Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes beauftragt. 


Alle Förderschulen des Schulträgers Kreis Heinsberg – die Jakob-Muth-Schule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung), die Janusz-Korczak-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) sowie die Rurtal-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) – sind mit steigenden Schülerzahlen konfrontiert, was zunehmend zu Raumnot in den Schulen führt. Auch wenn Kinder und Jugendliche mit Lern- und Entwicklungsstörungen grundsätzlich in jeder allgemeinen Schule unterrichtet werden können, entscheiden sich die Eltern im Rahmen ihres Wahlrechtes in letzter Zeit wieder zunehmend für die Förderschule.

 

Auch der stufenweise Ausbau der Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 für Kinder im Grundschulalter bedeutet auf Seiten des Schulträgers Kreis Heinsberg mit Blick auf die Förderschulen gleichzeitig einen Ausbau der räumlichen Kapazitäten sowie der erforderlichen Ausstattung.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten allen Eltern ausreichend Plätze in den Förderschulen in Kreisträgerschaft angeboten und die Schulen bedarfsgerecht ausgebaut werden.

 

Neben den Förderschulen haben auch die Berufskollegs des Kreises Heinsberg zusätzlichen Raumbedarf angemeldet.

 

Näheres wird im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses berichtet.

 

Der Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind als Schulträger nach dem Schulgesetz NRW gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich.

 

Sie sind nach dem Schulgesetz NRW verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben, die der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen dient.

 

 

 

 

 

Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt:

 

1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,

2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,

3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

 

Die letzte kreisweite Schulentwicklungsplanung wurde im November 2016 beauftragt und im Januar 2019 vorgestellt.

 

Angesichts der dargestellten veränderten Umstände sowie des Umfangs der erforderlichen Investitionen sowie der zahlreichen in diesem Zusammenhang zu betrachtenden Gesichtspunkte (z. B. demographische Entwicklung, Inklusion, Ganztagsangebot) empfiehlt die Verwaltung die erneute Erstellung einer Schulentwicklungsplanung, wobei diese wegen der großen Verflechtungen der Schulen untereinander wiederum möglichst kreisweit erfolgen sollte.

 

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden im Rahmen des „Runden Tisches“ zur Schulentwicklungsplanung am 11. November 2021 entsprechend informiert und um ein Votum zu einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung gebeten. Alle kreisangehörigen Kommunen möchten sich – insbesondere mit Blick auf steigende Schülerzahlen sowie den Rechtsanspruch auf Ganztag (aufwachsend) ab dem Schuljahr 2026/27 – an der Schulentwicklungsplanung beteiligen. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass die Erstellung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung von Seiten des Kreises in Auftrag gegeben werden sollte.

 

Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf das vom Kreistag in der Sitzung am 27.09.2018 beschlossene Leitbild, in welchem Handlungsrahmen und Ziele beschrieben werden, die die Kreispolitik in konkrete Maßnahmen umsetzt. Hier heißt es (Auszug):

 

„Die integrierte Schulentwicklungsplanung fördert und sichert das Fortbestehen aller im Kreis vorhandenen Schultypen und Weiterbildungseinrichtungen (…). Neben der inklusiven Beschulung hält der Kreis am Erhalt der bestehenden Förderschulen fest. Durch die Wahlfreiheit eines angemessenen Förder- und Lernortes werden Kinder bestmöglich gefördert. Schulgebäude und die sächliche Ausstattung der kreiseigenen Schulen entsprechen modernsten pädagogischen sowie technischen Standards. (…) Dabei muss die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen im Zentrum der Anstrengungen stehen. (…)“

 

Da insbesondere die Förderschulen in räumlicher Hinsicht schon jetzt an ihre Grenzen stoßen, wird seitens des Schulträgers Kreis Heinsberg eine zeitnahe Beauftragung eines externen Unternehmens mit der Schulentwicklungsplanung empfohlen, um schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können.