Sitzung: 07.12.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0235/2021/1
Beschlussvorschlag:
1.) Der Kreistag des Kreises Heinsberg stellt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2020 mit der Bilanzsumme von 435.278.633 € fest.
2.) Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Landrat für den Jahresabschluss des Kreises zum 31.12.2020 vorbehaltlos Entlastung.
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis zum Schluss jedes Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln. Dabei ist er zu erläutern.
Den mit Datum vom 29.10.2021 vom Kreiskämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses hat der Kreistag am 16.11.2021 zur Kenntnis genommen und diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zugeleitet.
Nach § 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht und bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. § 102 Abs. 2 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss vom 20.05.2020 hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Beauftragung der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zugestimmt.
Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt und über die Prüfung einen Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Das Rechnungsprüfungsamt schließt sich dem Prüfungsbericht und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH vom 12.11.2021 an.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 den
Jahresabschluss und den Lagebericht des Kreises Heinsberg für das Jahr 2020 gemäß
§ 59 Abs. 3 GO zu prüfen.
Der
Beschlussvorschlag erfolgt vorbehaltlich der noch anstehenden Entscheidung des
Rechnungsprüfungsausschusses.
Stv.
Vorsitzende Reh erläutert in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:
„Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht des
Kreises Heinsberg für das Jahr 2020 gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW geprüft und den
Prüfungsbericht der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, dem sich das
Rechnungsprüfungsamt angeschlossen hat, als Stellungnahme gegenüber dem
Kreistag übernommen.“