Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stellt sich nachdrücklich gegen die eventuelle Erhöhung der LVR-Umlage. Der Kreis Heinsberg verfasst mit Unterstützung der Fraktionen ein Schreiben an den LVR, um sich auf politischem Wege für eine Beibehaltung des Umlagesatzes von 15,2 v. H. einzusetzen.


Es wird auf den als Tischvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses ausliegenden Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. „Erhöhung der Landschaftsumlage“ vom 03.12.2021 verwiesen.

 

Stv. Vorsitzende Reh führt hierzu wie folgt aus:

 

„Unmittelbar nach Eingang des Dringlichkeitsantrages hat die Verwaltung mit dem LVR in dieser Angelegenheit telefoniert. Bei der im Raum stehenden Erhöhung des Umlagesatzes von 15,2 auf 15,4 v. H. handelt es sich derzeit um ein Gerücht aus dem politischen Raum. Dem LVR liegt noch kein entsprechender Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der Landschaftsverbandsversammlung vor. Die LVR-Kämmerin schlägt der Landschaftsverbandsversammlung weiterhin einen Hebesatz von 15,2 v. H. vor. Daher gab es von Seiten des LVR auch keine formale Mitteilung an die Kreise, sodass der Sachverhalt bei der Kreisverwaltung überhaupt nicht bekannt war. Gleichwohl wird auch seitens der LVR-Kämmerin vermutet, dass ein entsprechender Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in dieser Woche gestellt wird.

 

Die Erhöhung des Umlagesatzes würde zu einem Mehraufwand im Kreishaushalt 2022 von 900.000 € führen. Dieser Mehraufwand wäre wiederum nur durch eine Erhöhung der Kreisumlage oder durch eine höhere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zu kompensieren.

Eine Erhöhung der Kreisumlage wäre schwer durchsetzbar. Gerade erst haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister das Benehmen zum Kreishaushalt hergestellt. Eine nachträgliche Änderung der Umlagehöhe würde das Vertrauen erschüttern.

 

Vielmehr sollte die Erhöhung des LVR-Hebesatzes auf politischem Wege abgewendet werden. Die Vertreter des Kreises Heinsberg in der Landschaftsverbandsversammlung sollten entsprechend sensibilisiert werden. Auch ein entsprechender Beschluss des Kreisausschusses könnte hierzu hilfreich sein.

 

Die Bürgermeister der Kommunen der StädteRegion Aachen haben bereits ein Schreiben an den LVR versendet, dass die mögliche Erhöhung des Umlagesatzes weder nachvollziehbar oder akzeptabel noch solidarisch sei. Seitens des Kreises Heinsberg sollte nach der heutigen Beratung im Kreisausschuss ebenfalls ein solches Schreiben verfasst werden, um den politischen Druck weiter zu erhöhen.“

 

Kämmer Goertz teilt auf Nachfrage der SPD-Fraktion mit, dass zu den Hintergründen einer eventuellen Erhöhung der LVR-Umlage nichts bekannt sei. Im Juli 2021 wurde seitens des LVR bereits das Benehmensverfahren eingeleitet. Der Kreisverwaltung wurde mitgeteilt, dass der Hebesatz für 2022 auf 15,2 v. H. abgesenkt werden solle.

Eine erhöhte Landschaftsumlage von 15,4 v. H. könnte nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichrücklage oder eine höhere Kreisumlage finanziert werden.  Letzteres wolle man den Kommunen allerdings nicht zumuten.

 

Interfraktionell besteht nach kurzer Diskussion Einigkeit, dass man versuchen müsse, eine Erhöhung der LVR-Umlage abzuwenden. Die Dringlichkeit sei dabei gegeben, da die Sitzung des Finanzausschusses beim LVR und der Beschluss in der Landschaftsversammlung unmittelbar bevorstünden. Man müsse dem Kreiskämmerer und dem Landrat den Rücken stärken und dürfe die kreisangehörigen Kommunen mit Hinblick auf ihren Vertrauensschutz nicht mit einer höheren Kreisumlage im Nachgang des hergestellten Benehmens belasten. Man ist sich einig, dass man aktiv auf den LVR zugehen sollte, um ein Signal zu senden, dass eine Erhöhung der Umlage nicht akzeptabel sei.

 

Stv. Vorsitzende Reh lässt anschließend über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen.