Sitzung: 21.12.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0256/2021
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss
verwiesen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages im Rahmen der Sitzung zugeleitet.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2022 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 03.11.2021 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2022 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2022 beigefügt.
Die sich aufgrund der vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung am 04.11.2021 veröffentlichten Modellrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2022 ergebenden Eckdatenabweichungen sind der
Anlage 2 zu entnehmen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im
Kreis Heinsberg erklärt mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom
22.11.2021 die Herstellung des Benehmens zur Feststellung der Kreisumlage
2022.
Landrat Pusch weist in der Sitzung darauf hin,
dass der Entwurf des Haushaltsplanes per E-Mail zugeleitet wurde. Die Reden des
Landrates und des Kämmerers zur Haushaltseinbringung werden als Anlagen der
Niederschrift beigefügt.