Mit Schreiben vom 17.08.2014 an Herrn Landrat Pusch fragt die Kreistagsfraktion  DIE LINKE nach § 12 der Geschäftsordnung an, wie hoch die Kosten der Müllverbrennung im Rahmen der Restmüllentsorgung im Kreis Heinsberg sind. Nach einer Presseinformation des Bündnisses „NRW blickt durch“, nach welcher der Kreis Heinsberg zu den sieben Kreisen in NRW gehören soll, die dem Bund der Steuerzahler bislang nicht die Kosten der Müllverbrennung genannt haben. Da die Bürgerinnen und Bürger diese Kosten mit denen auf sie umgelegten Müllentsorgungsgebühren tragen, teilt „DIE LINKE“ mit, dass sie diesen Umstand für problematisch halte.

 

Mit Zustimmung der Vertreterin der Kreistagsfraktion DIE LINKE soll die Beantwortung der Anfrage schriftlich mit der Niederschrift erfolgen. Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage der Kreistagsfraktion DIE LINKE wie folgt Stellung:

 

 

Frage 1: Entspricht es den Tatsachen, dass der Kreis Heinsberg dem Bund der Steuerzahler die Kosten für die Müllverbrennung nicht oder noch nicht mitgeteilt hat?

 

Antwort: Dem Bund der Steuerzahler wurden mit der Stellungnahme des Kreises vom 20.05.2014 die Anschriften der beiden Entsorgungsfirmen (EGN und Schönmackers) und die jeweilige Müllverbrennungsanlage (Weisweiler und Asdonkshof) mitgeteilt. Hierbei wurde dargelegt, dass die Preisvereinbarungen mit den Müllverbrennungsanlagen den v. g. Entsorgungsfirmen und nicht dem Kreis obliegen. Es wurde erklärt, dass aus diesem Grund keine näheren Auskünfte erteilt werden können.

 

Auf die in der Anfrage genannte Presseinformation des Bündnisses „NRW blickt durch“ vom 29.07.2014 wurde bereits mit einer Stellungnahme der Pressestelle des Kreises Heinsberg am gleichen Tag reagiert.

 

 

Frage 2:     Sofern dies den Tatsachen entspricht: warum ist dies noch nicht geschehen?

 

Antwort: Es konnten dem Bund der Steuerzahler keine Verbrennungspreise genannt werden, da sich diese nicht aus den Entsorgungsverträgen des Kreises Heinsberg sondern aus den Vereinbarungen der Entsorger mit den jeweiligen Verbrennungsanlagen ergeben. Es war der Preis abgefragt, der je Gewichtstonne Hausmüll in der besagten Müllverbrennungsanlage bzw. mechanisch-biologischen Anlage bezahlt werden muss. Da es keine unmittelbaren Vereinbarungen zu den Verbrennungspreisen mit den v. g. Anlagenbetreibern gibt, sondern nur mit den genannten Entsorgungsunternehmen, wurde zur Beantwortung der Fragen an diese verwiesen.

 

 

Frage 3:     Beabsichtigt der Kreis Heinsberg dem Bund der Steuerzahler zeitnah die Kosten der Müllverbrennung im Kreis mitzuteilen? Wenn nicht, weshalb nicht?

 

Antwort: Die vom Bund der Steuerzahler in der Anfrage vom 13.05.2014 gestellten Fragen wurden mit der Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 20.05.2014 soweit wie möglich beantwortet. Auf die hierzu erfolgten Presseinformationen des Transparenz-Bündnisses wurde mit der Pressemitteilung des Kreises Heinsberg vom 29.07.2014 hinreichend Stellung genommen. Insbesondere wurde dabei auf die Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für die Abfallentsorgung vom 20.12.2013 und den ab dem 01.01.2014 festgesetzten Gebührensatz in Höhe von 132 € / Tonne für die Rest- und Sperrmüllentsorgung und die hierzu in der Tagespresse veröffentlichten Berichte verwiesen. Auch wurde nochmals auf die Veröffentlichung aller Sitzungsunterlagen der in öffentlichen Sitzungen behandelten Tagesordnungspunkte und getroffenen Beschlüsse durch die Gremien auf der Internetseite des Kreises http://www.kreis-heinsberg.de  (dort unter > Politik und Verwaltung > Kreistag > Sitzungsdokumente (öffentlicher Bereich) > Recherche) hingewiesen. Somit fand in der Vergangenheit stets eine regelmäßige und umfassende Öffentlichkeitsarbeit zu den Gebühren über die Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg statt. Zu keinem Zeitpunkt wurden wesentliche Informationen zu den Abfallentsorgungsgebühren den Bürgerinnen und Bürger des Kreises vorenthalten.