Sitzung: 07.12.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0231/2021
Beschlussvorschlag:
Die
Schulsozialarbeit an den Standorten der Jakob-Muth-Schule in Gangelt und
Oberbruch wird um insgesamt 1,5 Vollzeitäquivalente ausgebaut.
Die
Jakob-Muth-Schule ist eine Förderschule in Trägerschaft des Kreises Heinsberg mit
Hauptstandort in Gangelt (ehemals Mercator-Schule) sowie Nebenstandort in
Oberbruch (früher Don-Bosco-Schule). Es werden Schülerinnen und Schüler mit den
Schwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache gefördert.
Die Jakob-Muth-Schule ist die Institution der sonderpädagogischen Förderung für
die Kommunen Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Selfkant, Übach-Palenberg,
Waldfeucht und Wassenberg; sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 10. Sie
versteht sich als Schule mit einem vielfältigen und über den Schulalltag
hinausgehenden Angebot zur individuellen Förderung. Durch vielfältige
Kooperationen mit Einrichtungen, Institutionen und Fachleuten können
individuelle Entwicklungsangebote gemacht werden. Im kompetenzorientierten
Unterricht werden die Schüler/innen durch differenzierte und individualisierte
Lernarrangements möglichst weitreichend gefördert und vor allem auf den Alltag
nach der Schulentlassung vorbereitet.
Schüler/innen, die
aus verschiedenen Gründen (zeitweise) eine besonders individualisierte und enge
Begleitung benötigen, werden in drei Intensivpädagogischen Lerngruppen
unterrichtet. Meist haben sie eine lange Karriere von Beziehungs- und
Hilfeabbrüchen hinter sich, zeigen massive Schwierigkeiten mit der Akzeptanz
schulischer Rahmenbedingungen und trauen sich kaum etwas zu. Nicht selten sind
sie der Schule über lange Zeiträume ferngeblieben oder es war ihnen aufgrund
selbst- und/oder fremdgefährdender Verhaltensweisen nicht mehr möglich, eine Schule
zu besuchen. Mit den Intensivpädagogischen Lerngruppen möchte die Schule ein
besonderes schulisches Angebot für hochbelastete Schüler/innen gestalten, denen
es nicht mehr möglich ist, die Schule zu besuchen. Verschiedene konzeptionelle
Ansätze ermöglichen individuelle Lösungen und unterstützen so eine
größtmögliche Teilhabe dieser Kinder und Jugendlichen an schulischen Bildungs-
und Erziehungsprozessen.
Zum Vergleich: An
anderen Schulen werden Überlegungen angestellt, diese Kinder extern zu
separieren und auf Kosten der öffentlichen Jugendhilfe vorübergehend dem
Angebot eines freien Jugendhilfeträgers zuzuführen. Ohne konkretes Angebot für
diese Situationen bliebe nur, die Kinder vom Unterricht auszuschließen und
(vorübergehend) von der Schulpflicht zu befreien. Die Lösung
didaktischer, pädagogischer Probleme innerhalb des Systems Schule ist
allerdings grundsätzlich wie auch im Einzelfall zunächst einmal Aufgabe von
Schule. Dass Schulen allgemein - und Schulen für Kinder mit besonderem
Förderungsbedarf ganz besonders - die vielfach auftretenden Situationen und
Schwierigkeiten nicht allein und mit ausschließlich eigenen Instrumentarien
auflösen können, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Neben der nach § 81 SGB VIII
allgemein bestehenden Verpflichtung der Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit den
Schulen wurde mit dem aktuellen „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (SGB
VII-Reform) u. a. in § 13a SGB VIII
eine spezielle Verpflichtung zur Schulsozialarbeit eingeführt.
Unter fachlichen Aspekten ist die von der Jakob-Muth-Schule
bereits begonnene Vorgehensweise ausdrücklich zu begrüßen – und durch einen
personellen Ausbau der dortigen Schulsozialarbeit um 0,75 Stellen je Standort
zu unterstützen.