Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.686.626,76 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.  


Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2020 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.686.626,76 € aus. In der Haushaltsplanung 2020 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 5.875.000,00 € ausgewiesen, so dass sich eine Verbesserung in Höhe von 8.561.626,76 € ergibt. Somit ist der Haushalt im Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß § 56a Satz 2 KrO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses des Kreises aufweist. Demnach gilt folgende Berechnung:

 

Eigenkapital zum 31.12.2020

 74.279.243,64 €

   davon: Allgemeine Rücklage

 44.288.607,86 €

   davon: Ausgleichsrücklage

 27.304.009,02 €

   davon: Jahresüberschuss

 2.686.626,76 €

3 % der Bilanzsumme des Kreises Heinsberg i.H.v. 435.278.633,40 €

13.058.359,00 €

Jahresüberschuss 2020

2.686.626,76 €

   davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage

 2.686.626,76 €

   davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage

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neue Ausgleichsrücklage zum 01.01.2021

 29.990.635,78 €

neue Allgemeine Rücklage zum 01.01.2021

 44.288.607,86 €

Eigenkapital zum 01.01.2021

74.279.243,64 €