Sitzung: 21.12.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0239/2021
Beschlussvorschlag:
Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.686.626,76 € wird der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung
(KrO NRW)
in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO
NRW)
ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen
Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die
Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Das Haushaltsjahr 2020 weist in der Ergebnisrechnung einen
Jahresüberschuss in Höhe von 2.686.626,76 € aus. In der Haushaltsplanung 2020
wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 5.875.000,00 € ausgewiesen, so dass sich
eine Verbesserung in Höhe von 8.561.626,76 € ergibt. Somit ist der Haushalt im
Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß §
56a Satz 2 KrO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch
Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen
Bestand von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses des
Kreises aufweist. Demnach gilt folgende Berechnung:
Eigenkapital zum 31.12.2020 |
74.279.243,64 € |
davon: Allgemeine Rücklage |
44.288.607,86 € |
davon: Ausgleichsrücklage |
27.304.009,02 € |
davon: Jahresüberschuss |
2.686.626,76 € |
3 % der Bilanzsumme des Kreises Heinsberg i.H.v. 435.278.633,40 € |
13.058.359,00 € |
Jahresüberschuss 2020 |
2.686.626,76 € |
davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage |
2.686.626,76 € |
davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage |
- € |
neue Ausgleichsrücklage zum 01.01.2021 |
29.990.635,78 € |
neue Allgemeine Rücklage zum 01.01.2021 |
44.288.607,86 € |
Eigenkapital zum 01.01.2021 |
74.279.243,64 € |