabei folgende Leistungen an:
· generelle Informationen zu Fragen der
Selbsthilfe und zu bestehenden Selbsthilfegruppen,
· Hilfen bei der Neugründung von
Selbsthilfegruppen,
· die Beratung zu Fragen alternativer
Hilfsmöglichkeiten,
· Kontaktvermittlung zu Selbsthilfegruppen und
zu Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.
Die Aktivitäten der in der Selbsthilfe vom SFZ
betreuten Gruppen richten sich vorrangig auf die gemeinsame Bewältigung von
Krankheiten bzw. psychischen Problemen, von denen Personen direkt oder auch als
Angehörige indirekt betroffen sind. Grundsätzlich unterliegt die Bildung wie
auch die Auflösung von Selbsthilfegruppen im Laufe der Zeit immer einem Wandel;
einen Überblick über die derzeit mehr als 60 im Kreis Heinsberg existierenden
Selbsthilfegruppen bietet der Internetauftritt des SFZ unter www.sfz-heinsberg.de.
Ein hohes Maß an Sensibilität im Umgang miteinander in der Gruppe und absolute
Verschwiegenheit gelten als selbstverständliche Voraussetzung. Zu den
Verhaltensmaßregeln gibt das SFZ den Gruppen einen Leitfaden an die Hand.
Der Fachbereich „Freiwilligenarbeit“ informiert und
berät ehrenamtsuchende Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres konkret
angebotenen bürgerschaftliches Engagements über mögliche Tätigkeitsfelder,
vermittelt freiwillige Hilfe und begleitet konkrete Projektarbeit. Nicht
zuletzt im Rahmen der Umsetzung der im November 2008 gemeinsam von Gesundheits-
und Pflegekonferenz verabschiedeten „Handlungsempfehlungen zur
Gesundheitsförderung und zur Sicherung der gesundheitlichen und sozialen
Versorgung der älter werdenden Bevölkerung im Kreis Heinsberg“ kommt dem
Fachbereich Freiwilligenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Einer der
angestrebten Generalziele der beschlossenen Handlungsempfehlungen ist es, die
Möglichkeiten des gesellschaftlichen und sozialen Engagements für Senioren im
Kreis Heinsberg zu aktivieren und den Bereich der Behinderten- und
Seniorenhilfe auszubauen. Über dementsprechende Öffentlichkeitsarbeit werden
die vom SFZ angebotenen Leistungen kommuniziert.
Nach den im „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
des Landes NRW“ (ÖGDG) normierten Verpflichtungen arbeitet der öffentlichen
Gesundheitsdienstes im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung u.a. mit den zur
Förderung des gesundheitlichen Versorgung etablierten Selbsthilfegruppen
zusammen; er soll dabei die Arbeit der im Gesundheitsbereich tätigen freien
Selbsthilfegruppen in ihrer Zielsetzung und Aufgabenerfüllung fördern (§§ 3 und
7 Abs. 3 ÖGDG). Darüber hinaus wird im Leitbild des Kreises Heinsberg unter
Punkt 3.11 angesichts gesellschaftlicher Aufgaben der Zukunft und vor dem
Hintergrund einer mit dem demographischen Wandel einhergehenden Alterung der
Bevölkerung einer Standort-Stärkung durch bürgerschaftliches Engagement,
insbesondere aus der Bevölkerungsgruppe der sog. „jungen Alten“, und einer
dementsprechenden Förderung besondere Bedeutung als Leitziel beigemessen.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch darauf, dass die
Selbsthilfearbeit des SFZ vom
Land NRW als förderfähig eingestuft ist und sowohl Mittel aus dem
Landeshaushalt als auch Mittel der Krankenkassen NRW erhält.
Aus Sicht der Verwaltung ist das SFZ eine Bereicherung
für die gesundheitliche und soziale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im
Kreis Heinsberg und trägt in wesentlichem Maße zur Erfüllung der aufgeführten,
nach dem ÖGDG der unteren Gesundheitsbehörde zugewiesenen Aufgaben wie auch der
beschriebenen, im Leitbild des Kreises Heinsberg verankerten Ziele bei.
Die Dienste des SFZ sollten daher nach Art und Höhe
entsprechend dem von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im
Kreis Heinsberg vorliegenden Antrag gefördert werden.
Um dem Träger eine größere Planungssicherheit geben zu
können, sieht der der Einladung als Anlage beigefügte Vertragsentwurf – unabhängig
von der Dauer der Wahlperiode des derzeitigen Kreistages – eine Förderung für
die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 vor. Des Weiteren wird vorgeschlagen,
die Modalitäten im Vergleich zu dem bis 31.12.2014 geltenden Vertrag
dahingehend zu ändern, dass der Vertrag sich um jeweils drei Jahre verlängert,
sofern er nicht unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Ende der
jeweiligen Geltungsdauer durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.