Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses ausliegende Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 12 GeschO betr. „Impfangebote im Kreis Heinsberg“ vom 29.11.2021 verwiesen.

 

Stv. Vorsitzende Reh beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Warum werden aktuell nicht alle Kommunen in den Planungen für dezentrale Impfangebote berücksichtigt?

 

Antwort: Der Kreis Heinsberg hat sich bei der Planung der Impfstellen an den Vorgaben des Landes NRW orientiert. Die Impfstellen sollen demnach aufwuchsfähig und insbesondere dezentral im Kreisgebiet eingerichtet werden.

 

Da der Betrieb einer Impfstelle mit dem einer klassischen Arztpraxis vergleichbar ist, wurden gezielt Einrichtungen mit den vorgenannten Strukturen aufgesucht und Möglichkeiten erörtert.

 

Das Krankenhaus Erkelenz, das Krankenhaus Geilenkirchen und die Gangelter Einrichtungen (der Katharina Kasper ViaNobis GmbH) halten die Strukturen, wie bestehende Erreichbarkeit über den ÖPNV, Parkplatzmöglichkeiten, Zugangs-/Einlasskontrolle, vergleichbare Praxisräumlichkeiten mit Apothekenraum (Kühlmöglichkeiten) etc., IT-Infrastruktur, vorhandene Reinigungspläne sowie Pläne zur fachgerechten Entsorgung medizinischer Abfälle usw. vor. Hierdurch kann sich der Kreis diesen bestehenden Strukturen kurzfristig anschließen und sich an diesen beteiligen.

 

Da dies vergleichbar auch für die DRK-Teststelle in Hückelhoven gilt und bereits als Teststelle vom DRK genutzt wird, wurde diese Einrichtung als erste feste Impfstelle zentral im Kreisgebiet errichtet.

 

Für den Einzugsbereich des Krankenhauses Heinsberg wurden als Alternative die freien Räumlichkeiten im Gebäude der AOK Rheinland/Hamburg ausgewählt. In Abstimmung mit der Stadt Heinsberg wird der naheliegende städtische Parkplatz ausschließlich für Besucher der Impfstelle gesperrt. 

 

 

2. Ist eine Ausweitung des Angebots auf alle Kommunen im Kreis zeitnah beabsichtigt?

 

Antwort: Derzeit ist eine Ausweitung auf alle Kommunen nicht beabsichtigt. Vielmehr ist der Ausbau dieser fünf bestehenden Impfstellen beabsichtigt.

 

 

3. Gibt es neben der online-Impfterminvergabe über das Portal „Doctolib“ eine alternative

Buchungsmöglichkeit – insbesondere für Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben

oder damit nicht vertraut sind?

 

Antwort: Neben der Online-Terminvergabe besteht die Möglichkeit der telefonischen Terminvergabe über das Bürgertelefon des Kreises Heinsberg. Da derzeit die Impfnachfrage das Impfangebot übersteigt, werden nahezu alle Termine online gebucht.

 

 

4. Wie groß ist die Nachfrage bei der Impfterminvergabe? Plant die Verwaltung in Zukunft

wieder darauf zu verzichten?

 

Antwort: Aktuell ist die Impfnachfrage sehr hoch. Derzeit ist nicht absehbar, wann die Impfangebote des Kreises, ergänzend zur vertragsärztlichen Versorgung, eingestellt werden sollen. Die sog. Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) des Kreises soll zunächst befristet bis zum 30.04.2022 bestehen bleiben.

 

Sofern die Impfnachfrage nachlässt, ist das Aufsuchen der Impfstellen auch ohne vorherige Terminvergabe wieder möglich.“